Hallo zusammen,
folgender fiktiver Fall:
Ein Grundstück mit einem Reihenendhaus steht teilweise auf Garagen, die teils anderen Gründstücken zugeordnet sind.
Auf dem Grundstück stehen auch noch 2 freistehende Garagen, die ebenfalls anderen, in der Reihe stehenden Häusern, zugeordnet sind.
Die jeweiligen Garagen sind als "Nutzungsrecht" im Grundbuch eingetragen.
Jetzt meine Frage:
Ist der Eigentümer des belasteten Grundstücks dazu verpflichtet, die Außenwände der Garagen mit "Nutzungsrecht",
von "ranwachsenden Pflanzen" freizuhalten? ( Es würde sich, nehmen wir mal an, um gelegentliche Ahörner und Unkräuter drehen)
Bin gespannt auf Antworten
Jesse