wieviele zufahrten??

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

Antworten
sanni
Beiträge: 8
Registriert: 05.04.2015, 12:09

wieviele zufahrten??

Beitrag von sanni » 12.04.2015, 14:41

hallo,
nachdem ich nun keinen andern weg sehe als doch juristisch gegen meine nachbar klarheit zu verschaffen, möchte ich mich hier ein wenig informieren.
kann natürlich sein, dass das thema schon mal aufgegriffen wurde aber ich leider nichts gefunden habe!

a hat vom vater ein grundstück geerbt auf dessen westseite ein geh- und fahrtrecht auf einer breite von 4 m eingetragen bzw. übertragen wurde. am ende des streifens hat b eine garage mit ca 3.5 m abstand zur nördlichen grenze und ca 6 m von der grenze zur garage. außerdem steht in ca 35 m abstand zur nördlichen grenze ein größerer holzschuppen mit der einfahrtmöglichkeit für einen pkw und des weiteren einer tür hinten in den garten von b zu gelangen. im anschluss an diesen holzschuppen sind nochmals 2 m möglicher zugang zum garten von b.

nun meine fragen:
wieviele zufahrten muss a gewähren um diesem das geh- und fahrtrecht zu lassen? - b führt mit seinem aufsitzmäher immer über a`s grundstück. wenn im schuppen ein auto geparkt wird dann wird zur haustüre auch meistens über das grundstück von a gegangen. auch wird die einigermaßen saubere oberfläche des unbefestigten geländes durch lenkbewegungen und häufigem befahren (bekannte, freunde, pizzadienst, pflegedienst der oma) offensichtlich von b beschädigt. a wohnt alleine im haus und benutzt die fläche sehr viel weniger und ohne beschädigungen zu verursachen.
wenn a ein elektrisches tor mit sender montieren würde, das soweit offen ist, dass das haus von b zu fuß erreichbar ist, reicht dann ein sender für b?

erstmal viele fragen - freue mich auch ein wenig hilfe!!



Artikel lesen
Nutzungsuntersagung für Nebenwohnungen

Die Coronakrise macht es möglich das die öffentlichen Belangen den überwiegend privaten Interessen überwiegt.

Die Antragsteller, die mit ihrem Erstwohnsitz außerhalb Schleswig-Holsteins gemeldet sind, wollten sich in der Ferienwohnung im Kreis Ostholstein in Nordfr.....

mehr Infos



Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Re: wieviele zufahrten??

Beitrag von Klaus » 12.04.2015, 14:52

Schwer zu lesen, hier ABCDREFGHI zur Verwendung.

Die Beschreibung ist so schwerz zu verstehen, am besten mal zeichnen und "irgendwo" im Netz uploaden.

Ein Wegerecht ist eine Verbindung zwischen z.B. Straße und Grundstück B. Ein Fahrrecht ist üblicherweise 3-3,5 Meter, ein Gehrecht 1-1,5 Meter.
Natürlich kann man nicht zwanzig Wegerechte nebeneinander fordern, um zwanzig Garagen zu bauen. Aber es kommt drauf an.
Es ist ja kaum anzunehmen das ein "Gehrecht" eingetragen wurde, wenn dies nur durch eine leere Garage möglich wäre. Man müsste also mal prüfen was wann vorhanden war. Baut jemand am Ende seines Wegerechts eine 5 Meter breite Garage kann er das Wegerecht nicht ausweiten um daneben dann noch einen Weg zu nutzen. Also wie bei der Henne und dem Ei - was war zuerst.

Ich würde meinen Nachbarn keinen "Sender" gehen, sondern einen Schlüsselschalte - der kann ruhig aussteigen. Der Nachbar muss das bei jeder Durchfahrt sofort wieder schliessen. Ein offener Fussweg ist ausreichen.

Ob das jedoch dann besser wird.... eher nicht.... und vor Gericht.....viel Spaß
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

sanni
Beiträge: 8
Registriert: 05.04.2015, 12:09

Re: wieviele zufahrten??

Beitrag von sanni » 14.04.2015, 08:31

ich hoffe das funktioniert so!

https://drive.google.com/file/d/0B0HEWV ... sp=sharing

ist eine größere zeichnung es sich ehemals um ein großes grundstück von C handelte, das geteilt wurde.
die rosafarbene fläche soll das geh- und fahrtrecht von B, E, F und G auf den grundstücken von C, D und A darstellen.
da vor der teilung von C, D und A die anderen abgetrennt wurden, hat auch D und A im grundbuch das geh- und fahrtrecht stehen. muss D dulden, dass G weiter als bis zu seiner Grundstücksgrenze (höhe F) fährt und müssen auch D und A ihn fahren und gehen lassen?

grün sind die offenen stellen der zufahrtsmöglichkeiten und stellflächen von B gekennzeichnet. darf B zum umparken (2 belegbare flächen vor der Garage) das grundstück von A benutzen? z. B. von dem schuppen auf die größere stellfläche vor der garage?

sehr viele fragen und vielleicht auch gar nicht soo verständlich! - sorry

Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Re: wieviele zufahrten??

