Mindesthöhe und Mindestbreite eines Wegerchts
Verfasst: 02.06.2012, 20:20
Im Grundbuch des Nachbargrundstücks ist eine Wegerecht eingetragen. Dieses wird aktuell durch ein im vorderen Teil des Nachbargrundstück stehendes Altgebäude auf 3,04 m Breite und 2,65 m Höhe begrenzt. Nun will der Nachbar ein zweites neues Gebäude erbauen, welches einen Durchfahrtsweg von 3,5 m Breite lässt, allerdings durch einen Erkeranbau die Höhe auf ca 2,30m einschränkt. Es entsteht weiterhin durch den Neubau eine sehr enge Ecke, da der Überfahrtsweg enger und verlegt wird und nun knapp neben einem Baum auf unserem Grundstück endet.
Gibt es anerkannte übliche Mindesthöhen? Mindetsbreite habe ich mehmals etwas von 3-3,5 gelesen.
Gibt es eine Art Bestandsanspruch auf die Lage bzw darf die neue Lage deutlich ungünstiger sein?
Das Nachbargrundstück ist durch seine Schlauchform sicher sehr ungünstig zu bebauen, wenn ein großzügiges Wegerecht eingehalten werden muss. Andereseits sehen wir nicht, wie A mit unserem grossen Anhänger, (höher 2,50) weiterhin Zufahrt haben. Der Nachbar B macht geltend, dies sein keine übliche Höhe (Pferdeanhänger) ausserdem sei der ja nur 5x/Jahr da.
HErzlichen Dank
Gibt es anerkannte übliche Mindesthöhen? Mindetsbreite habe ich mehmals etwas von 3-3,5 gelesen.
Gibt es eine Art Bestandsanspruch auf die Lage bzw darf die neue Lage deutlich ungünstiger sein?
Das Nachbargrundstück ist durch seine Schlauchform sicher sehr ungünstig zu bebauen, wenn ein großzügiges Wegerecht eingehalten werden muss. Andereseits sehen wir nicht, wie A mit unserem grossen Anhänger, (höher 2,50) weiterhin Zufahrt haben. Der Nachbar B macht geltend, dies sein keine übliche Höhe (Pferdeanhänger) ausserdem sei der ja nur 5x/Jahr da.
HErzlichen Dank