Guten Abend,
hat hier jemand im Forum schon mal erlebt, dass ein Wegerecht an eine andere Stelle verlegt worden ist, weil der Eigentümer sein Grundstück dadurch besser für sich nutzen kann. §1023 BGB gibt das ja eigentlich her.
Viele Grüße
Wegerecht verlegen
Moderator: Klaus
Re: Wegerecht verlegen
Was willst du denn wissen? Jeder Fall ist anders
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Wegerecht verlegen
Der Eigentümer kann den Weg verlegen.
ABER
Nur wenn das geht und nur auf seine Kosten. Dazu gehören auch die Kosten auf Nachbars Grundstück.
ABER
Nur wenn das geht und nur auf seine Kosten. Dazu gehören auch die Kosten auf Nachbars Grundstück.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !