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Kompostweg Wegerecht nur einseitig im Notarvertrag

Verfasst: 09.08.2012, 15:22
von Karl Auer
Hallo Zusammen,

folgender Sachverhalt: B kann den Garten seines RMH über den Garten des REH von A betreten (für Gartenabfälle und Kaminholz), dies wurde nur im Kaufvertrag von B notariell beurkundet, nicht jedoch in dem von A. Musterstadt als Verkäufer (Einheimischen Programm) hat 10 Jahre das Vorkaufsrecht für die Grundstücke. Jetzt möchte A sein Grundstück verkaufen, Musterstadt wird das Vorkaufsrecht (obwohl Musterstadt Eigentümer bzgl. Erbpacht ist) nicht in Anspruch nehmen, daher meine Fragen:

Kann B erzwingen, dass das Gartenwegerecht in den Kaufvertrag A1 zu A2 in den Notarvertrag aufgenommen wird?
Oder steht B trotz Beurkundung bei Verkauf mit leeren Händen da?
Kann B im Zuge des Verkaufes den Weg durch Einbau einer Gartentür optimieren, da dieser derzeit um das gesamte REH führt?
Um für klare Verhältnisse zu sorgen ,kann B über Musterstadt den Kompostweg mit ca. 1m Breite selbst kaufen?

Vielen Dank

Re: Kompostweg Wegerecht nur einseitig im Notarvertrag

Verfasst: 09.08.2012, 16:15
von Klaus
Ich kann in meinem Notarvertrag für mein Spanisches Gartenhaus reinschreiben das ich das alleinige Wegerecht im Brandenburger Tor erhalte und dort mit meinem Panzer durchfahren darf.

Versuche ich das werde ich wohl verhaftet ?!?!? :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Ein Wegerecht das "nicht im Grundbuch" oder der "Teilungserklärung" bei WEG's steht ist nach dem Verkauf einer der beiden Einheiten "WEG".

Das zwischen A und B kein Vertrag besteht - gibt es auch keinen Anspruch auf "Irgendwas"

Klare - rechtsicher und auch durch verkauf geschützt wäre ein Wegerecht im Grundbuch. Dabei verliert das "belastete" Grundstück an Wert, daher macht das keiner ohne "Geld" in der Hand. Auch kostet der Notar Geld.

Mal ins Grundbuch und ins Baulastenverzeichnis schauen

Klaus