von Kyrill » 20.05.2012, 19:19
Hallo an alle und hier ist mein erster Beitrag. Nachbar A hat an der Grenze zu B im Abstand von 10 cm hinter seiner eigenen Einfriedung eine ca. 2 m hohe und 8m lange Sichtschutzwand aus geschlossenen Holzelementen errichtet. Nachbar B hat unmittelbar nach Errichtung diese auf die Beseitigung bestanden. Nachbar A hat darauf hin die Sichtschutzelemente entfernt, aber die Pfosten stehen gelassen. Die demontierten Sichtschutzelemente stehen jetzt hinter seinen Schuppen direkt an der Grenze zu Nachbar B. Es gibt einen Bebauungsplan , welcher eine maximale Einfriedungshöhe von 1,2m vorsieht. Grenzbebauung ist möglich. Meine Frage ist, darf Nachbar A die Pfosten stehen lassen und die Holzelemente hinter seinen Schuppen an der Grenze lagern.