Zustimmung der Nachbarn für Bauvorhaben

Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

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iwana2003
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Zustimmung der Nachbarn für Bauvorhaben

Beitrag von iwana2003 » 26.05.2012, 22:34

A ist neuer Eigentümer eines Reihenmittelhauses und plant, auf seinem Dach zwei Gauben zu errichten. Nach Einreichung des Bauantrages fordert das Bauamt die Zustimmung der beiden direkten Nachbarn B und C. Die Gauben wurden so geplant, dass der Abstand zu den Nachbarreihenhäusern jeweils 1,25 m beträgt und somit den vorgeschriebenen Brandschutzüberschlägen entspricht. Die Häuserreihe besteht aus 6 Häusern, wovon 2 davon auch Gauben haben errichten lassen. Nachbar B hat bereits dem Bauvorhaben zugestimmt. Nachbar C hat sich nicht geäußert.

Zu Nachbar C ist folgendes zu erklären: Es handelt sich hierbei um eine psychisch kranke Person, die zurückgezogen lebt und jeglichen Kontakt zu allen Nachbarn ablehnt teilweise aufgrund von Halluzinationen und Verfolgungswahn sogar mit anderen verfeindet ist. Der Garten ist stark verwildert und die Person selbst sichtbar verwahrlost. Bei dem Versuch von A, die Zustimmung von C einzuholen, wurde zunächst die Tür nicht geöffnet und erst nachdem A den C auf der Straße angesprochen hat, konnten C die Bauzeichnungen und das Anliegen erklärt werden, woraufhin C keine Stellung bezog.

Es handelt sich offensichtlich bei der fehlenden Zustimmung nicht um begründete Bedenken gegen das Bauvorhaben, sondern eher um eine gestörte Persönlichkeit des C.

Hat A die Chance, mit nur einem zustimmenden Nachbarn sein Bauvorhaben, unter Berücksichtigung der besonderen Umstände, umzusetzen?



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Kläger und Beklagte sind Eigentümer benachbarter Grundstücke. Zwischen den Grundstücken befinden sich Parkplätze und Wege, die jedoch im gemeinsamen Miteigentum stehen. Was eigentlich mehr Vorteile als Nachteile bringt.

Die eingetragene Grunddienstbarkeit beinhaltet.....

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Klaus
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Re: Zustimmung der Nachbarn für Bauvorhaben

Beitrag von Klaus » 27.05.2012, 08:42

Der übliche Abstand beträgt doch nicht 1,25m sondern die Grenzabstände sind meist mind. 2 Meter oder mehr ??
Hat auch mit Brand wenig zu tun, könnte auch im Nachbarrecht stehen..

Gibt es ein Verbot so nahe zu bauen, dann geht es nicht ohne die Nachbarn.

Fang die auf der Stra0e ab, winke mit ein paar hunderter und lass direkt unterschreiben.
Ist die Zustimmung erforderlich wird man die Nachbarin kaum entmündigen weil sie "psychisch kranke Person, die zurückgezogen lebt und jeglichen Kontakt zu allen Nachbarn ablehnt" ist und A eine Gaube will. Aus welchem Grund der Nachbar nicht zustimmt ist egal.
Es spielt auch keine Rolle ob andere auch ne Gaube haben.

Gibt es kein zwingendes Verbot so nahe zu bauen, dann geht es ohne die Nachbarn und der Antrag wird auch so genehmigt.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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