Leitung ohne Leitungsrecht

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

yogi1972
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Leitung ohne Leitungsrecht

Beitrag von yogi1972 » 25.07.2015, 17:47

Hallo,
A hat einen Keller, hierdurch führt die Wasserleitung von B inklusive Zwischenzähler. Nun ist es so das A die Leitung stört beim ausbauen des Kellers und auch diese Leitung ausserhalb des Leitungsrechtes läuft. War halt mal ein Grundstück das geteilt wurde.
In der notariellen Vereinbarung von 2005 wurde festgelegt der Einbau einer Hauptwasseruhr und keiner Zwischenuhr, was bis heute nicht geschehen ist. A hat das haus 2014 gekauft und nicht wirklich drauf geachtet da der Keller ein dunkles Loch war.

Nun hat A seinen Hinterlieger B aufgefordert die Leitung zu entfernen und einen eigenen Hausanschluss herrzustellen. Was B mit einem Anwaltschreiben beantwortete, das B das nicht müsste und ja eine eigene Uhr besitze.

Sehe ich es soweit richtig das hier eine Eigentumsstörung vorliegt und A ein Recht auf Beseitigung hat ? Mal abgesehen von der Störung, wurde die Leitung von B durch ein umstürzendes Gerüstteil beschädigt. A musste diesen Schaden aus eigeneer Tasche bezahlen unter Androhung, einer sofortigen Wiederherstellung der Wasserversorgung sonst würde ein eigenes Unternehmen beauftragt. B hat keine Möglichkeit in A`s Keller zu kommen !
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Re: Leitung ohne Leitungsrecht

Beitrag von Klaus » 25.07.2015, 18:09

War halt mal ein Grundstück das geteilt wurde.
Da man die Gehäude wohl zusammen erstellt hat, kann sich der Nachbar nach Treu und Glauben darauf verlassen das dieses Bauwerk bestand hat.
Da besteht kein Grund für eine Entfernung der Leitungen.
notariellen Vereinbarung von 2005 wurde festgelegt
Ist das eine Vereinbarung direkt zwischen A und B, kann A von B und B von A genau das verlangen was da steht.
Einbau einer Hauptwasseruhr und keiner Zwischenuhr
Ich vermute mal Hazptwasseruhr soll eine sein über die der Wasserversorger direkt abrechnet. Da diese Uhren nur der Wasserversorger installieren kann, können A und B das nicht vereinbaren.
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Re: Leitung ohne Leitungsrecht

Beitrag von yogi1972 » 25.07.2015, 18:31

Das Grundstück A hat eine Hauptwasseruhr, von da ab wird über ein T-Stück B versorgt eben mit einer Kleinen Zwischenuhr. Der Wasserversorger macht anhand beider Zählerstände eine Differenzrechnung.

Der Einbau einer Hauptwasseruhr wurde im Zuge der Teilung festgelegt aber wohl "vergessen".
Ausserdem gibt es für die vorhandene Leitung kein Leitungsrecht oder sonstige Vereinbarungen das diese durch den Keller geführt wird.

Die Notarurkunde ist Bestandteil der Teilung bzw. auch Inhalt der Grunddienstbarkeit des Wege und Leitungsrechtes. Nur läuft die Leitung weit ausserhalb des Leitungsrechtes, quer durch den Keller von A ohne Rückflussverhinderer, durch die Aussenwand im "Nirvana".

B könnte durchaus einen eigenen Anschluss im Bereich des Leitungsrechts herrstellen, was natürlich mit Kosten verbunden ist. Die Häuser stehen ca. 10m ausseinander und A macht sich Gedanken was wäre wenn die unterirdische Leitung bricht, da niemand weiss wo genau die Leitung lang läuft.
Ausserdem hat A wertvolle Werkzeuge und Musikinstrumente im Keller gelagert, was passiert im Schadensfall ?Laut Wasserverband ist jede wirtschaftliche Einheit zu einem eigenen Anschluss verpflichtet, was in diesem Fall nicht zutrifft ! Da es sich um eine Nebenleitung handelt.

