Hallo zusammen
fogeldes:
A's Grundstück grenzt an B's Grundstück.
im Auseinanderstzungsvertrag von 1961 steht:
"Entlang der nördlichen Grenze des Grundstücks von A in einem Abstand von 0,80 m von dieser Grenze verläuft eine Rinne...."
Es ist aber keine Markierung zu sehen und auch im Plan ist nichts gekennzeichnet.
Bisher haben die B's diese 80cm dazu genutzt, zum be-und entladen.
Jetzt möchte A einen Zaun direkt an dieser Rinne anbringen, somit könnte B seine Fahrzeuge nicht mehr ausladen.
Vielleicht geht A davon aus, daß diese Rinne die Grenze sei.
Aber wo ist denn nun diese Grenze?
Meine Frage, was bedeuten diese 0,80 cm?
Würde doch eigentlich noch zu B's Grundstück dann gehören.
Vielen Dank für die Antworten