Fußweg / Rettungsweg mit einem Fahrzeug befahren

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

Antworten
ironmeiki
Beiträge: 2
Registriert: 23.07.2015, 11:06

Fußweg / Rettungsweg mit einem Fahrzeug befahren

Beitrag von ironmeiki » 23.07.2015, 11:11

Hallo Forum Gemeinde,

nachdem ich nun eine Weile ergebnislos im Netz nach Antworten und Informationen zu meinem Thema gesucht habe, hoffe ich dass ich hier genaueres zu folgender Problematik erfahren kann:

Ein Fußweg und Rettungsweg (ca. 2m bis 2,50m breit) führt an 2 Reihenhäuser Blöcken vorbei, jeder Block besteht aus drei Haus Einheiten und alle Grundstücke grenzen direkt an den Weg. Der hintere Block, drei Hauseinheiten, haben vor ihren Häusern (im Vorgarten) Standplätze für ihre Fahrzeuge gebaut um unsere Parkplatz Situation auf der Straße vorne zu entlasten. Sowie das Beschädigen der Fahrzeuge auf der Straße zu vermeiden, was den Öfteren vorkommt. Parkmöglichkeiten auf der Straße sind sehr gering. Aus diesem Grund nutzen einige Anwohner (Uns eingeschlossen) nun den Gehweg als Zufahrt um zu ihrem Grundstück zu gelangen. Die Nutzung und das Befahren des Weges war über 20 Jahre (seid1989) kein Problem, und wurde mit den restlichen Nachbarn mündlich vereinbart. Allerdings besteht nun das Problem da vor ca. 2 Jahren ein Haus verkauft wurde, und die neuen Besitzer nach ca. 2 Jahren sich auf einmal durch das Befahren des Weges gestört fühlen, und dies nun unterbinden möchten. Begründung der Nachbarin ist, B möchte nicht wenn B aus ihrem Küchenfenster schaut, auf Fahrzeuge schauen. B hat sich mit dem Ordnungsamt in Verbindung gesetzt und konnte bewirken, dass eine Pöller vorne an dem Fußweg gesetzt wurde, und nun eine Benutzung des Weges unmöglich macht. Die Folge ist nun Parkplatz Probleme, Einkäufe und alle anderen Dinge des täglichen Lebens müssen nun den Weg hoch getragen werden. Es wird A untersagt den Weg weder mit dem Auto, mit einem Motorrad noch mit einem Fahrrad zu befahren. Was A Kinder sehr Traurig macht. Die Lage ist sehr angespannt. A fühlen uns im Moment extrem eingeschränkt und ärgern A darüber das jemand der neu zu gezogen ist, und jede Nachbarschaft Hilfe von vielen Nachbarn bekommen hat, auf einmal allen Nachbarn das Leben schwer machen will.

Ich bin nun nirgends fündig geworden, noch ist es mir gelungen Präzedenzfälle ausfindig zu machen. Mich interessiert aber die rechtliche Lage und wäre für jegliche Informationen dankbar!
Da muss es doch irgendeine Rechtliche Möglichkeit geben. Zu Beispiel Wegerecht oder Gewohnheitsrecht



Artikel lesen
Nebenan.de die freundliche Seite der Nachbarn

Unsere Nachbarn würden sagen: Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.
In vielen Nachbarschaften ist es extrem wichtig sich der richtigen Gruppe anzuschließen und gegen die falschen Leute abzugrenzen. Viele User in unseren Foren werden wohl vor all zu groß.....

mehr Infos



Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Re: Fußweg / Rettungsweg mit einem Fahrzeug befahren

Beitrag von Klaus » 23.07.2015, 11:18

Gewohnheitsrecht gibt es (so) nicht und wenn man kein Fahrrecht hat darf man nicht Fahren. Die Kinder dürfen die Kinder-Fahrräder sicher nutzen das wären Spielzeuge. Sind die Kinder älter sind es Fahrzeuge die man dann eben die paar Meter schieben muss.

Man hätte eben das Fahrrecht eintragen lassen müssen.

Wegen der Rettungswagen und des Essen auf Räder der Älteren - beide liefern auch in den 10 Stock eines Mietshaus. Die haben da kein Problm

Unsere Regeln lesen ( A und B nicht wir und du)!!! Und dann man aufs Grundbuchamt und auch das Baulastenverzeichnis einsehen. evtl. hat man doch Rechte.

Die Präzedenzfälle sucht man vergeblich, auf fremden Grundstücken hat man keine Rechte, da versucht keiner zu Klagen
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

ironmeiki
Beiträge: 2
Registriert: 23.07.2015, 11:06

Re: Fußweg / Rettungsweg mit einem Fahrzeug befahren

Beitrag von ironmeiki » 25.07.2015, 09:56

danke für deine Antworten

Aber wir sind da noch dran.
Was ich aber vergessen hatte, oben in meinem Text dazu zu schreiben war.
Das der weg nicht zum Parken genutzt wird, nur zum überfahren um zu seinem Grundstück zu kommen.
Es gibt keine andere zufahrt, es gibt nur diesen einen Weg zum Haus.
Und als die Häuser fertig gestellt waren 1989 wurde jedem Hausbesitzer, ein Schlüssel von der Stadt für diesen Pöller ausgehändigt.
Es wurde auch eine Mündliche Absprache (seitens der Stadt) getroffen in der es hieß, dass der Weg für Anlieger befahrbar wäre.
Die Sache mit dem Pöller rein aus rein ging so wie es mir Mitgeteilt wurde, ein halbes Jahr gut danach hatten sich alle Nachbarn darauf geneinigt diesen Pöller raus zu lassen. Seit dem lag er fast 20 Jahre an der Seite. Einige Nachbar sind auch der Meinung dass es sich hier um einen Wirtschafsweg handelt. Aber das wird die Stadt ja bestimmt klären können. Wir müssen nun 1 Monat warten bis wir eine Antwort von der Stadt bekommen. Weil sie nun auf der Suche ist, die Person zu finden die Damals bei der Fertigstellung der Häuser dabei war.
Das war nun mein derzeitiger Infostand

Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Re: Fußweg / Rettungsweg mit einem Fahrzeug befahren

Beitrag von Klaus » 25.07.2015, 10:04

Es zählt nur der Eintrag im Grundbuch oder Baulastenverzeichnis, ohne diese Information kommt A nicht weiter
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 9 Gäste