Siedlungsweg, ehemals städtische Siedlung- nicht eingetragen
Verfasst: 13.08.2014, 14:29
Folgendes Problem:
eine ehemals städtische Siedlung mit Reihen-Einfamlienhäusern aus 1924 wurde nach der Wende sukzessive geteilt und verkauft, teilweise waren einzelne Häuser bereits separat vorher verkauft, teilweise in Erbpacht usw...mittlerweile sind seit ca. 2000 alle Häuser mit zugehörigem Grundstück in Privatbesitz.
Offensichtlich (aber nicht bis ins Detail ausrecherchiert) wurde dabei niemandem nirgends ein Wegerecht eingeräumt, und der Siedlungsweg wurde auch nicht als separates Flurstück als Gemeinschaftseigentum eingetragen.
Im anhängenden Plan aus 1994 sieht man noch, dass das Flurstück 489/19 ungeteilt alle Teile des Siedlungsweges umfasst.
Seit ca. 1997 ist dieses Grundstück entsprechend der darauf befindlichen Häuser geteilt, der Weg wurde "frei Schnauze" den Grundstücken zugeschlagen. Das hat mit Einschränkungen bislang auch funtkioniert, alle benutzen die Wege, die Wege sind schön hergerichtet.
Nun aber ist das Haus am Eingang des Siedlungsweges (Nr. 49 auf dem Plan) neu verkauft, und der Zugang des gesamten Siedlungsweges gehört dort mit dazu. Der neue Besitzer hat mitteilen lassen (per Brief), dass die Nutzung "seines" Weges nun untersagt ist.
Erscheint auf den ersten Blick erstmal - da nirgends eingetragen, keine schriftlichen Vereinbarungen mit dem Vorbesitzer- nichts zu machen zu sein. Notwegerecht für Gartenabfälle gibts ja nicht.
Ich bin aber der Ansicht, dass das Grundbuchamt mit der entsprechenden Teilung des Flurstücks 489/19 einen Fehler gemacht hat.
Kann man da irgendwo einen Hebel ansetzen? Gibt es eine andere Möglichkeit?
eine ehemals städtische Siedlung mit Reihen-Einfamlienhäusern aus 1924 wurde nach der Wende sukzessive geteilt und verkauft, teilweise waren einzelne Häuser bereits separat vorher verkauft, teilweise in Erbpacht usw...mittlerweile sind seit ca. 2000 alle Häuser mit zugehörigem Grundstück in Privatbesitz.
Offensichtlich (aber nicht bis ins Detail ausrecherchiert) wurde dabei niemandem nirgends ein Wegerecht eingeräumt, und der Siedlungsweg wurde auch nicht als separates Flurstück als Gemeinschaftseigentum eingetragen.
Im anhängenden Plan aus 1994 sieht man noch, dass das Flurstück 489/19 ungeteilt alle Teile des Siedlungsweges umfasst.
Seit ca. 1997 ist dieses Grundstück entsprechend der darauf befindlichen Häuser geteilt, der Weg wurde "frei Schnauze" den Grundstücken zugeschlagen. Das hat mit Einschränkungen bislang auch funtkioniert, alle benutzen die Wege, die Wege sind schön hergerichtet.
Nun aber ist das Haus am Eingang des Siedlungsweges (Nr. 49 auf dem Plan) neu verkauft, und der Zugang des gesamten Siedlungsweges gehört dort mit dazu. Der neue Besitzer hat mitteilen lassen (per Brief), dass die Nutzung "seines" Weges nun untersagt ist.
Erscheint auf den ersten Blick erstmal - da nirgends eingetragen, keine schriftlichen Vereinbarungen mit dem Vorbesitzer- nichts zu machen zu sein. Notwegerecht für Gartenabfälle gibts ja nicht.
Ich bin aber der Ansicht, dass das Grundbuchamt mit der entsprechenden Teilung des Flurstücks 489/19 einen Fehler gemacht hat.
Kann man da irgendwo einen Hebel ansetzen? Gibt es eine andere Möglichkeit?