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Kein Wegerecht eingetragen - Jahrelange Nutzung Hof & Weg

Verfasst: 27.08.2014, 09:58
von Frizzly
A hat 1995 ein Haus erworben und benutzt seitdem einen vor dem Haus befindlichen Weg und eine Hoffläche als Zugang zu Haus und Garage. Rückseitig grenzt das Haus an eine Straße, dort liegt der Garten. Das Haus von B grenzt ebenfalls an diese Weg- und Hoffläche. Es ist kein Wegerecht für A eingetragen und keine Lasten, im Grundbuch stehen 5 Personen, von denen 3 verstorben sind. Die 2 weiteren Anteile wurden von den Erben bereits auf B übertragen. In der Vergangenheit hat sich niemand daran gestört, dass A die Hof- und Wegefläche intensiv nutzt. A betreibt dort regelmässig Autoreparaturen, der Weg ist zugestellt mit defekten Autos und Anhängern. Kann B von A verlangen, das A den Weg freihält und es unterlässt, dort seine Autos abzustellen? Könnte B ihm sogar das Betreten des Weges und der Hoffläche verbieten? Oder müssen dieser Forderung alle Eigentümer der Fläche (die ja teilweise verstorben sind) zustimmen? A meint, er hätte ein "Gewohnheitsrecht" der Weg würde "niemandem gehören" und er sieht ihn als sein Eigentum an.

Re: Kein Wegerecht eingetragen - Jahrelange Nutzung Hof & We

Verfasst: 27.08.2014, 16:34
von Klaus
im Grundbuch stehen 5 Personen, von denen 3 verstorben sind. Die 2 weiteren Anteile wurden von den Erben bereits auf B übertragen.
Man sollte erst man wirklich Eigentümer sein.

Der Eigentümer eines Grundstück kann fremden Verbieten das Grundstück zu betreten. Am einfachsten per einstweiliger Verfügung mit Strafandrohung - das macht jeder Anwalt oder selber bei Gericht.

Gewohnheitsrechte gibt es wenn der Weg bereits vor Entstehung des Grundbuchs (ca 1850 ) benutzt wurden, danach nicht mehr. Um rechtsicherheit zu gewähren haben wir ja das Grundbuch geschaffen.

Ich würde die Nutzung zum einem festen Termin angemessen "kündigen" und bereits die Klage androhen. (Einschreiben Rückschein wegen des Nachweis)

Fragt sich wie die Garage entstanden ist, wenn es keinen Zugang gibt, evtl. mal das Baulastenverzeichnis prüfen.

Klaus