Hallo,
Nachbar B wohnt zwische Nachbar A und C und verfügt über eine Garage an der Grundstücksgrenze zu A, die zeitgleich mit dem Haus erstellt wurde. Die Garage wird von A jedoch nicht als Garage genutzt, sondern für gewerbliche Zwecke (Speisenzubereitung). Muss Nachbar A hiefür erst eine Nutzungänderung beantragen ? Wer mus dieser zustimmen ?
Garage wird nicht als Garage genutzt
Moderator: Klaus
Da der Nachbar keinen in die Garage lassen muss und bei ersten Theater mit dem Fahrrad in die Garage fahren wird, ist die Frage wie man erfolgreich vorgehen kann.
Die Garage darf lediglich als Garage genutzt werden, für alles andere braucht A einen Baugenemigung. Man könnte auch selber klagen, denn das Nachbarrecht bietet auch Möglichkeiten einen Grenzbau (außer Garage) zu verhindern ( verjährt aber schnell).
Das Bauamt wird kaum was machen. Eher das Gewerbeaufsichtsamt, den Speisen für den Verkauf kann man nicht in einer Garage zubereiten.
Klaus
Die Garage darf lediglich als Garage genutzt werden, für alles andere braucht A einen Baugenemigung. Man könnte auch selber klagen, denn das Nachbarrecht bietet auch Möglichkeiten einen Grenzbau (außer Garage) zu verhindern ( verjährt aber schnell).
Das Bauamt wird kaum was machen. Eher das Gewerbeaufsichtsamt, den Speisen für den Verkauf kann man nicht in einer Garage zubereiten.
Klaus