Beitrag von Klaus » 14.04.2015, 08:48

Also das sind ja mehrere Fälle auf einmal

Ein Wegerecht sind "2" in Worten zwei Personen, um die es geht - meine Erfahrung zeigt das die Fragenden immer dann mehrere Personen einbringen je mehr Sie im Unrecht sind ;-)) mal sehen wie es hier ist

Hat G ein Wegerecht auf dem Weg , dann kann G den Weg dazu nutzen um auf sein Grundstück zu gelangen - hier wohl die Garage und evtl. ein Haustür. Er kann den Weg nicht dazu nutzen kurz mal nach hinten zu A fahren um sich die Wolken anzusehen. Würde er aber A etwas bringen, dann wäre er Lieferer von A, das wäre erlaubt. Da man weder eine Konrolle machen darf noch nachfragen..... was solls.

Ob B das Grundstück von A benutzen darf, geht nur die beiden etwas an. Auch hier wäre er "Besucher".

Bitte einzelne Fragen.... nicht tausend Sachen durcheinander.

Und zur Sache: Wieviel Wegerechte sind das, wem gehört der Weg, wie enstanden die Grundstücke - die eigentliche Frage ist jetzt nicht mehr im Focus ?!?
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

sanni
Beiträge: 8
Registriert: 05.04.2015, 12:09

Re: wieviele zufahrten??

Beitrag von sanni » 14.04.2015, 16:05

sorry, glaube A wirft das thema gänzlich und verucht es nochmals neu nur mit A und B wobei D auch mitspielt, da über dessen grund der schuppen befahren wird.

sanni
Beiträge: 8
Registriert: 05.04.2015, 12:09

Re: wieviele zufahrten??

Beitrag von sanni » 19.04.2015, 13:22

So nun ein neuer Versuch mit neuer Skizze:
https://drive.google.com/drive/folders/ ... GY5YUVtU1U

Erst mal zur Historie: Anfangs war alles ein offenes Gelände von dem das Grundstück von B abgetrennt wurde mit Geh- und Fahrtrecht mit einer Breite von 4 m entlang der westlichen Grenze von damals (siehe ersten Plan) C, D und A. Dann wurden die beiden Grundstücke von A und D (Freihandskizze) abgetrennt und das Geh- und Fahrtrecht auf beide übertragen. So dass jetzt A und D belastet sind mit den GuF von B und C.
Es war abgesprochen, dass A die beiden Stellfächen 1 und 2 .(welche eine Steigung von ca 1 m auf ca 5 m Länge haben) kurz befahren kann um rückwärts in seinen Carport gelangen. In letzter Zeit waren die Stellflächen immer öfter zugeparkt und A sprach B daraufhin an welcher entgegnete dass er ja das Recht habe. (Stimme ich voll zu) Nachdem weiterhin beide Stellplätze dicht waren suchte nochmals das Gespräch und merkte an, dass rein rechtlich nicht mal die Oma der beiden Bewohner auf der ebenen Fläche (die zu A´s Grundstück gehört) einsteigen dürfe. Das kommentierte B als „Blödsinn“ und meinte damit sei das Gespräch beendet. Jetzt zieht A die Konsequenz und spannt eine Kette zwischen X2 und X7. Diese Linie überfuhr B bis dahin auch ohne jede Beanstandung von A um z. B. die Fahrzeuge zwischen den Stellplätzen zu tauschen bzw. um aus der Garage zu fahren und anschließen das Fahrzeug von Stellplatz 1 wieder dort zurückzustellen.

