Hallo Forum,
das Wort "Anbau" konnte die Suche nicht finden.
Was genau ist ein "Anbau" im Nachbarschaftsrecht (NRW)?
Nachbar B hat an die Grenzmauer von A angebaut. Aber kein Haus und keine Garage, sondern er hat ein Dach angebaut.
Unter diesem Dach lagert der Nachbar offen seine Werkzeuge. Weiterhin verlaufen dort Zuleitungen zu einem Hinterhofgebäude (Werksatt) und ein Regenrinnenablauf.
Im Nachbarschaftsrecht liest man immer nur von Anbau, der meiner Meinung nach eher ein Gebäude meint. Sind die beschriebenen Anlagen ein "Anbau" im Gesetzessinn?
Wenn diese Dinge ein Anbau sind, kann man wahrscheinlich die Mauer nicht entfernen, da diese dann ja zum Miteigentum des Nachbarn B wurde. Aber B müsste die Kosten zur Hälfe tragen für den Teil der Mitbenutzung.
Wenn diese Dinge kein Anbau sind, kann man dann vom Nachbar verlangen die Anbauteile zu entfernen, damit man die Mauer entfernen kann, ohne Schäden an Nachbars Inventar zu verursachen?
Leider habe ich keine Informationen, ob es überhaupt eine Zustimmung von A gibt. Allerdings ist die Grenzmauer mindestens 50 Jahre alt und weder A noch B sind die ursprünglichen Eigentümer. Bei so einer langen Duldung wird man aber wohl nicht mehr gegen den Anbau vorgehen können (wenn es denn überhaupt einer ist).
Vielen Dank für weitere Infos!
MfG Megathomas