Geh- und Fahrtrecht & Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrer

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Shilanova
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Geh- und Fahrtrecht & Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrer

Beitrag von Shilanova » 08.11.2015, 19:12

Guten Tag!
Es geht um folgenden Sachverhalt zu dem ich bisher keinen vergleichbaren Fall gefunden habe:
A gehört das Vorderhaus samt Innenhof. B ist Rollstuhlfahrer, bewohnt das Hinterhaus mit dazugehöriger Garage und hat ein im Grundbuch eingetragenes Geh- und Fahrtrecht für die gemeinsame Zufahrt. A möchte nun ein Tor vorn an der Straße anbringen damit sein Kind nicht auf die Straße laufen kann. Darf A ein Tor setzen (B bekommt natürlich eine genügende Anzahl Schlüssel) oder gibt es Sonderregelungen für Rollstuhlfahrer beim Wegerecht die dies verbieten?
Außerdem ist A genervt davon, dass sämtlicher Besuch von B immer im Hof und somit auf dem Eigentum von A be- und entläd sowie auch parkt wodurch A nicht mehr aus seiner Garage kommt. Der Besuch von B kann aber nicht auf dessen Grundstück fahren und dort parken weil da kein Platz ist. Der einzige Parkplatz ist vor der Garage von B und den nutzt er selbst, weil er die Garage auf Grund des Rollstuhles nicht nutzen kann. A ist aber der Meinung das der Besuch dann eben auf der Straße vor den Häusern parken muss und das B seine Garage nicht nutzen kann nicht das Problem von A ist. Wer hat hier nun Recht?
Und dann gibt es noch ein Problem mit dem Hauseingang von B. B hat sich beim Erwerb des Hauses eine betonierte Rampe bauen lassen, welche nach zwei Seiten (eine kurze in Richtung der Garage von A und eine lange in Richtung des Parkplatzes von B) abgeflacht ist, um mit dem Rollstuhl besser ins Haus zu kommen. A hat neben seiner Garage an der Grundstücksgrenze zu B zwei Blumenkübel stehen, diese werden nun seit Tagen von B bzw. dessen Besuch zur Seite geräumt mit der Begründung das B ein Recht auf barrierefreien Zugang zu seinem Haus hat und durch die Kübel die kurze Seite der Rampe nicht ohne Probleme nutzbar ist. A sieht das anders, denn zum einen stehen die Kübel auf dem Grundstück von A und da hat B nix zu sagen und zum zweiten könnte B genauso gut die lange Seite der Rampe befahren, jedoch steht ihm da sein eigener PKW im Weg was aber wiederrum nicht Problem von A sein kann. Hat A hier Recht und B überschätzt sein Geh- und Fahrtrecht weil er der Meinung ist den ganzen Innenhof nach seinem Willen nutzen zu dürfen?

Bin auf die Antworten sehr gespannt und sage schon mal Danke!



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Re: Geh- und Fahrtrecht & Barrierefreiheit für Rollstuhlfahr

Beitrag von Klaus » 08.11.2015, 20:15

Eigentlich wollte ich erst nicht anworten denn es klingt als würde A einen Behinderten behindern in sein Haus zu kommen.

B darf das Grundstück von A "ÜBERQUREN", da gibt es kein Be oder Entladen. Das gilt auch für Behinderte und deren Gäste. Ich sehe auch keine Grund warum Behinderte da ein Problem haben könnten.

Wenn B nicht in die Garage fahren kann weil er da nicht mehr aus dem Auto kommt. Dann würde ihn ein Tor auf den Fahrweg ja nicht behindern. Würde er in der Garage aussteigen können, wäre das Tor eine Schikane und man müsste ihm erlauben dies eben zu mit einem ekektrischen Antrieb auszustatten - zahlt evtl. die Kasse

Bleibt der "Geh"-"Roll" Weg. Dabei reicht eine ausreichende Breite für den Rolli. Es ist ausreichen einen Fahrzweg von 3,5 und eine Fussweg von 1,5 bereit zustellen.

Das mit der Rampe versteh ich nicht, da wäre ein Bild hilfreich.

Das mit den "ausreichenden" Schlüssen kann A vergessen, denn wenn "Besucher" das Haus nicht ohne Schlüssen erreichen können muss B das nicht hinnehmen. Und B kann nicht gezwungen werden eine Klingel zu installieren.
Ebenso kann ein Behinderter nicht mal eben raus aufmachen.

