Wegerecht aus Grundbuch löschen
Verfasst: 25.07.2021, 13:58
Hallo zusammen! Wegen des nachfolgenden Sachverhalts bitte ich euch um eure Einschätzung:
Zu Lasten von Grundstück A ist für das dahinterliegende Grundstück B ein Wege- und Fahrrecht im Grundbuch eingetragen. Es gibt keinen anderen Weg das Grundstück des B mit dem PKW zu erreichen, als über Grundstück A. Im Grundbuch selbst wird auf eine notarielle Bewilligungsurkunde verwiesen, welche definiert, wo das Wege- und Fahrrecht verläuft. Zur Klarstellung wird in der Bewilligungsurkunde wiederrum auf einen Lageplan verwiesen, wo das genaue Wege- und Fahrrecht eingezeichnet ist. Der Lageplan ist Bestandteil der Bewilligungsurkunde.
Jetzt stellt sich aber heraus, dass der Lageplan so nie umgesetzt worden ist.De facto ist die Straße viel schmaler errichtet worden. Bei der Straße handelt es sich um eine Privatstraße, die im Eigentum von A steht. Da wo nach dem Lageplan die Straße in der Breite weiter langführen sollte, ist jetzt ein unbebauter Hang. Im Ergebnis verläuft das eingetragene Wegerecht nach dem Lageplan auf einem unbebeauten Hang und nicht auf der daneben befindlichen Straße. Weiter gesponnen ist damit das Wegerecht über 40 Jahre nie so genutzt worden, wie im Grundbuch bzw. in der Bewilligungsurkunde eingetragen. Die Immobilien auf Grundstück A und B sind 1978 errichtet worden.Ebenfalls ist das Wegerecht 1978 im Grundbuch, wie oben geschrieben, eingetragen worden. Ich bin Eigentümerin von Grundstück A und würde das Fahr- und Wegerecht löschen lassen wollen und ggf. neu verhandeln,da es nur Ärger mit Nachbar B gibt. Jetzt überlege ich, wie hier weiter zu verfahren ist. Wäre in einer solchen Konstellation das Wegerecht vom Grundbuchamt auf meinen Antrag hin zu löschen oder müsste ich Eigentümer B auf Zustimmung zur Löschung verklagen? Ohne gerichtliches Verfahren wird es dann nicht gehen, da B sicher keine Zustimmung erteilen wird...
Ich danke euch für eure Hilfe!
Zu Lasten von Grundstück A ist für das dahinterliegende Grundstück B ein Wege- und Fahrrecht im Grundbuch eingetragen. Es gibt keinen anderen Weg das Grundstück des B mit dem PKW zu erreichen, als über Grundstück A. Im Grundbuch selbst wird auf eine notarielle Bewilligungsurkunde verwiesen, welche definiert, wo das Wege- und Fahrrecht verläuft. Zur Klarstellung wird in der Bewilligungsurkunde wiederrum auf einen Lageplan verwiesen, wo das genaue Wege- und Fahrrecht eingezeichnet ist. Der Lageplan ist Bestandteil der Bewilligungsurkunde.
Jetzt stellt sich aber heraus, dass der Lageplan so nie umgesetzt worden ist.De facto ist die Straße viel schmaler errichtet worden. Bei der Straße handelt es sich um eine Privatstraße, die im Eigentum von A steht. Da wo nach dem Lageplan die Straße in der Breite weiter langführen sollte, ist jetzt ein unbebauter Hang. Im Ergebnis verläuft das eingetragene Wegerecht nach dem Lageplan auf einem unbebeauten Hang und nicht auf der daneben befindlichen Straße. Weiter gesponnen ist damit das Wegerecht über 40 Jahre nie so genutzt worden, wie im Grundbuch bzw. in der Bewilligungsurkunde eingetragen. Die Immobilien auf Grundstück A und B sind 1978 errichtet worden.Ebenfalls ist das Wegerecht 1978 im Grundbuch, wie oben geschrieben, eingetragen worden. Ich bin Eigentümerin von Grundstück A und würde das Fahr- und Wegerecht löschen lassen wollen und ggf. neu verhandeln,da es nur Ärger mit Nachbar B gibt. Jetzt überlege ich, wie hier weiter zu verfahren ist. Wäre in einer solchen Konstellation das Wegerecht vom Grundbuchamt auf meinen Antrag hin zu löschen oder müsste ich Eigentümer B auf Zustimmung zur Löschung verklagen? Ohne gerichtliches Verfahren wird es dann nicht gehen, da B sicher keine Zustimmung erteilen wird...
Ich danke euch für eure Hilfe!