Nun ein paar Fragen:
Darf B auf der Fläche des GuF-Rechts rangieren um Fahrzeuge von sich umzuparken?
Darf B aus dem Schuppen (in welchem sich eine Hebebühne befindet und ab und an an Fahrzeugen von „Bekannten“ gearbeitet wird) Fahrzeuge auf die beiden Stellplätze 1 und 2 umparken?
Darf B mit nicht zugelassenen Fahrzeugen das GuF-Recht in Anspruch nehmen?
Wenn A die Fläche des GuF-Rechts pflastert (was nötig wird, da die Besucher und B selbst die unbefestigte Fläche durch Lenken im Stand übermäßig beschädigen) müsste wie ich hier gelesen habe B anteilmäßig mitzahlen. Wie würde sich dieses aufteilen, wenn A alleine mit relativ wenig Besuch und bei B die Oma, zwei Enkel (jeweils mit Privat- und Dienstfahrzeug), zwei Freundinnen der Enkel (auch jeweils mit Pkw) und dann noch 3 mal täglich der Pflegedienst für die Oma drüberfahren?
Wenn A zischen X5 und X6 ein Schiebetor installiert, das nur bis auf einen Meter schließt muss sich B dann auch an den Kosten beteiligen auch wenn das Grundstück von A dann nicht vollständig (wegen Haustiere oder ähnlichem) geschlossen ist?
Wie kann man B klar machen, dass er die Linie X2 – X7 nicht überfahren darf auch wenn die Kette nicht zu ist?
W kann man B klar machen, dass maximal Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf?
So, ich denke das wären für´s erste mal genug Fragen für Sonntagnachmittag. Kann mir aber vorstellen, dass noch etliche auftauchen. :( leider

Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Re: wieviele zufahrten??

Beitrag von Klaus » 19.04.2015, 14:13

Das Bild ist nicht "öffentlich"
Darf B auf der Fläche des GuF-Rechts rangieren um Fahrzeuge von sich umzuparken?
Was immer auch "umparken" genau ist. Der Berechtigte darf das Grundstück des Dienenden dazu nutzen um vom öffentlichen Grund (oder woher auch immer) zu seinem Grundstück zu kommen. Also muss er ganz raus und dann wieder ganz rein...Das zu verlangen obwohl er deswegen nicht ganz rein und ganz raus müsste wäre eine Schikane - die dann ebenso verboten wäre
Darf B aus dem Schuppen (in welchem sich eine Hebebühne befindet und ab und an an Fahrzeugen von „Bekannten“ gearbeitet wird) Fahrzeuge auf die beiden Stellplätze 1 und 2 umparken?
Klingt die die erste Frage
Darf B mit nicht zugelassenen Fahrzeugen das GuF-Recht in Anspruch nehmen?
Darum nicht, für ein Privatgelände braucht man keine Zulassung.
Wenn A die Fläche des GuF-Rechts pflastert (was nötig wird, da die Besucher und B selbst die unbefestigte Fläche durch Lenken im Stand übermäßig beschädigen) müsste wie ich hier gelesen habe B anteilmäßig mitzahlen. Wie würde sich dieses aufteilen, wenn A alleine mit relativ wenig Besuch und bei B die Oma, zwei Enkel (jeweils mit Privat- und Dienstfahrzeug), zwei Freundinnen der Enkel (auch jeweils mit Pkw) und dann noch 3 mal täglich der Pflegedienst für die Oma drüberfahren?
Die "Erstellungskosten für die befestgung des Weges zahlt der Eigentümer. Unterhalt wäre es den Weg so wieder herzustellen wie er war. Die Unterhaltskosten werden nicht nach Personen sondern noch tatsächlicher Nutzung umgelegt.

Wenn A zischen X5 und X6 ein Schiebetor installiert, das nur bis auf einen Meter schließt muss sich B dann auch an den Kosten beteiligen auch wenn das Grundstück von A dann nicht vollständig (wegen Haustiere oder ähnlichem) geschlossen ist?
Ja
Wie kann man B klar machen, dass er die Linie X2 – X7 nicht überfahren darf auch wenn die Kette nicht zu ist?
Mit einer Unterlassungsklage
W kann man B klar machen, dass maximal Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf?
Wo steht das, daß man nur Schrittgeschwindigkeit darf

So wird das kaum was werden ! ich sehe nur das hier einer genervt ist das es ein Wegerecht gibt, das wird man aber kaum los. Ich würde dem Umweltamt berichten das im Schuppen Öl ausgelaufen sein ist - anonym.....

Klaus

P.S. Je länger und verworrener die Geschichten werden, desto mehr Nebenkriegsschauplätze eröffnet werden, desto weniger Recht hat der Fragende - Erfahrung aus über 10 Jahren Forum
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

sanni
Beiträge: 8
Registriert: 05.04.2015, 12:09

Re: wieviele zufahrten??

Beitrag von sanni » 19.04.2015, 20:12

jetzt müsste es öffentlich sein!

Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Re: wieviele zufahrten??

Beitrag von Klaus » 19.04.2015, 21:03

Nö, nehmen sie einen anderen Dienst

Aber, ganz einfach

X WEGWEGWEGWEGWEG B

B darf von X über den Weg nach B
B darf von B über den Weg nach X

Alles andere, darf B nicht. Benutzt er dabei den WEGWEGWEG kann der WEG-Besitzer gegen B klagen.
Eigentlich ist egal was er so machen will.

