Baulast erzwingen?
Verfasst: 22.06.2012, 08:04
Folgender fiktiver Fall:
A und B wollen sich ihre Niederschlagsabwassergebühren sparen und wollen daswegen das Regenwasser in einen nachgelegenden Bach einleiten. Technisch ist das möglich, nur leider führt der Verlauf über das Grundstück von C. Die Behörde würde genehmigen, wenn C eine entsprechende Baulast eintragen würde. C will das nicht. A und B ist es aber auch möglich, dass das sie gebührenfrei über Ökopflaster entwässern oder eben gebührenpflichtig in das öffentliche Kanalnetz einleiten.
Kann C gezwungen werden die Baulast einzutragen?
A und B wollen sich ihre Niederschlagsabwassergebühren sparen und wollen daswegen das Regenwasser in einen nachgelegenden Bach einleiten. Technisch ist das möglich, nur leider führt der Verlauf über das Grundstück von C. Die Behörde würde genehmigen, wenn C eine entsprechende Baulast eintragen würde. C will das nicht. A und B ist es aber auch möglich, dass das sie gebührenfrei über Ökopflaster entwässern oder eben gebührenpflichtig in das öffentliche Kanalnetz einleiten.
Kann C gezwungen werden die Baulast einzutragen?