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Re: Leitung ohne Leitungsrecht

Beitrag von yogi1972 » 25.07.2015, 18:56

So gehen wir theoretisch einen Schritt weiter, da die Leitung Aufputz liegt B keinen Zugang zum Keller hat wäre es leicht ein T-Stück einzubauen und das Wasser abzuzapfen ! B zahlt und A freut sich :-)

Oder B hat einen Rohrbruch, A ist nicht zuhause, B kommt nicht an den Abstellhahn.

A kann die Rechnung nicht bezahlen, bekommt den Haupthahn zugemacht, somit hat B kein Wasser mehr !

Was ich damit sagen möchte, das hier nichts geregelt wurde und für beide PArteien erhebliche Nachteile entstehen können.

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Re: Leitung ohne Leitungsrecht

Beitrag von Klaus » 25.07.2015, 19:54

Und, hilft ja nichts. Ihr seit eben eine Gemeinschaft, die man wenn man will gemeinschaftlich wieder auflösen kann, aber nicht muss.

Der Absperrhahn befindet sich übrigens in der Straße, kann jeder installateur oder die Feuerwehr abstellen,wenn man die wegen des Rohrbruchs anruft. Und wieviel Hähne B besitzt, kann ja keiner wissen.

Das hat man es sich bei der Teilung - ich gehen mal davon aus das keine Wohnungseigentumsgemeinschaften sind - einfach gemacht. Das ist in vielen Gebäuden noch viel schimmer geregelt. ICh kenn nicht vorhandene Räume, illegale Terassen und Keller die niemandem gehören.
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Re: Leitung ohne Leitungsrecht

Beitrag von yogi1972 » 26.07.2015, 08:14

Hallo Klaus,
Das mit der Gemeinschaft verstehe ich nicht ! Es sind zwei getrennte Grundstücke, mit unterschiedlichen Hausnummern usw.

Es handelt sich um zwei separate Häuser, wieso Gemeinschaft ? Es müsste doch zumindest vertraglich was geregelt sein oder sonstiges ?

Wie sieht es denn jetzt mit Eigentumsstörung aus ? Da diese Leitung mich am Kellerausbau behindert !
So ganz nachvollziehen kann ich deine Antwort nicht !

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Re: Leitung ohne Leitungsrecht

Beitrag von Klaus » 26.07.2015, 08:51

War halt mal ein Grundstück das geteilt wurde.
Entweder man hatte als Gemeinschaft gebaut oder man hat eben nur gemeinschatlich zusammen die Wasserleitungen erstellt. War früher oft so. Diese Investition kann nun nicht von einem gekündigt werden und der andere steht doof da. Daher kann man nach Treu und Glauben damit rechnen das die Anlage bis zum Ende der Nutzung ( Abriss der Häuser) stehen bleibt.

Wenn man natülich auf eigene Kosten......und wenn das technisch möglich ist. Beim Stadtwerk einen weiteren Zähler wird sicher machbar sein. Die Stadtwerke erschliessen auch sicher das zweite Haus direkt - wenns einer zahlt. Aber den Nachbar dazu zu verpflichten wird kaum gehen, der kann darauf bauen das alles bleibt wie es ist.
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Re: Leitung ohne Leitungsrecht

Beitrag von yogi1972 » 26.07.2015, 15:06

Hallo nochmal,
Nach Rücksprache mit einem Anwalt , verhält es sich so das die Leitung , ohne leitungsrecht oder sonstigen Genehmigungen zu entfernen ist.

Es spielt keine rolle warum das so ist und wie lange, Fakt ist das es sich um eine private Leitung handelt die nicht zu dem Gebäude von a gehört.

Also handelt es sich um eine eigentumsstörung nach $1004.
Es gibt auch einige Urteile darüber im Netz wo der nachbar verpflichtet wurde die Leitung zu entfernen.

