Was Sie vorab klären müssen !!
Moderator: Klaus
Was Sie vorab klären müssen !!
Besorgen Sie sich einen Grundbuchauszug, falls es einen Eintrag für eine Grunddienstbarkeit gibt eine Kopie der Bewilligungsurkunde.
Besorgen Sie sich einen Auszug aus dem Baulastenverzeichniss.
Wenn man eh schon im Amt steht.
- Katasterplan ausdrucken lassen
- Bebauungsplan einsehen
Damit hat man alle wichtigen Unterlagen parat.
Klaus
Besorgen Sie sich einen Auszug aus dem Baulastenverzeichniss.
Wenn man eh schon im Amt steht.
- Katasterplan ausdrucken lassen
- Bebauungsplan einsehen
Damit hat man alle wichtigen Unterlagen parat.
Klaus
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Falsch rum parken
Die Antwort ist in Deutschland in der Straßenverkehrsordnung §12 StVO geregelt. Dort steht das man zum parken den rechten Seitenstrafen nutzen muss, gemäß § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO. Voraussetzung ist das der Fahrbahnrand ausreichend befestigt ist. Wenn Seitenparkstreifen .....
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