Hallo,
mal eine Frage....könnte folgendes passieren ????
A zieht bei B ein .... , B will aber die Wohnung auf seinen Namen behalten und A "nur" die Wohnung mitnutzen.
In der Zeit wo A die Wohnung mitgenutzt hat,
würde A auch mal die Miete überwiesen - aber das wäre eigentlich auch schon alles. A würde es natürlich auch nicht auffallen, das der Vermieter auf einmal bei Schreiben an B .... beide Namen A & B in das Anschriftenfeld der Briefe einfügen würde.
Nun zieht A wieder aus der Wohnung aus !
Wäre A nun schon "stillschweigend" Mieter geworden ?
Was müsste A einem Vermieter rechtlich entgegen halten, wenn so ein Vermieter aus dem oben geschilderten Sachverhalt ein Eintritt in ein Mietverhältniss ableiten würde ??
LG
Wegberger
(sorry)