frechheit siegt

Lärm und Krach

Moderator: Klaus

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sams
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frechheit siegt

Beitrag von sams » 14.03.2008, 20:06

Hallo,

A hat einen Nachbar B der über ihm wohnt. A wird durch getrampel (tags und nachts) in der über ihm liegenden Wohnung stark gestört und suchte hier einen Rat. Bei A handelt es sich um eine Eigentumswohnung.
Wenn A die Antworten hier liest stehen ihm die Haare zu Berge. Hier herrscht Täterschutz. Also Frechheit siegt.

Soll A seine Eigentumswohnung verkaufen nur weil über ihm welche eingezogen sind, die nicht wissen wie man sich anständig benimmt?
Das kann wohl nicht sein!

bin gespannt auf eure antworten.

gruss sams



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Scheinbar begünstigt das Arbeiten und die Bezahlung der Grundstücke die verbreitete Ansicht das es sich um Besitz handelt. Zumindest aber ist der Anwohner der Erfüllungsgehilfe der Gemeinde und muss zwingen für Recht und Ordnung sorgen.

In einer Großstadt im Sü.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 14.03.2008, 20:21

Hier herrscht Täterschutz
Das nennt man Unschuldvermutung.
ihm liegenden Wohnung stark gestört und suchte hier einen Rat.
Das könnte man billige Wohnung in minderwertigem Haus nennen
Das kann wohl nicht sein!
A muss nur beweisen das B den Krach macht obwohl im das vermeindbar wäre wenn er normal leben würde.

Geht ganz einfach wenn B Artist wäre dessen Leistung darin bestände in Holzclocks von Tisch auf Parkett zu springen. Oder er eine Näherei in seiner Wohnung bereibt und 50 Chinesen beherbergt.

Wenn das normale, wenn auch störende, Lebensgeräusche sind. Hat A Pech.

Nur weil sich ein Nachbar gestört fühlt passiert GAR NICHTS, sonst könnte man so jeden rausklagen.

Klaus

P.S. Deswegen ist die Eigentumswohnung billiger als das Reihenhaus, und dieses billiger als die Villa am Waldrand

sams
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Beitrag von sams » 14.03.2008, 22:15

Hallo,

der Krach von Nachbar B wird durch mehrere Katzen verursacht, die sich auf Fliesen und Laminat austoben, kämpfen und hopfen. Dabei rennen sie alles um was ihnen im Weg steht. Das kann z.B. eine Tasche, Vase oder auch ein Wäscheständer sein. Und wenn dies umfällt, dann poldert es bei A ganz schön. Auch das runterhopfen vom Katzenbaum oder Schränken verursacht bei Nacht "starkes" gepolder das den A nachts um den Schlaf bringt. Das die Katzen des Nachbarn B natürlich nicht nur einmal vom Katzenbaum/Schrank springen hat A auch bemerkt.

Wie muss A vorgehen das er wieder in Ruhe bei Nacht schlafen kann und sich zu Tageszeiten auch mal in Ruhe auf den Sofa setzen kann?

sams

Klaus
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Beitrag von Klaus » 14.03.2008, 23:22

Beweise (nicht Vermutungen) sammeln, Lärmprodukoll führen und dann Klagen.

Es geht einfach zu warten bis die Katzen älter und ruhiger werden.

Oder, wenns poltert nachts um 5 mal klingeln und fragen ob was passiert ist.

Oder mein nicht ernstgemeinter Lieblingsrat:

Sie nehmen einen Prügel und hauen dem Nachbarn auf den Kopf. Der wird zukünftig davor Angst haben und Sie werden nach absitzen der Strafe froh sein alleine schlafen zu dürfen. Das stört der Krach kaum

Klaus

sams
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Beitrag von sams » 15.03.2008, 13:34

Lärmprotokoll wird von A geführt.

A kann nicht warten bis die Katzen älter sind. Wenn A in der Nacht nur 3 Std schlafen kann hält er dies ca. 4 Wochen aus. Dazu kommt der Ärger. Also alles steigert sich, der Ärger des A wird größer und der Schlaf dafür weniger.
Entweder A erschlägt dann seinen Nachbar B, oder er kommt selbst in die Klappsmühle. Denn so etwas zehrt ganz schön an den Nerven. Ganz davon abgesehen das A seinen Job verliert wenn er übernächtigt zur Arbeit geht und diesen nicht mehr Ordnungsgemäss machen kann.

Wer hilft A, dem Opfer, damit er nicht so reagieren muß?

Klaus
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Beitrag von Klaus » 15.03.2008, 14:16

Ein allein geführtes Lärmprodukol wird es kaum bringen, dazu sind Zeugen notwendig. Dem Opfer hilft:

1. Kurzfristig

Oropax, Beruhigungstropfen, umziehen

2. Langfristig

Der Anwalt, Zeugen und die Zeit

A kann doch nicht erwarten das aufgrund einer Behauptung und der Tat mehrere kleiner Belästigungen der Nachbar ausgewiesen wird.
Andere Leute wohnen an der Hauptstraße über der lustigen Seekneipe und haben einen Ehemann der dazu noch schnarcht.

Klaus

sams
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Beitrag von sams » 15.03.2008, 21:46

A will auch leben. Er lebt schon 20 Jahre in seiner Eigentumswohnung ohne Probleme. Mit den vorigen Nachbarn gab es keine Probleme. Jetzt will er nicht umziehen weil Nachbar B nicht weis wie man sich benimmt. Es sind keine kleine Belästigungen, wenn A ständig die Nachtruhe genommen wird.

