Beschränktes Zufahrtsrecht

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

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Himbeere
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Beschränktes Zufahrtsrecht

Beitrag von Himbeere » 23.04.2014, 10:40

Hallo,

meine Frage bezieht sich auf „Zufahrts- und Zugangsdienstbarkeit“

B hat eine Berechtigung bei A, die Zufahrt von A zum Erreichen der Garage von B zu nutzen.
Diese ist auf 2 Personenkraftwagen zu 2 Garagen beschränkt.

Hier noch der Orginal Text:

Bild

Soviel zum Sachverhalt.

Nun stellt sich B die Frage darf er/sie auch mit einem z.B. Zweirad dieses recht nutzen?

Desweiteren stellt sich B die Frage ob er/sie wenn er/sie z.B. sein Personenkraftwagen in der Garage stehen hat und sein Zweirad über sein Grundstück (durch das Haus von B) zur Garage bringt mit dem Zweirad über die Zufahrt von A weg- und herfahren darf wenn der Personenkraftwagen nicht genutzt wird?

Ich hoffe ihr könnt mir dabei etwas helfen.

Grüße & Danke
Himbeere



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Re: Beschränktes Zufahrtsrecht

Beitrag von Klaus » 23.04.2014, 10:53

Ich würde sagen es gilt tatsächlich für die max 2 Personenkraftwagen die beschrieben werden. Der Text lässt keinen Spielraum zu.
Selbst zu Fuss ist nicht gestattet, oder aussteigen oder drüberfliegen.....

Der Text ist wohl kaum aus dem Grundbuch ? Daher wohl ein Vertrag zwischen dem A und B - oder was für ein Vertrag ist das - und zwischen wem genau ?
Es ist nicht üblich eine Baugenemigung zu bekommen wenn keine Zufahrt vorhanden ist....
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Re: Beschränktes Zufahrtsrecht

Beitrag von Klaus » 24.04.2014, 07:47

Hallo nochmal,

wie ich bereits schrieb kann das wohl kaum ein "Wegerecht" sein das im Grundbuch steht. Ohne weitere Informationen .........

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