Wegerecht/leitungsrecht nicht da bei Zwangsversteigerung
Verfasst: 25.06.2012, 07:31
Am 25.06.2012 07:40, schrieb Noortje Reeuwijk:
Dies sind keine uralte Fragen. Dies ist sehr peinlich.
Ein Mann geht Pleite . Er hat drei Grundstuecke.
Die Bank genehmigt dass der Mann das vordere Grundstueck neben seinem Haus vor der Zwangsversteigerung privat verkauft.
Das zweite Grundstueck hinter das privat gekaufte Grundstueck wird in einer Zwangsversteigerung von mir erworben. Ich wusste gar nicht dass es keine Wege/Leitungsrecht gibt.
In drei Monate wird das Nebenanliegende Grundstueck von dem Pleitmann versteigert.
Frage war jetzt eigentlich ob ich die Bank, bewegen kann mich ein Wege/Leitungsrecht zu geben ueber das noch zu versteigerende Grundstueck in drei Monate.
Ein Notwegerecht bringt mir ja nichts, weil ich dan auf dem Hinterengrundstueck dann nicht bauen kann. Es sind etwa 1500 qm und ich moechte dort eigentlich ein Gartenhaus bauen und am Wochenende ruhig sitzen zu konnen.
Der Mann von der Bank war davon ausgegangen dass das Grundstueck von Hinein zu betreten sei, aber es hat sich herausgestellt dass dieser sogenannte Weg ein Graben ist.
Was soll ich machen?
Der Peite Eigentuemer will nichts machen. Kann die Bank etwas machen um mich zu helfen?
Kann die Bank zum Beispiel bei der kommenden Versteigerung des nebenliegenden Grundstueckes festlegen lassen in den Versteigerungsbedingungen dass der zukunftige Eigentumer ein Wege/Leitungsrecht ein zu tragen hat zu gunsten meines Grundstueckes?
Oder was denken Sie???
Ist dies uralt??
John
Dies sind keine uralte Fragen. Dies ist sehr peinlich.
Ein Mann geht Pleite . Er hat drei Grundstuecke.
Die Bank genehmigt dass der Mann das vordere Grundstueck neben seinem Haus vor der Zwangsversteigerung privat verkauft.
Das zweite Grundstueck hinter das privat gekaufte Grundstueck wird in einer Zwangsversteigerung von mir erworben. Ich wusste gar nicht dass es keine Wege/Leitungsrecht gibt.
In drei Monate wird das Nebenanliegende Grundstueck von dem Pleitmann versteigert.
Frage war jetzt eigentlich ob ich die Bank, bewegen kann mich ein Wege/Leitungsrecht zu geben ueber das noch zu versteigerende Grundstueck in drei Monate.
Ein Notwegerecht bringt mir ja nichts, weil ich dan auf dem Hinterengrundstueck dann nicht bauen kann. Es sind etwa 1500 qm und ich moechte dort eigentlich ein Gartenhaus bauen und am Wochenende ruhig sitzen zu konnen.
Der Mann von der Bank war davon ausgegangen dass das Grundstueck von Hinein zu betreten sei, aber es hat sich herausgestellt dass dieser sogenannte Weg ein Graben ist.
Was soll ich machen?
Der Peite Eigentuemer will nichts machen. Kann die Bank etwas machen um mich zu helfen?
Kann die Bank zum Beispiel bei der kommenden Versteigerung des nebenliegenden Grundstueckes festlegen lassen in den Versteigerungsbedingungen dass der zukunftige Eigentumer ein Wege/Leitungsrecht ein zu tragen hat zu gunsten meines Grundstueckes?
Oder was denken Sie???
Ist dies uralt??
John