Geh- und Fahrrecht
Moderator: Klaus
Geh- und Fahrrecht
Bitte um Infos zu folgendem Sachverhalt:
Der Eigentümer A räumt Eigentümer B das dauernde und enentgeldliche Recht ein,
über die Flächen der Parzellen von A zu gehen und zu fahren, und zwar in dem Bereich in anliegender Lagerskizze " schraffiert " gekennzeichnet, um von der Gemeinde-
straße zur Garage hinter dem Anwesen auf dem beherrschenden Grundbesitz zu gelangen und umgekehrt.
Jetzt meine Frage:
Kann der Eigentümer von B seinen Hauseingang so verlegen kann dass das Wegerecht nicht nur für die Garage ( Zweckgebunden ) gilt sondern jetzt als allgemeiner Weg zum Hauseingang genutzt wird. Der Mieter der Wohnung im Erdgeschoss von Eigentümer B verweigert dem Eigentümer diesen zu benutzen da er Bestandteil seiner angemieteten Wohnung ist.
Bitte um schnelle Antwort
Der Eigentümer A räumt Eigentümer B das dauernde und enentgeldliche Recht ein,
über die Flächen der Parzellen von A zu gehen und zu fahren, und zwar in dem Bereich in anliegender Lagerskizze " schraffiert " gekennzeichnet, um von der Gemeinde-
straße zur Garage hinter dem Anwesen auf dem beherrschenden Grundbesitz zu gelangen und umgekehrt.
Jetzt meine Frage:
Kann der Eigentümer von B seinen Hauseingang so verlegen kann dass das Wegerecht nicht nur für die Garage ( Zweckgebunden ) gilt sondern jetzt als allgemeiner Weg zum Hauseingang genutzt wird. Der Mieter der Wohnung im Erdgeschoss von Eigentümer B verweigert dem Eigentümer diesen zu benutzen da er Bestandteil seiner angemieteten Wohnung ist.
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Absetzen von Prozesskosten beim Hausbau
Genau gesagt die Kosten, die durch Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Errichtung eines Eigenheims entstanden sind können nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig sein.
In dem Fall ging es um den Fall das Eheleute einen Massivhaus Unt.....
mehr Infos
Re: Geh- und Fahrrecht
Ist das ein Fall den wir vor ein paar Jahren hatten ?!?!
Wenn das Wegerecht für die Garage gilt dann nur für diese. Alles andere interessiert nicht.
Klaus
Wenn das Wegerecht für die Garage gilt dann nur für diese. Alles andere interessiert nicht.
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Geh- und Fahrrecht
Dieser Fall ist ganz neu, von diesem Jahr.
Gibt es noch einen Zugriff auf den andern Fall ??
Gibt es noch einen Zugriff auf den andern Fall ??
Re: Geh- und Fahrrecht
Keine Ahnung - ich erinnere mich gerade so dran
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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