Baulast erzwingen?

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Nelson
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Baulast erzwingen?

Beitrag von Nelson » 22.06.2012, 08:04

Folgender fiktiver Fall:

A und B wollen sich ihre Niederschlagsabwassergebühren sparen und wollen daswegen das Regenwasser in einen nachgelegenden Bach einleiten. Technisch ist das möglich, nur leider führt der Verlauf über das Grundstück von C. Die Behörde würde genehmigen, wenn C eine entsprechende Baulast eintragen würde. C will das nicht. A und B ist es aber auch möglich, dass das sie gebührenfrei über Ökopflaster entwässern oder eben gebührenpflichtig in das öffentliche Kanalnetz einleiten.

Kann C gezwungen werden die Baulast einzutragen?



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Klaus
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Re: Baulast erzwingen?

Beitrag von Klaus » 22.06.2012, 08:47

Das bau ich mir ne Garage auf den Weg, kann man ja erzwingen wenn ein Fremder das will....

Ist die Frage ernst gemein ?!?! NEIN, niemals - warum auch

Jeder darf übers ein Grundstück bestimmen.

Und ne "Baulast" erlaubt nicht zu bauen. Ihr bräuchtet erst mal die "Erlaubnis" zu bauen, dann ein Leitungsrecht damit es Bestand hat. Eine Baulast wird wohl die Stadt verlangen das die Leitung nicht nächste Woche wieder weg muss.

Echt lustige Frage mal

Klaus
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jp10686
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Re: Baulast erzwingen?

Beitrag von jp10686 » 22.06.2012, 08:56

Ich würde das auch nicht wollen, wenn ich C wäre.
Man kann sich vielleicht aber mit C einigen, dass C "auf Zusehen hin", d.h. vertragslos, ein Röhrchen über sein Grundstück duldet, und dass man das Ding auf eigenen Kosten verlegt. Wenn man das gut macht und nicht durch C's Küche muss, vergisst C diese Leitung recht bald, und irgendwann stirbt A oder B oder C und die Sache hat sich erledigt.
Man muss nicht wegen jedem Mist auf die Behörde oder zum Notar.

Klaus
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Re: Baulast erzwingen?

Beitrag von Klaus » 22.06.2012, 09:02

Die Gemeinde wird kaum erlauben das die Wasserentsorgung über ein "Röhrchen" erfolgt, wenn die doch so schöne Abwasserleitungen verlegt haben
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Nelson
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Re: Baulast erzwingen?

Beitrag von Nelson » 22.06.2012, 09:52

A und B müssen jeweils einen Antrag auf Einleitung in das Gewässer stellen. Das geht ja auch, aber die Behörde macht eine Baulast auf C dafür zur Bedingung. Anders würde es also nicht gehen.

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