Weiterhin besteht für jedes wirtschaftliche getrennte grundstück anschlusspflicht um eben streit im schadensfall u.a. Zu vermeiden.

hier wurde letztendlich vergessen das leitungsrecht durch das Gebäude zu sichern, wobei ich glaube das ein leitungsrecht durch ein Gebäude gar nicht machbar ist.

Werde posten wie die Sache ausgeht ;-)

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Re: Leitung ohne Leitungsrecht

Beitrag von Klaus » 26.07.2015, 15:26

Schnellanwalt im Internet, dem viele Fakten fehlen. :-)

Pass nicht genau , aber lies das

https://openjur.de/u/93229.html

Die kannst ja selber suche "gemeinsame Bauwerk" "treu und Glauben"

Viele Anwälte sind "vor Auftragsvergabe" sehr positiv.

Mal ne doofe Fragen. Was würde passieren wenn es dem Nachbarn aus finanziellen Grunden nicht möglich wäre diese Kosten zu tragen. Gehen wir mal von Haus fremd finanziert, im Insolenzverfahren und HarzIV.
Dann müsste er bei deinem Anwalt wohl ohne Wasser auskommen und die ARGE zahlt dir das abklemmen ?

Auch können Ansprüche nach §1004 auf verjähren....

Und das bestehte ist das die Leitungen erlaubt wurden und du deswegen keinen Beseitigungsanspruch hast.
Wenn überhaupt einen Kündigungsanspruch

Aber nur zu die hast ja jetzt einen Anwalt :-(
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Re: Leitung ohne Leitungsrecht

Beitrag von yogi1972 » 01.08.2015, 21:55

So nun nochmal, bei der Teilung des Grundstückes wurde notariell festgelegt das eine Hauptwasseruhr zu setzen ist und keine Zwischenuhr. Da A erst letztes Jahr gekauft hat und mit diesem Umstand nicht zufrieden ist soll das geändert werden.
Das heisst Neuanschluss über das Leitungsrecht und nicht quer durchs Gebäude und Grundstück. Aber aus bequemlichkeit und um Geld zu sparen wurde das "Vergessen".
Es ist kein Reihenhaus oder ähnliches, das hintere Haus wurde nachträglich gebaut aber bevor der Teilung durch einen Erbfall. Also innerhalb der Familie. Das vordere Grundstück mit Haus A verkauft durch die Erbin mit dieser Notarurkunde.
Also ist B danach verpflichtet wenn technisch möglich, und das ist es , eine Hauptwasseruhr setzen zu lassen inklusive dem was dazu gehört.

Die Leitung in Keller von A, ist nirgendwo vermerkt oder genehmigt. Wem gehört diese Leitung ? Eigentlich da sie sich auf dem Grundstück bzw. in dem Gebäude von A befindet, gehört sie A der sie mitgekauft hat ?! Oder ?
Das heisst B nutzt diese Leitung und B hat die möglichkeit die Nutzung zu kündigen.Wenn dem so ist.Mal abgesehen von den technischen Mängeln wire fehlendes Rückschlagventil und Isolierung( Kondenswasserbildung).

Und nein es ist kein Online anwalt, sondern ein richtiger aus Fleisch und Blut ! Und treu und glauben gibt es in dem Fall nicht sondern eher hoffentlich merkt der nächste Besitzer nix und hält die XXXXXXX!
Der Wasserversorger ist informiert und schickt jemanden der das ganze beurteilt, d.h. ob eine umleitung technisch machbar ist.

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Re: Leitung ohne Leitungsrecht

Beitrag von Klaus » 01.08.2015, 22:52

Bitte doch bei freundlichen Worten bleiben.

