Geh- und Fahrrecht
Verfasst: 30.07.2012, 19:47
Bitte um Infos zu folgendem Sachverhalt:
Der Eigentümer A räumt Eigentümer B das dauernde und enentgeldliche Recht ein,
über die Flächen der Parzellen von A zu gehen und zu fahren, und zwar in dem Bereich in anliegender Lagerskizze " schraffiert " gekennzeichnet, um von der Gemeinde-
straße zur Garage hinter dem Anwesen auf dem beherrschenden Grundbesitz zu gelangen und umgekehrt.
Jetzt meine Frage:
Kann der Eigentümer von B seinen Hauseingang so verlegen kann dass das Wegerecht nicht nur für die Garage ( Zweckgebunden ) gilt sondern jetzt als allgemeiner Weg zum Hauseingang genutzt wird. Der Mieter der Wohnung im Erdgeschoss von Eigentümer B verweigert dem Eigentümer diesen zu benutzen da er Bestandteil seiner angemieteten Wohnung ist.
Bitte um schnelle Antwort
Der Eigentümer A räumt Eigentümer B das dauernde und enentgeldliche Recht ein,
über die Flächen der Parzellen von A zu gehen und zu fahren, und zwar in dem Bereich in anliegender Lagerskizze " schraffiert " gekennzeichnet, um von der Gemeinde-
straße zur Garage hinter dem Anwesen auf dem beherrschenden Grundbesitz zu gelangen und umgekehrt.
Jetzt meine Frage:
Kann der Eigentümer von B seinen Hauseingang so verlegen kann dass das Wegerecht nicht nur für die Garage ( Zweckgebunden ) gilt sondern jetzt als allgemeiner Weg zum Hauseingang genutzt wird. Der Mieter der Wohnung im Erdgeschoss von Eigentümer B verweigert dem Eigentümer diesen zu benutzen da er Bestandteil seiner angemieteten Wohnung ist.
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