Öffentlicher Bereich wird als Kfz-Stellplatz deklariert
Verfasst: 27.08.2009, 11:35
Hallo!
Folgender Fall:
Das Eigentum des Vermieters ist deutlich gekennzeichnet durch den Verlauf der Grundstücksgrenzen (Grenzpunkte bzw. Grenzstein).
An dieses Grundstück schließt ein Gehweg an (öffentlicher Bereich), der durch ein Blumenbeet und einem davor aufgstellten Stromkasten unterbrochen wird (Nordseite) und auf der Ostseite des Grundstückes weiterverläuft. Der Bereich vor dem Blumenbeet auf der Nordseite ist ausreichend, um dort ein Fahrzeug abzustellen, da es weder den Zugang zum Grundstück noch Passanten behindert. Nun hat der Vermieter bei Einzug des Mieters A diesem mündlich zugesagt, dass er diesen Bereich vor dem Grundstück als Kfz-Stellplatz nutzen kann (vor 1,5 Jahren). Vor einem Jahr zog Mieter B in das Mietshaus und nutzte diesen vermeintlichen Kfz-Stellplatz als solchen. Mieter B wurde auch niemals davon in Kenntnis gesetzt, dass eine Absprache zwischen dem Vermieter und dem Mieter A existiert. Nun hat Mieter A dem Mieter B dies aber mitgeteilt als Mieter B für eine gewisse Zeit in den Urlaub fahren und deswegen diesen Bereich nutzen möchte, um - wie er es mit dem Vermieter abgesprochen hat - sein Kfz dort zu parken. Außerdem bemerkte Mieter A gegenüber Mieter B, dass er ohnehin die größte Wohnung habe und ihm deswegen dieser Bereich als Kfz-Stellplatz gehöre. Mieter B hat jedoch auch Urlaub und ließ sein dort abgestelltes Fahrzeug stehen. Mieter A hat daraufhin sein Fahrzeug woanders untergebracht und dem Vermieter ein Beschwerdeschreiben zukommen lasssen. Der Vermieter nahm daraufhin Kontakt mit dem Mieter B auf und erklärte ihm, dass dieser Kfz-Stellplatz auf öffentlichem Gelände dem Mieter A zur Nutzung überlassen wurde. Die Gemeinde habe auch zugestimmt, dass dort ein Fahrzeug parken darf. Mieter B aber bleibt stur, da er sich bei der Gemeinde ebenfalls erkundigt hat und dort in Erfahrung gebracht wurde, dass dieser Bereich öffentlicher Bereich ist, also weder gepachtet wurde noch in sonstiger Verwendung ist.
Sieht das Mieter B richtig, dass auf diesem von der Gemeinde geduldeten Kfz-Stellplatz Hinz und Kunz parken kann und der Vermieter nicht das Recht hat, diesen Bereich einer Mietpartei zuzusprechen?
Danke für Eure Antworten bzw. Meinungen zu dieser Thematik!
Folgender Fall:
Das Eigentum des Vermieters ist deutlich gekennzeichnet durch den Verlauf der Grundstücksgrenzen (Grenzpunkte bzw. Grenzstein).
An dieses Grundstück schließt ein Gehweg an (öffentlicher Bereich), der durch ein Blumenbeet und einem davor aufgstellten Stromkasten unterbrochen wird (Nordseite) und auf der Ostseite des Grundstückes weiterverläuft. Der Bereich vor dem Blumenbeet auf der Nordseite ist ausreichend, um dort ein Fahrzeug abzustellen, da es weder den Zugang zum Grundstück noch Passanten behindert. Nun hat der Vermieter bei Einzug des Mieters A diesem mündlich zugesagt, dass er diesen Bereich vor dem Grundstück als Kfz-Stellplatz nutzen kann (vor 1,5 Jahren). Vor einem Jahr zog Mieter B in das Mietshaus und nutzte diesen vermeintlichen Kfz-Stellplatz als solchen. Mieter B wurde auch niemals davon in Kenntnis gesetzt, dass eine Absprache zwischen dem Vermieter und dem Mieter A existiert. Nun hat Mieter A dem Mieter B dies aber mitgeteilt als Mieter B für eine gewisse Zeit in den Urlaub fahren und deswegen diesen Bereich nutzen möchte, um - wie er es mit dem Vermieter abgesprochen hat - sein Kfz dort zu parken. Außerdem bemerkte Mieter A gegenüber Mieter B, dass er ohnehin die größte Wohnung habe und ihm deswegen dieser Bereich als Kfz-Stellplatz gehöre. Mieter B hat jedoch auch Urlaub und ließ sein dort abgestelltes Fahrzeug stehen. Mieter A hat daraufhin sein Fahrzeug woanders untergebracht und dem Vermieter ein Beschwerdeschreiben zukommen lasssen. Der Vermieter nahm daraufhin Kontakt mit dem Mieter B auf und erklärte ihm, dass dieser Kfz-Stellplatz auf öffentlichem Gelände dem Mieter A zur Nutzung überlassen wurde. Die Gemeinde habe auch zugestimmt, dass dort ein Fahrzeug parken darf. Mieter B aber bleibt stur, da er sich bei der Gemeinde ebenfalls erkundigt hat und dort in Erfahrung gebracht wurde, dass dieser Bereich öffentlicher Bereich ist, also weder gepachtet wurde noch in sonstiger Verwendung ist.
Sieht das Mieter B richtig, dass auf diesem von der Gemeinde geduldeten Kfz-Stellplatz Hinz und Kunz parken kann und der Vermieter nicht das Recht hat, diesen Bereich einer Mietpartei zuzusprechen?
Danke für Eure Antworten bzw. Meinungen zu dieser Thematik!