Da A ja nun einen Anwalt hat, wünsche ich viel Erfolg. Schön wäre dann das Aktenzeichen des Urteils, wenn es eines gibt. Oder am besten einen Scan.
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Re: Leitung ohne Leitungsrecht

Beitrag von yogi1972 » 02.08.2015, 13:55

sorry dafür ! Ich gehe davon aus das es soweit nicht kommt und b zur Vernunft kommt das es eben so geregelt werden sollte. Es wird demnächst ein Ortstermin mit beiden Anwälten geben um die Sache zu klären.
Da vertraglich nichts geregelt ist und für beide riesennachteile entstehen können auch in Zukunft wenn Besitzer b wechselt, was nur eine Frage der zeit ist !
Da ich ja den keller sanieren muss und die Leitung im Weg ist würde ich die eben zumauern müssen.
Bei einer auftretenden Unrichtigkeit könnte mein Haus unterspült werden usw. Da die leitungen ja schon uralt sind.
Interessieren würde mich schon wem die Leitung gehört, da ich sie ja mitgekauft habe und der zwischenzähler bei mir im keller sitzt. Die gehört dem Versorger aber die restlichen acht Meter sind eine private Leitung .

Es ist sehr komplex und mit Problemen behaftet, weil wenn a nicht zahlt b kein wasser mehr hat. Oder a hat eine reperatur und b kein wasser mehr, da b elektrisch heizt läuft der Durchlauferhitzer trocken und brennt durch.
B ist übrigens nicht arm sondern nur geizig und unverschämt !
A hatte schon einen leitungsunfall, der Installateur kam am morgen darauf, b Beauftragte den Anwalt a zu drohen das wenn bis 14:00 die Wasserversorgung nicht hergestellt wird einen eigenen Monteur kommen zu lassen ! A zahlte den Schaden .
Ein gerüstteil im keller fiel um und kappte die Leitung. a hatte einen feuchten Boden und die kosten.
b hat aber keine Möglichkeit irgendwen zu beauftragen da das Grundstück von a geschlossen ist und ein großer schwarzer hund hinter dem Tor wacht ;-)
Was mir auch noch wichtig ist, ist die Sache der differenzrechnung eine Hauptuhr ist nunmal genauer wie ein zwischenzähler der "schlupf" zwischen den beiden Uhren zahlt a !
Das kann ja nicht sein !

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Re: Leitung ohne Leitungsrecht

Beitrag von Klaus » 02.08.2015, 14:02

Ich hatte jetzt nicht den Eindruck das du eine andere Antwort als deine und die deines Anwalts akzeptieren würdest.

Den Fall kann man nur bewerten wenn man beweisen kann welchen Vereinbarungen zum Entstehen dieser Leitungen führte. Da macht es sich der Anwalt meist einfach, der glaubt einfach den Blödsinn den der Mandant erzählt. Dann hat man den Fall erst mal in der Tasche.

Eine Besichtungung beider Anwälte soll was bringen. Die Anwälte sind die Vertreter Ihrer Mandanten, die die Interessen ihrer Mandanten vertreten. Wenn schon sollte man zumindest einen Mediator hinzunehmen.

Aber was soll da Treffen den einbringen. A ist doch im Recht und B ein ......

Dann sollte A doch direkt klagen.......
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Re: Leitung ohne Leitungsrecht

Beitrag von yogi1972 » 02.08.2015, 14:24

Ich gebe zu sehr verzwickt, a und b waren mal ein grundstück das gehörte der Familie, b hatte ein Haus dahinter gebaut, eine Familie eine Leitung soweit klar. Damals a und b sind Schwestern nun stirbt Schwester a, Erbe von a will verkaufen, also muss das grundstück ordentlich geteilt werden mit wegerecht und leitungsrecht für b da ja inselgrundstück.
Erbe von a hat verkauft da b anscheinend nicht interessiert war bzw. Zu geizig den Teil von a abzukaufen.
Der Vorbesitzer von dem jetzigen a war nicht wirklich informiert und nutzte den keller auch so gut wie nicht da eben nur ein lehmboden vorhanden war.
der jetzige a, also wir, haben den Boden betoniert und planen den keller weiter auszubauen, für eben Musik und als Werkstatt .
da a sich ja notariell verpflichtet hat eine Hauptwasseruhr zu setzen, sofern technisch möglich, was es ja ist, soll dies nun geschehen, da der Platz gebraucht wird und eben diese Leitung im Weg ist.
Klar ist das mit kosten verbunden, aber das ist nicht Problem von a sondern von b.Eine eventuelle ausgleichzahlung für die Nutzung wurde von b abgelehnt.
Daran ist a auch nicht mehr interessiert, da die Störung des Eigentums größer ist und auch in Zukunft Probleme mit sich bringt.
Da der Anwalt von a nächste Woche aus dem Urlaub zurück ist weiß ich da nix konkretes.Fakt ist aber das der Anwalt von b nicht glaubt das nach der Hauptwasseruhr einen abgang für b gibt, was aber so ist !
ich glaube b weiß gar nicht wie die leitungen laufen :-)

