Hallo,
mich beschäftigt eine Frage ungemein ......:
Wenn man in einem gemeinsamen Mietverhältniss eine Wohnung anmietet ..... und sich Jahre später im Streit auseinander geht, so krass, das einer der beiden Mieter dem Anderen die Unterschrift zur Kündigung verweigert ......!
Wie würde der arme Wicht aus der Nummer herauskommen ????
Gibt es für solche Fälle eine Lösung ?
LG
Wegberger
gemeinsames Mietverhältniss - alleine Kündigen
Moderator: Klaus
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Keine Entschädigung für Leitungsführung
In diesem Fall klagte die Eigentümerin des Grundstücks A und verlangte vom Grundstücksnachbarn B eine Entschädigung dafür das Leitungen über ihr Grundstück geführt wurden. Grundstück B hatte selber keine Anbindung an die öffentliche Straße. .....
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