Lärmbelästigung durch Kinder/Eltern und Musik
Verfasst: 31.05.2012, 04:04
Person A fühlt sich durch Nachbarn in seiner Ruhe gestört (Eigentümer).
Familien B wohnen im gegenüberliegenden Haus (2 Schwestern mit ihren Kindern (4) und Ehemännern).
Die Familien parken ab 8 Uhr ihre Kinder auf Balkon, Terasse und Garten. Es wird der ganze Tag dort verbracht.
Es wird essen eingenommen, gespielt und getobt. Es wird sich lautstark von Balkon zu Balkon bzw. Balkon zu Terasse unterhalten.
Der Lärm durch schreiende und weinende Kinder geht über die Mittagszeit bis spät Abend. Die Kinder sind 2-5 Jahre.
Die Kinder machen einen derartigen Lärm das man morgens bereits trotz geschlossener Fenster geweckt wird, hinzu kommen
die lauten teilweise schreienden verbalen Äußerungen der beiden Mütter. Die Kinder werden nicht zur Rücksichtsnahme durch
die Eltern aufgefordert, denn sie spielen sehr oft ohne Aufsicht draußen auf dem Grundstück. Sobald die Kinder endlich im Bett sind
geht der Lärm weiter. Die Elternpaare treffen sich in einer Wohnung des Hauses und es sind sehr laute Gespräche zu hören, die Fenster
sind stets geöffnet. Zudem wird nach 22 Uhr Klavier gespielt, auch bei offenem Fenster.
Person hat hat mit Familie B schon oft das Gespräch gesucht, ohne Erfolg bzw. ohne Einsicht. Person A hat dies dann schriftich mitgeteilt,
Brief angeblich nie erhalten. Sobald Person A sich über den Lärm beschwert wird gesagt: "Was willst du eigentlich, da kannst du garnichts machen",
"wir machen keinen Lärm", "wir sehen garnicht ein unsere Fenster wegen ihnen zu schließen" usw. Es erfolgt einfach kein Verständnis und keine
Rücksichtsnahme. Kürzlich war es nach 23 Uhr derartig laut das Person A die Polizei rief. Als die Polizei in die Srasse einbog wurde sie von
den Nachbarn gesehen. Es war kein Ton mehr in der Nacht zu hören. Am nächsten Tag erfolgte wieder Lärm. Person A ist angewiesen seine
Fenster zu öffnen, nun ist dies aber nicht mehr auszuhalten (Dachgeschossfenster). Die Familien gehen auf Person A nicht ein, nehmen keine Rücksicht
und zeigen auch kein Verständnis. Andere Nachbarn, auch aus anderen Häusern haben sich ebenfalls beschwert, waren sogar beim Jugenamt.
Person A führt nun ein Lärmprotokoll mit Zeugenbenennung. Was kann Person A noch tun und wie soll er sich verhalten?
Familien B wohnen im gegenüberliegenden Haus (2 Schwestern mit ihren Kindern (4) und Ehemännern).
Die Familien parken ab 8 Uhr ihre Kinder auf Balkon, Terasse und Garten. Es wird der ganze Tag dort verbracht.
Es wird essen eingenommen, gespielt und getobt. Es wird sich lautstark von Balkon zu Balkon bzw. Balkon zu Terasse unterhalten.
Der Lärm durch schreiende und weinende Kinder geht über die Mittagszeit bis spät Abend. Die Kinder sind 2-5 Jahre.
Die Kinder machen einen derartigen Lärm das man morgens bereits trotz geschlossener Fenster geweckt wird, hinzu kommen
die lauten teilweise schreienden verbalen Äußerungen der beiden Mütter. Die Kinder werden nicht zur Rücksichtsnahme durch
die Eltern aufgefordert, denn sie spielen sehr oft ohne Aufsicht draußen auf dem Grundstück. Sobald die Kinder endlich im Bett sind
geht der Lärm weiter. Die Elternpaare treffen sich in einer Wohnung des Hauses und es sind sehr laute Gespräche zu hören, die Fenster
sind stets geöffnet. Zudem wird nach 22 Uhr Klavier gespielt, auch bei offenem Fenster.
Person hat hat mit Familie B schon oft das Gespräch gesucht, ohne Erfolg bzw. ohne Einsicht. Person A hat dies dann schriftich mitgeteilt,
Brief angeblich nie erhalten. Sobald Person A sich über den Lärm beschwert wird gesagt: "Was willst du eigentlich, da kannst du garnichts machen",
"wir machen keinen Lärm", "wir sehen garnicht ein unsere Fenster wegen ihnen zu schließen" usw. Es erfolgt einfach kein Verständnis und keine
Rücksichtsnahme. Kürzlich war es nach 23 Uhr derartig laut das Person A die Polizei rief. Als die Polizei in die Srasse einbog wurde sie von
den Nachbarn gesehen. Es war kein Ton mehr in der Nacht zu hören. Am nächsten Tag erfolgte wieder Lärm. Person A ist angewiesen seine
Fenster zu öffnen, nun ist dies aber nicht mehr auszuhalten (Dachgeschossfenster). Die Familien gehen auf Person A nicht ein, nehmen keine Rücksicht
und zeigen auch kein Verständnis. Andere Nachbarn, auch aus anderen Häusern haben sich ebenfalls beschwert, waren sogar beim Jugenamt.
Person A führt nun ein Lärmprotokoll mit Zeugenbenennung. Was kann Person A noch tun und wie soll er sich verhalten?