Nur würde ich bedenken das man vor Gericht kaum Erfolg haben wird wenn man einen Behinderten behindert und Steine in den Weg legt.
Ich würde beten selber nicht in diese Lage zu gelangen und etwa mehr freundlicher sein. Gutes Karma schadet nicht
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Re: Geh- und Fahrtrecht & Barrierefreiheit für Rollstuhlfahr

Beitrag von Shilanova » 08.11.2015, 22:04

Danke Klaus für die zügige Antwort!
Leider kamen wohl einige Sachverhalte nicht so rüber wie sie sollten, denn es ist nicht so das A für B Steine in den Weg legt sondern eher umgekehrt und da werden auch die Gerichte keine absolute Narrenfreiheit für Menschen mit Handicap aussprechen. Außerdem kannte B ja die Gegebenheiten des Grundstückes bevor er das Haus gekauft hat, aber seit B einen "neuen tollen Kumpel" hat der ihm ständig neue Flausen in den Kopf setzt bezüglich Rechte von körperlich behinderten kehrt hier keine Ruhe mehr ein, obwohl A (der seit über 20 Jahren hier wohnt) und B sich eigentlich immer gut verstanden haben. Und wenn B unfreundlich zu A ist muss dieser sich nicht wundern wenn so reagiert wird.

Thema "Überqueren": B meint halt er hätte auf Grund seiner körperlichen Einschränkung das Recht seinen Besuch bzw. Lieferanten direkt vor seiner Tür parken zu lassen, dem ist der Meinung von A nach einfach nicht so und du hast das ja auch nochmal bestätigt.

Bild geht leider jetzt nicht mehr, daher folgender Versuch die Örtlichkeit darzustellen:

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Grundstücksgrenze xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx________xxxxx__________
Straße>>>>>>>>>>>>>//>>>>>>>Zufahrt mit Wegerecht>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>|_PKW B_|------| _Garage B_|
--------------------------------//_______§__________-----------__________----------------------------X ______________
---------------------------------|--------Haus A -----------|----------|__PKW A__|----------------------°----X|-----------------------|
---------------------------------|------------------------------|--------------------------------------------------°--XX|------Haus B-------|
---------------------------------|__________________|-------------------------------------|Garage A|-----§______________|
//= geplantes Tor °= Blumenkübel §= Hauseingang X= Rampe

Thema "Tor": Das Tor möchte A am Beginn seines Hauses setzen lassen, somit müsste B dieses jedes Mal öffnen/schließen wenn er den Hof verlassen möchte. Um dies zu erleichtern wäre A bereit ein Schiebetor auszuwählen, welches auch mit Rollstuhl zu öffnen wäre. Außerdem würde es A reichen das Tor geschlossen zu halten und somit auch Besuchern die Möglichkeit des Eintrittes zu geben. Abschließen wollen würde er wenn überhaupt nur dann, wenn das Kind im Hof spielt.

Thema "Fahrwegbreite": Eine Breite von 3,5m kann nicht gewährleistet werden, da bereits die Zufahrt zwischen Haus A und der Grundstücksgrenze nur 3,10m beträgt. In dem Bereich wo A sein Auto (Spiegel werden brav eingeklappt) im Hof parkt beträgt die Breite bis zur Grenze noch 2,75m. Bisher gab es dort für B auch kein Problem beim rein- und rausfahren.

Hoffe nun war alles etwas verständlicher!?

Klaus
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Re: Geh- und Fahrtrecht & Barrierefreiheit für Rollstuhlfahr

Beitrag von Klaus » 08.11.2015, 22:15

Thema "Überqueren": B meint halt er hätte auf Grund seiner körperlichen Einschränkung das Recht seinen Besuch bzw. Lieferanten direkt vor seiner Tür parken zu lassen, dem ist der Meinung von A nach einfach nicht so und du hast das ja auch nochmal bestätigt
Und A meint wohl das der öffentliche Raum vor der Tür seiner wäre. Es ist Aufgabe des Ordnungsamt oder der Polizei die Straße frei zu machen. Also di anrufen.

Warum sollte B das "Tor" öffnen wollen, wenn er doch mit den Auto gar nicht reinkann, das er ja auf seinem Grundstück nicht halten bzw aussteiegen kann.
Abschließen wollen würde er wenn überhaupt nur dann, wenn das Kind im Hof spielt.
Nein, das geht nicht. Entweder ist das "Kind" zu klein das man es nicht unbeaufsichtigt lassen kann, oder man beginnt mit Erziehung. Das Tor ist "JEDERZEIT" für Besucher unverschlossen zu halten. Und das Tor ist "üblich" zu wählen.
Wegen den besonderen Anforderungen Behinderter sollte man sich mit B kurzschliessen, ob besondere Anforderungen bestehen. Das kann man auch jeden Architekten fragen

Bei 3,10 braucht man keine Spiegel einklappen, so ein Auto ist kaum 2,10
Bisher gab es dort für B auch kein Problem beim rein- und rausfahren.
Ich dachte es fährt keine rein weil der "Mieter" nicht in der Garage parken kann.

Ein lieber Nachbar C hatte die "Nachruhe" als Idee das Tor zu verschliesen - das Tor hat er bekommen. D hat sich dann ein Motorrad gekauft, das dauerte länger und wurde lauter als vorher.
Aber jeder muss wissen was er macht.