Da A sich nicht länger demütigen läßt wird er den Spieß umdrehen und schlupft auch in die Täterrolle. Denn als Täter hat man ja die besseren Karten, wie man hier liest. Getreu dem Motto: Frechheit siegt. Nachbar B wird nun auch regelmäßig gestört. Dann kann dieser Nachbar B, wenn er sich schlau über Lärmbelästigung gemacht hat, ein Lärmprotokoll schreiben.

Klaus
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Beitrag von Klaus » 15.03.2008, 23:09

Erst stören sich zwei in der Nachruhe, dann gehen sie mit Prügel aufeinander bis sie sich abstechen.

Das geht auch schneller mit der o.g Prügel :-)

Was glaubt A wie lange es dauert bis ein Vollidiot wie B seinen Lärm wegen des Lärms von B abstellt. Der kauft eher einen Hund zu den Katzen.

Das einzige ist das nun zwei Idioten im Haus wohnen die Krach machen


Klaus

Lotte
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Beitrag von Lotte » 16.03.2008, 08:00

Hallo,

man hört die Katzen??? Wenn Katzen auf Fliesen/Laminat springen? Was wiegen die den? Viele haben Familien mit Kinder über sich, ich glaube die machen mehr Lärm. Sollte man da nicht ehr darüber nachdenken seine Decken zu isolieren? Heutzutage ist viel möglich in der Richtung und das wird auch nicht teurer als der Weg zum Anwalt! Es ist doch eine ETW, da lohnt sich das.
Und bis auf die Katzen und das umherlaufen in seiner Wohnung scheint der Nachbar von oben nichts zu machen oder?
Da gibt es ganz Andere!!!!!

Gruß!

Klaus
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Beitrag von Klaus » 16.03.2008, 09:42

Es geht doch nicht wirklich um Katzen :-)

Klaus

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Beitrag von Dieter1 » 16.03.2008, 11:11

man hört die Katzen??? Wenn Katzen auf Fliesen/Laminat springen? Was wiegen die den?
kommt aufs Kätzchen an, so ein Löwe wiegt 250 kg, kann sogar 320 kg erreichen.

Wenn es den Nachbarn doch stört und er eben nur drei Stunden schlafen kann, dann ist es eben so, da hilft es auch nicht, sich über eine vielleicht vorhandene Überempfindlichkeit des Gestörten zu wundern. Dann hilft auch das Spekulieren über das Katzengewicht nicht und auch nicht das Wundern über "nur" die Trittgeräusche.

Im übrigen kann ich mir sehr wohl vorstellen, dass die beschriebenen Geräusche äußerst störend sein können, zumal es sich um Impulsgeräusche handelt. Kommt ein ruhiges Umfeld dazu (kein Dauerlärm durch Straßen, Autobahn), und vermutlich noch "Pappdecken", dann wirken diese Geräusche noch lauter.

Aber einem Richter die erhebliche Belästigung dieser Geräusche zu vermitteln, ist nahezu ausgeschlossen. Eine Schallpegelmessung (auf die allein es hier allerdings nicht ankommt) würde eher für den Störer sprechen, als gegen ihn, da sie vermutlich kaum die zulässigen Pegel überschreiten würden. Wenn allerdings regelmäßig harte Gegenstände umfallen, dann sähe die Sache schon anders aus. Darauf könnte man aufbauen. Sie müssen aber schlicht schlüssige Beweise haben. Machen sie, was alle Männer machen, nehmen sie sich jede Nacht eine andere Frau ins Bett, dann haben sie genug Zeugen. :mrgreen:

Ansonsten würde ich mich Klaus seiner Empfehlung anschließen und ausziehen. Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge.

Lotte
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Beitrag von Lotte » 16.03.2008, 12:42

Das der Lärm stört kann ich ja nachvollziehen. Aber was passiert wenn der Katzenfreund auszieht und dafür eine Familie mit kleinen Kinder einzieht???
Die trampeln und hüpfen und schmeißen Sachen um.
Wo fängt es an und wo hört es auf.
Man kann auch 20 Jahre in einem Haus wohnen und plötzlich ziehen nervige Leute in Nachbahaus. Dann muss man halt sehen, dass man aus seinem Eigentum das beste macht. Schallschutz, Sichtschutz....Rechtschutz :lol:

Man sollte sich evt. die Frage stellen: kann es noch schlimmer kommen!
Nach dem Katzenfreund kommt die Familie, die alleinstehende Frau mit einem Putzfimmel, der Musikfreund........

Klaus
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Beitrag von Klaus » 16.03.2008, 14:33

Deswegen sind Einfamilienhäuser mit großem Grundstück soooo teuer.

Klaus

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Beitrag von sams » 21.03.2008, 20:57

A hat dem Nachbarn B auch den Schlaf geraubt, natürlich mußte das sein, wenn Nachbar B schlafen wollte und nicht wenn er vor dem Fernseher sitzt. Lange hat es nicht gedauert bis Nachbar B wutentbrannt bei A klingelte. A konnte dies nicht verstehen, da es bei ihm ausnahmsweise und "rein zufällig" mal laut war.
Auch ein zweites mal beschwerte sich nun Nachbar B. A als Täter kann das nicht verstehen das man wegen ein bisschen Krach nicht schlafen kann :-).
A ist dies sicher nicht leicht gefallen, aber er sieht das sein Nachbar B langsam zur Besinnung kommt. Der Krach von Nachbar B hat nachgelassen. A ist guter Hoffnung.

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