Mieter ohne Mietvertrag ....geht das?

Mieter, Vermieter und die Nachbarn in der Mietwohnung

Moderator: Klaus

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Wegberger
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Mieter ohne Mietvertrag ....geht das?

Beitrag von Wegberger » 13.06.2007, 16:38

Hallo,

mal eine Frage....könnte folgendes passieren ????

A zieht bei B ein .... , B will aber die Wohnung auf seinen Namen behalten und A "nur" die Wohnung mitnutzen.

In der Zeit wo A die Wohnung mitgenutzt hat,

würde A auch mal die Miete überwiesen - aber das wäre eigentlich auch schon alles. A würde es natürlich auch nicht auffallen, das der Vermieter auf einmal bei Schreiben an B .... beide Namen A & B in das Anschriftenfeld der Briefe einfügen würde.

Nun zieht A wieder aus der Wohnung aus !

Wäre A nun schon "stillschweigend" Mieter geworden ?
Was müsste A einem Vermieter rechtlich entgegen halten, wenn so ein Vermieter aus dem oben geschilderten Sachverhalt ein Eintritt in ein Mietverhältniss ableiten würde ??

LG
Wegberger
(sorry)
Zuletzt geändert von Wegberger am 13.06.2007, 17:16, insgesamt 2-mal geändert.



Artikel lesen
Absetzen von Prozesskosten beim Hausbau

Genau gesagt die Kosten, die durch Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Errichtung eines Eigenheims entstanden sind können nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig sein.


In dem Fall ging es um den Fall das Eheleute einen Massivhaus Unt.....

mehr Infos



Klaus
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Beitrag von Klaus » 13.06.2007, 16:45

Die Frage ist was der VM beweisen kann.

Er hat einen Mietvertrag mit B, B bezahlt die Miete, B wohnt noch nach Auszug von A in der Wohnung.
Damit kann er nichts beweisen.

Wenn nun aber B aussagt das beim Einzug von A mit dem VM besprochen wurde das diese nun hier zusammen mieten
könnte A Probleme bekommen. Denn ein mündlicher Vertrag reicht aus.

Aber nun muss erst mal VM beweisen was er will.

Ich denke man könnte erklären das man Untermieter von B war, und B die Miete gegeben hatte.

Wobei ich erst mal nichts tun würde und gelassen einer Klage entgegen sehen würde. Stillschweigen wird man kein Mieter einer Wohnung, daher braucht man auch nicht zu kündigen.

Man muss nicht auf irgendwelche Schreiben Antworten - Auspassen wenn ein Mahnbescheid kommen sollte - sofortWiderspruch (unbegründet) einlegen. Weiter geht der VM kaum

Klaus
Zuletzt geändert von Klaus am 13.06.2007, 17:24, insgesamt 1-mal geändert.

Wegberger
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Beitrag von Wegberger » 08.07.2007, 12:50

Hallo Klaus,

ich konstruiere Mal folgenden Fall:

Der VM würde sagen er hätte Zeugen für seinen Standpunkt und er hätte Schreiben, die dies belegen.
VM würde keine keine weiteren Infos zu seinen Standpunkt zur Verfügung stellen.
A könnte sich nicht an diese Ausagen vor Zeugen erinnern - wäre aber durch die Aussagen des VM höchst verunsichert

B würde sich weiter aus der ganzen Sache raushalten

A wäre in der Zwickmühle ... wenn der VM ( vor Gericht recht bekommen würde) würden sich durch die Zeit ggf. immer mehr an Forderungen anhäufen .......

Hätte A eine Möglichkeit, unter Vorbehalt einer gerichtlichen Entscheidung,
durch eine Kdg ( dann aber natürlich ohne Mithilfe von B) den Vertrag anzuhalten - um bei einer vermeitlichen negativen Gerichtsentscheidung nur mit einem blauen Augen davon zukommen. Oder würde dies immer einer Anerkennung der Meinung des VM gelten ? Oder kann A hier nur pokern und ggf dooof auf die Nase fallen?

LG
Wegberger

Klaus
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Beitrag von Klaus » 08.07.2007, 15:28

A muss schon wissen was Sache ist. Klar kann er vorsorglich das Falls ein Mietvertrag zustande kam kündigen.

Nur wie soll denn ein Vertrag aussehen. B ist doch Mieter. Wurde denn B gekündigt.

Man kann sofort auf Feststellung klagen, das geht auch ohne Anwalt.

Klaus

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