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Re: Leitung ohne Leitungsrecht

Beitrag von Klaus » 02.08.2015, 14:44

Ich hatte doch schon erklärt das sich die beiden nach Treu und Glauben darauf verlassen können das Ihre Investition in diese Leitungsführung Bestand hat.

Da kam jetzt nix neues.

Aber A Anwalt wird das sicher richten, deswegen trifft er sich ja auch erst mal mit dem Gegner zum "Verhandelt". Eigentlich sollte klar sein das man nicht "Verhandeln" kann wenn man seinen Willen durchsetzen will.
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Re: Leitung ohne Leitungsrecht

Beitrag von jp10686 » 17.08.2015, 05:56

Dein Anwalt ist ein XXXX. Wegen sowas fängt man doch keinen Streit an. Was hast du davon, wenn der andere kein Wasser hat?

In der Schweiz wäre das so geregelt (vieilleicht hilfts weiter, denn es ist vernünftig):
Wenn zu einer Dienstbarkeit eine Vorrichtung gehört, hat der Berechtigte diese zu unterhalten.
Dienstbarkeiten für Leitungsdurchführungen gewöhnlicher Leitungen zur Erschliessung von Wohnhäusern und dergleichen müssen seit der Sachenrechtsrevision von 2009 nicht mehr eingetragen sein, um Bestand zu haben, weil in einem Wohngebiet jeder Interesse an solchen Leitungen hat und diese die übliche Nutzung nicht beeinträchtigen, sondern dafür nötig sind.

In eurem Fall: Wenn du umbauen willst, wird die Leitung zum Nachbar eben verlegt. Das zahlt er, insoweit die Leitung nur ihm nützt. Für gemeinsam benutzte Leitungsteile zahlen beide. Weil du sowieso am Graben bist, kostet das praktisch nur das Material - ausser einer will, dass es für den anderen teuer wird. Für die Bauzeit überbrückt man mit einem Provisorium. Gleichzeitig teilt man dem Wasserwerk mit, sie möchten die Sache mit den Wasseruhren regelkonform machen, d.h. vor der Hauptuhr abzweigen und beim Nachbarn eine andere montieren.

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Re: Leitung ohne Leitungsrecht

Beitrag von yogi1972 » 22.11.2015, 10:19

So hier die Fortsetzung !! Die Forderungen sind ein Witz !! Punkt 5 ist geregelt und wird auch so gehandhabt ! Punkt 2, klar geregelt 3m und nicht mindestens ! Ansonsten eine Frechheit, oder ??

Sehr geehrter Herr Kollege

in obiger Sache darf ich Ihnen wie folgt anbieten:

