Wegerecht

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Birken
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Wegerecht

Beitrag von Birken » 29.04.2008, 15:19

A's Nachbar hat Wegerecht seit Jahrzehnten
Breite 1,5 Meter
ist im Grundbuch eingetragen

Da heißt es
"Der jeweilige Eigentümer" ist berechtigt
dort zu gehen

Wer darf dann dort gehen ?
Nur und nur der Eigentümer selbst ?
Oder auch seine Kinder Schwiegereltern Besucher ?

Ursprünglich ein Garten
heute bebaut mit einem Eigenheim
Haus und Grundstück des Nachbarn
sind mittlerweile zu erreichen
auch über eine Straße


Danke für eine Auskunft !



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Nachbarn und ihre Luftwärmepumpe

Das Gericht hat nach den geltenden Regeln gebäudegleiche Anlagen ohne Abstand zugelassen, soweit die Beleuchtung mit Tageslicht und der Brandschutz sichergestellt sind.

Aber, es ging dabei nicht im Lärm. Denn die Vorschriften für Geräuschimmissionen würden in erster.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 29.04.2008, 17:27

Eine Grunddienstbarkeit gilt unbegrenzt ! Der jeweilige Eigentümer ,alle Besucher und Gäste dürfen den Weg nutzen.
Das Wegerecht kann gelöscht werden wenn es eine eigene Zuwegung gibt UND dies bereits so im Grundbuch steht.

Man könnte die Bebauung mit einem Haus als unzulässige Erweiterung bezeichnen und versuchen das Wegerecht nun loszuwerden.

Klaus


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Birken
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Beitrag von Birken » 30.04.2008, 07:41

Danke für die Antwort !

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