Übrigens zählt ein Tor zu den "Unterhaltskosten" und könnte umgelegt werden.

Ich würde mal im Forum lesen, denn wenn man die "Behinderter plagt mich Jammergeschichte" weglässt ist das nichts anderes wie die tausend anderen Geschichte hier auch. Der Eine will den Andere mit einem Tor disziplinieren - was immer nach hinten losgeht.

Und zu guter letzt: Man darf ein Tor bauen - ortsüblich und angemessen.
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Re: Geh- und Fahrtrecht & Barrierefreiheit für Rollstuhlfahr

Beitrag von Shilanova » 08.11.2015, 23:17

Also B parkt schon auf seinem bisschen Grundstück vor seiner Garage am Ende der Zufahrt. Dieses ist aber nur gerade so groß, dass ein PKW dort hin passt. Könnte B die Garage zum Abstellen seines PKW nutzen, würde der Platz vor der Garage frei und dort könnte sein Besuch parken und die Diskussion wäre hinfällig. Derzeit ist es aber so, dass der Besuch hinter dem PKW von B und somit auf dem Grundstück von A parkt für welches B ja nur ein Geh- und Fahrtrecht hat und dort also nicht parken darf zumal damit A an der Ausfahrt aus seiner Garage gehindert wird.
B nutzt also die gemeinsame Zufahrt über den gesamten Innenhof bis vor seine Garage und demnach müsste er auch das geplante Tor öffnen.
Und außerdem soll das hier keine "Behinderter plagt mich Jammergeschichte" sein. Es geht A lediglich darum was er darf bzw. ob es spezielle Bedingungen/Vorkehrungen beim Wegerecht zu beachten gibt, wenn eine Partei körperliche Einschränkungen hat. A ist also durchaus bemüht es allen, soweit es geht, gerecht zu werden.

Da sich aber für mich rausfiltern lässt, dass die Angelenheit wohl nicht so ganz einfach und eindeutig ist werde ich A wohl raten einen Anwalt aufzusuchen um sich in allen Punkten beraten und rechtlich absichern zu lassen.

Klaus
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Re: Geh- und Fahrtrecht & Barrierefreiheit für Rollstuhlfahr

Beitrag von Klaus » 09.11.2015, 08:03

A will also das ein "Behinderter" vor jeder Einfahrt und nach jeder Einfahrt aussteigt um ein Tor zu öffnen ? Und das weil sein Besuch dort parkt. Das wird sicher machbar sein. Aber man wird wohl auf Kosten von B ein Elektrisches einbauen müssen, und wenn B dazu kein Geld hat solange warten müssen bis die Mittel vorhanden sind.

Das kann man auch mit einer Unterlassungsklage gegen die falsch Parker erreichen. Entweder gegen B als "Besuchter" oder auch gegen den Besuch.

Ich würde mal nach "Funk" Pfosten Ausschau halten, die wären viel billiger und genau so wirksam. Übrigens braucht man die "meine armen Kindergeschichte" nicht - man darf sein Grundstück aus so sichern.

Klaus
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Re: Geh- und Fahrtrecht & Barrierefreiheit für Rollstuhlfahr

Beitrag von Shilanova » 10.11.2015, 11:39

Diese "Funk"-Pfosten haben aber leider den Nachteil, dass Kinder dann noch immer auf die Straße laufen können ansonsten wären diese natürlich prima geeignet.

Mittlerweile sind sowohl Schiedsmann als auch Anwalt konsultiert und den Besuchern wird dann tatsächlich demnächst eine Unterlassungsklage ins Haus flattern. Außerdem wird B Post vom Anwalt erhalten worin ihm nochmal die genaue Definition seines Geh- und Fahrtrechtes aufgezeigt wird. Traurig genug das dies hier scheinbar die einzige Lösung sein wird.

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Re: Geh- und Fahrtrecht & Barrierefreiheit für Rollstuhlfahr

Beitrag von Klaus » 10.11.2015, 12:09

Der Funkpfosten hat vor allen den Vorteil das man billig eine Lösung hat und dann mal sehen kann was passiert.

Ich würde keine große Hoffnung auf einen Anwalt setzen und vor allen nicht klagen - das bringt kaum was. Und was ein Schiedsmann (konsultieren) bringen soll - NIX - denn der Gegner wird erst gar nicht kommen.

Übrigens "Flaschparker auf der Straße" einfach beim Ordnungsamt anzeigen. Wenn man Glück hat dauert die Bearbeitung 6 Wochen dann merken Flaschparker erst das Gefahr droht wenn die Strafzettel der letzten 6 Wochen bereits auf den Weg gebracht sind. (Fotos machen!) Ich kenne da einen "Gast" der nun nicht mal mehr stehenbleibt :-((
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