Wegerecht
Verfasst: 29.04.2008, 15:19
A's Nachbar hat Wegerecht seit Jahrzehnten
Breite 1,5 Meter
ist im Grundbuch eingetragen
Da heißt es
"Der jeweilige Eigentümer" ist berechtigt
dort zu gehen
Wer darf dann dort gehen ?
Nur und nur der Eigentümer selbst ?
Oder auch seine Kinder Schwiegereltern Besucher ?
Ursprünglich ein Garten
heute bebaut mit einem Eigenheim
Haus und Grundstück des Nachbarn
sind mittlerweile zu erreichen
auch über eine Straße
Danke für eine Auskunft !
Breite 1,5 Meter
ist im Grundbuch eingetragen
Da heißt es
"Der jeweilige Eigentümer" ist berechtigt
dort zu gehen
Wer darf dann dort gehen ?
Nur und nur der Eigentümer selbst ?
Oder auch seine Kinder Schwiegereltern Besucher ?
Ursprünglich ein Garten
heute bebaut mit einem Eigenheim
Haus und Grundstück des Nachbarn
sind mittlerweile zu erreichen
auch über eine Straße
Danke für eine Auskunft !