Klaus hat geschrieben:Die zulässige Geschwindigkeit innerorts sind 50 km/h nicht 5 km / h. Übrigens kann man die auf 40 Meter Länge zu erreichende Geschwindigkeit errechnen kann.
also klaus, deine aussage halte ich für fragwürdig. immerhin handelt es sich um einen privatweg.
im BGB ist doch geregelt, dass das wegerecht schonend auszuüben ist
http://dejure.org/gesetze/BGB/1020.html§ 1020
Schonende Ausübung
Bei der Ausübung einer Grunddienstbarkeit hat der Berechtigte das Interesse des Eigentümers des belasteten Grundstücks tunlichst zu schonen. Hält er zur Ausübung der Dienstbarkeit auf dem belasteten Grundstück eine Anlage, so hat er sie in ordnungsmäßigem Zustand zu erhalten, soweit das Interesse des Eigentümers es erfordert.
bevor ich die temposchwellen aufsetzen würde, würde ich über einen anwalt der forderung mal nachdruck verleihen.
wenn das nicht klappt, dann würde ich das überfahren untersagen, weil es nicht schonend erfolgt. ggf. müsstest du dann in irgendeiner form "beweise" sammeln um es auch nachhaltig belegen zu können.
kannst ja eine markierung machen und dann die zeit nehmen von anfang bis zur markierung, darüber kannste dann ja ausrechnen wie die geschwindigkeit ist.
noch was.. zum schonend ausüben, da würde m.E. Schrittgeschwindigkeit gefordert sein, die liegt zwischen 5 - 10km/h (manchmal habe ich schon 7km/h gelesen) die meisten fahrzeuge haben ja als ersten tachostrich 10 oder 20km/h..also ist es schwierig die schrittgeschwindigkeit zu sehen

edit: hast du kinder? bring doch ein tor an. das ist dann immer geschlossen zu halten. am besten ein manuelles. wo man aussteigen muß um es zu öffnen. das bremst ungemein.