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Anteilige Rückerstattung bei Wegrenten

Verfasst: 20.06.2009, 11:05
von Bayliner
Familie A hat ein altes Notwegerecht mit jährlich gezahlter Wegrente gekündigt, weil durch zukauf eines Grundstücks ein Zugang zum öffentlichen Weg besteht. Den Schlüssel für den alten Weg hat Familie A vor Ablauf des Beitragsjahres an den Eigentümer B zurückgegeben, und zur hälfte des Jahres den Weg gekündigt. Eigentümer B des Grundstückes, wurde schriflich zur anteiligen Rückzahlung der Wegrente aufgefordert. Eigentümer B behält die gezahlte Wegrente aber ein, da es sich um eine jährliche Miete handelt. Hat der Eigentumer B recht?

Verfasst: 20.06.2009, 13:16
von andy
Über wieviele tausend Euro reden wir ?

Verfasst: 20.06.2009, 13:48
von Klaus
Ein Notwegerecht bekommt man wegen einer Not meist vor Gericht zugeteilt. Enfällt die Not entfällt das Notwegerecht. Die Rente ist der Wertersatz, also muss man nur zahlen was man nutzt

Hier scheint man aber irgendwas "vereinbart" zu haben ? Oder

Klaus

Verfasst: 20.06.2009, 14:17
von Bayliner
Danke für die schnelle Antwort Klaus! Ja, Die Familie A hatte seit je her ein Überfahrts und Wegerecht. Familie C, die Nachbarn der Familie A hatten weder eingetragenes Überfahrts- und Wegerecht. Nachdem der neue Eigentümer die Gründstücke erwarb, kam es zum Streit um Wegerechte. Bei Verhandlungen verzichtete Familie A auf ihr Überfahrtsrecht und man einigte sich gerichtlich, auch für Familie C auf ein eingetragenes Wegerecht. Der Eigentümer B forderte unüblich hohe Wegerenten. Auch dies wurde gerichtlich auf hohen Niveau verhandelt. Jahre später, konnten Familie A und C Grundstücke erwerben und brauchten nicht mehr über Liegenschaften des Eigentümer B. Beide Familien A und C kündigten die Wegrenten und alten Wegerechte.

Verfasst: 20.06.2009, 14:26
von Klaus
Also es gibt Wegerechte die im Grundbuch stehen, die wurden vereinbart. Es gibt Notwegerechte die erzwungen wurden und im Grundbuch stehen. Und es gibt Vereinbarungen die gekündigt werden können wann man will.

Jetzt kommt es auf die Vereinbarung an.

Ich nehme mal an das diese Vereinbarung im Grundbuch steht und immer noch da steht. Daher ist die Rente auch fällig. Wenn man eine Jährliche Rente vereinbart ist anzunehmen das man jährlich kündgen kann.

K.

Verfasst: 20.06.2009, 14:52
von Bayliner
Ja Klaus, Du hast recht. Es war für Familie C und A eine jährliche Wegerente. Die Vereinbarungen wurden im laufenden Jahr von Familie A und C einseitig gekündigt und Schlüssel zurückgegeben für das Grundstückstor. Hätten also Familie A un C ihre Schlüssel erst am Jahresende abgeben brauchen und den alten Weg noch nutzen können? Beide Familie hatten also nur eine jährliche Kündigungsfrist ohne Anspruch wegen Nichtnutzung?
Bin nun mal kein Experte. Sorry

Verfasst: 20.06.2009, 17:29
von andy
Was sind denn hohe Wegerenten ?
Nenn doch mal einen Betrag, bitte.
In Fällen, die ich kenne, liegen die so um die um die 200 EUR pro Jahr ...

Ansonsten entfällt das Notwegerecht - logischerweise - in dem Moment, in dem eine andere Zuwegung tatsächlich auch möglich ist.