Hallo,
ich hab folgende Frage:
Nachbar B hat einen neuen Zaun gesetzt und das ursprüngliche Wegerecht versetzt. Der Ausgang zum Nachbargrundstück befindet sich jetzt ca. 6 Meter von dem alten Ausgang entfernt. Laut Flurkarte, die A beim Kauf ausgehändigt wurde, ist das Wegerecht an seinem ursprünglichen Ort eingezeichnet. (dort hat der Nachbar einen Parkplatz für seinen Hänger eingerichtet)
Auf die Frage, ob das überhaupt gemacht werden dürfte, antwortete mein Nachbar, dass das Wegerecht laut Kaufvertrag gleichwertig versetzt werden dürfe. Meine Frage: Darf er das wirklich? Ist das Wegerecht im Grundbuch klar definiert, also das man erkennt, wo der Weg langlaufen muss?
Für uns ergeben sich mit dem neuen Ausgang Probleme, da A einen neuen Weg pflastern müssen, wenn A unsere Mülltonnen auf die Straße fahren wollen...
Anzumerken wäre noch, dass der Nachbar das Wegerecht vor unserem Kauf versetzt hat.
Ich freue mich über Antworten.
Gruß