Wäre B aber Lieferant, Bewohner, Mieter von C
Und C hat ein Wegerecht

X WEGWEGWEGWEGWEG C

B darf als Lieferant von C von X über den Weg nach C
B darf als Lieferant von C von C über den Weg nach X

Damit ist wirklich alles erklärt.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

sanni
Beiträge: 8
Registriert: 05.04.2015, 12:09

Re: wieviele zufahrten??

Beitrag von sanni » 21.04.2015, 12:56

https://drive.google.com/file/d/0B0HEWV ... sp=sharing

noch ein versuch - die erste zeichnung ging komischerweise auch.

Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Re: wieviele zufahrten??

Beitrag von Klaus » 21.04.2015, 13:05

Und jetzt nochmal "die Frage". Aber nicht wieder alle Nebenschauplätze.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Re: wieviele zufahrten??

Beitrag von Klaus » 21.04.2015, 13:18

Mal zur ürsprünglichen Headline

B darf von der Straße zu seinem Grundstück. Da Schuppen, Garage und Stellplatz wohl bereits vor Erstellung des Wegerecht bestanden, auf alle 3.
B darf nicht von der Einfahrt auf den Weg und dann in den Schuppen fahren. Das deckt sein Wegerecht eigentlich nicht, er müsste jeweils erst auf die Straße. Jedoch würde das zu verlangen den Schikanverbot unterliegen und er darf es doch.

Das selbe gilt für Fahren von B nach A, er hat keine Wegerecht um zu A zu fahren, er könnte, wenn er Lieferant, Bewohner von A wäre nur über den Umweg zur Straße auf A gelangen. Jedoch würde das zu verlangen den Schikanverbot unterliegen und er darf es doch.

Also man wird kaum verhindern können das B ranigert, oder mal zu A fährt.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

sanni
Beiträge: 8
Registriert: 05.04.2015, 12:09

Re: wieviele zufahrten??

Beitrag von sanni » 21.04.2015, 13:44

A wird wohl die Länge von X5 zu X7 verkürzen müssen um die gelbe Fläche zu vergrößern um wenden und dann rückwärts in seinen Carport fahren zu können und keinesfalls auf B zu fahren. Außerdem wird früher oder später ein Rolltor mit Schlüsselschalter (für B und C) und Funkbedienung für A mit einer Öffnung von gut 1 m errichten. Ansonsten wird nichts anderes über bleiben als zu dulden.
Bis jetzt war leider der optische Eindruck gegeben, dass die ganze Zufahrt „ein Weg für alle“ ist. Durch das Tor und die Pflasterung der gelb-strafierten und gelben Fläche hofft A diesen Trugschluss zu beenden.

Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Re: wieviele zufahrten??

Beitrag von Klaus » 21.04.2015, 13:53

Alle dürfen nicht reinfahren, nur Bewohner und Lieferanten die was zum Haushalt bringen. Die aber sooft und wann Sie wollen.

Eigentlich sollte A auf einen 4 Meter breiten Weg Platz genug zu haben zu wenden ??!?!

Aber nur zu, ein Tor ist nicht verboten, aber schnell kaputt :-)

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

sanni
Beiträge: 8
Registriert: 05.04.2015, 12:09

Re: wieviele zufahrten??

Beitrag von sanni » 21.04.2015, 15:16

Und Besucher bzw. Freunde.
Müssen Bewohner amtlich gemeldet sein? Meines Wissens ist nur die Oma gemeldet. Einer der Enkel wohnt aber bestimmt schon zwei Jahre dort.
Darum den Schlüsselschalter, da kann man nicht ganz soviel körperliche Energie reinstecken wie beim persönlichen Auf- und Zuschieben. Und Unterhaltskosten werden ja geteilt – oder?

Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Re: wieviele zufahrten??

Beitrag von Klaus » 21.04.2015, 15:35

Bewohner sind Leute die da wohnen, Verstoße gegen das Meldegesetz regelt das Meldeamt.
Besucher dürfen nicht rein...es sei denn Sie bringen etwas für den Haushalt. Da man weder fragen noch kontrollieren darf, ist das aber eine sinnlose Regelung. Es reicht wenn der Besucher dann vor Gericht etwas von der Kosten Sprudel im Kofferraum die er ganz vergessen hat.

Ein Tor gehört zu den Unterhaltskosten. Die Luxusausführung mit Schikane Schlüssel zahlt man selber, zbw. den Luxusaufpreis.

Da man den Weg nicht überwachen darf, ist das Tor schneller Kaputt als man denken kann. Keiner machts es zu und weil es ja weiter Anwohner gibt, wars dann auch keiner....

Unterhaltskosten werten anteilig der Nutzung geteilt, was man auch beweisen muss (Nicht nach Personen, Autos oder Räder)

Ich würde "ALLES" lassen und nichts tun.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 27 Gäste