Es geht um die Nutzung der Gemeinschaftsfläche neben und hinter A Sondereigentum zum Be- und Entladen:
Für Sanierungsarbeiten müssen 4 von 11 Reihenhäusern eingerüstet werden, am Einfachsten geht die Anlieferung des Gerüstes, wenn A die Gemeinschaftsfläche dafür nutzen. Dadurch würden aber Parkplätze einiger Nachbar blockiert.
Die Teilungserklärung gibt zu dem Thema nichts her.
Müssen die dies dulden und wenn ja: wie lange? Es gibt ja so etwas wie eine sachnotwendige Dauer. Kann man die Aktion ankündigen und wer auf seinem Parkplatz stehen bleibt hat halt Pech gehabt und kann nicht raus?
Danke