1. Meine Mandanten legen die streitgegenständliche Wasserleitung über das Wegerecht ins Haus und erfüllen damit den Hauptwunsch Ihres Mandanten
2. Ihre Mandanten garantieren eine freie Durchfahrtsbreite von mindestens 3 Metern.
3. Ihre Mandanten demontieren das An der Grundstücksgrenze befindliche Tor vollständig und stellen den alten Zustand her.
4. Das Hoftor soll grundsätzlich geschlossen sein. Dies gilt insbesondere in den Zeiten nach 20.00 und bis 07.00 Uhr
5. Hunde sind auf dem durch unsere Mandantin zu nutzenden Grundstücksteil grundsätzlich an der Leine zu führen.
6. Das Hoftor soll mit den Briefkästen und der Klingel so bleiben, das heißt der Status Quo wird fixiert.
7. Ihre Mandanten unterlassen es, Wasser auf das Grundstück meiner Mandantin laufen zu lassen.
8. Die Parteien vereinbaren, dass der mit dem Wegerecht belastete Grundstücksteil immer mit einer geschlossenen Pflasterfläche zu versehen ist.
9. Ihre Mandanten akzeptieren alle Leitungswege sonstiger Versorgungsleitungen, wie Sie gerade stehen und liegen.
10. Die Parteien verpflichten sich alle hier gefundenen Regelungen Dritten gegenüber oder auch Rechtsnachfolgern mitzuteilen und diese verbindlich weiterzugeben.


Da wir hier die Hauptforderung Ihrer Mandanten akzeptieren und die übrigen Punkte letztlich nur Selbstverständlichkeiten definieren, sollte eine Einigung auf dieser Basis ohne Probleme möglich sein.

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Re: Leitung ohne Leitungsrecht

Beitrag von Klaus » 22.11.2015, 10:39

1 Das ist eine unberechtiget Forderung, daher kann der Gegner dafür auch was wollen ; _)
2. Ist ein Fahrrecht vereinbart, sind es 3-3,5 Meter. ABER wenn Aufbauten bereits länger als die Verjährungsfrist stehen bleiben die. Und man kann natürlich nur da einen Weg fordern wo einer ist.
3. Selbst mit Fahrrecht kann man ein Tor stehen lassen
4. Ergibt ja wenig Sinn wenn das Tor weg soll
5. Eigentlich muss der Halter den Hund nur so halten das er Wegenutzen nicht angeht (begüßt)
6. Hat das Tor eine Klingel dann kann es auch dauerhaft geschlossen bleiben
7. Ist Rechtens
8. Warum nicht
9. Warum nicht
10. Das sollte man ins Grundbuch schreibem, eine "Mitteilung bringt wenig"

Generell ist zu sagen das eine "Vereinbarung" immer der besten Weg ist. Man sollte also man überlegen das man "will" und ob man es so erreichen kann. Nachgeben wo man eh im Unrecht ist oder keinen Vorteil hat schadet ja nicht. Ein Anwalt schreibt den Käse auf den sein Mandant will - also würde ich mich da nicht aufregen. Nach der Beurteilung und Einschätzung was man "will" kann man nun

1. Eigener Forderungen stellen - also verhandeln
2. Oder meist besser, nichts selber schreiben

Seinen Stolz sollte man runterschlucken.

Aber es wird mal wieder klar das es nie um "die hier angefragte" Sache alleine geht.

Taktisch Klug wäre es, sich nicht angreifbar zu machen: Das hier angesprochen Wasser sollte man einfach mal umleiten. Und den Hund anders halten
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Re: Leitung ohne Leitungsrecht

Beitrag von jp10686 » 23.11.2015, 22:36

Ich dachte da gehts nur um eine störende Wasserleitung, lese aber nun von Hund und Tor und Weg ...
Ist das ein Diplomatenforum: immer einige wichtige Infos in der Hinterhand behalten und nie gleich zu Anfang sagen worum es eigentlich geht?

Klaus
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Re: Leitung ohne Leitungsrecht

Beitrag von Klaus » 23.11.2015, 22:46

Das ist auch der Grund warum alle mit dem Anwalt unzufrieden sind. Den belügt man, erzählt ihm die Hälfte, lässt das meiste weg und hinterher lag es an ihm das man verlor.

Ich habe in den Jahren hier selten erlebt das jemand "alles" erzählt hat. Die besten sind die den Fall komlett umdrehen und fragen als wären der Nachbar - weil dem ja alle helfen:-)
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