Parken, Wegerecht....
Moderator: Klaus
Parken, Wegerecht....
Hallo Klaus, danke für die zügige Antwort.
Mit einem Pfosten am Anfang des Weges, würden wir uns ja selber die Zufahrten blockieren. Der komplette Weg gehört den Nachbarn A,B,C,D und E (A und B zu je einem Drittel, das letzte Drittel teilen sich die Reihenhausbesitzer C,D und E.)
Das heißt also, wir müssen einklagen, dass der Wendehammer vom Wegerechtsinhaber nicht als Parkplatz genutzt wird und in dem Fall müsste Nachbar F die Kosten tragen?
MfG, Beate
Mit einem Pfosten am Anfang des Weges, würden wir uns ja selber die Zufahrten blockieren. Der komplette Weg gehört den Nachbarn A,B,C,D und E (A und B zu je einem Drittel, das letzte Drittel teilen sich die Reihenhausbesitzer C,D und E.)
Das heißt also, wir müssen einklagen, dass der Wendehammer vom Wegerechtsinhaber nicht als Parkplatz genutzt wird und in dem Fall müsste Nachbar F die Kosten tragen?
MfG, Beate
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