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Geh- und Fahrrecht

Verfasst: 30.07.2012, 19:47
von Sepp49
Bitte um Infos zu folgendem Sachverhalt:
Der Eigentümer A räumt Eigentümer B das dauernde und enentgeldliche Recht ein,
über die Flächen der Parzellen von A zu gehen und zu fahren, und zwar in dem Bereich in anliegender Lagerskizze " schraffiert " gekennzeichnet, um von der Gemeinde-
straße zur Garage hinter dem Anwesen auf dem beherrschenden Grundbesitz zu gelangen und umgekehrt.
Jetzt meine Frage:
Kann der Eigentümer von B seinen Hauseingang so verlegen kann dass das Wegerecht nicht nur für die Garage ( Zweckgebunden ) gilt sondern jetzt als allgemeiner Weg zum Hauseingang genutzt wird. Der Mieter der Wohnung im Erdgeschoss von Eigentümer B verweigert dem Eigentümer diesen zu benutzen da er Bestandteil seiner angemieteten Wohnung ist.

Bitte um schnelle Antwort

Re: Geh- und Fahrrecht

Verfasst: 30.07.2012, 21:19
von Klaus
Ist das ein Fall den wir vor ein paar Jahren hatten ?!?!

Wenn das Wegerecht für die Garage gilt dann nur für diese. Alles andere interessiert nicht.

Klaus

Re: Geh- und Fahrrecht

Verfasst: 30.07.2012, 21:40
von Sepp49
Dieser Fall ist ganz neu, von diesem Jahr.
Gibt es noch einen Zugriff auf den andern Fall ??

Re: Geh- und Fahrrecht

Verfasst: 30.07.2012, 21:53
von Klaus
Keine Ahnung - ich erinnere mich gerade so dran :-)