Hallo Allerseits,
folgende Problemstellung:
A hat vor kurzem an der gemeinsamen Grundstücksgrenze von A+B, einen Friesenwall errichtet und dort drauf 2m hohe Kiefern gepflanzt. Nun kann B nicht mehr auf das Watt schauen.
Nach dem Nachbarrechtsgesetz Schleswig Holstein heisst es:
Bei Anpflanzungen von über 1,20 m Höhe muss mit jedem Teil ein Grenzabstand eingehalten werden, der mindestens einem Drittel seiner Höhe über dem Erdboden entspricht. Vgl. § 37 Abs. 1 Nachbarrechtsgesetz Schleswig-Holstein.
Die Spitze eines 6 m hohen Baums muss einen Grenzabstand von 2 m einhalten; ein Zweig in Höhe von0,90 m darf nicht näher als 0,30 m an die Grenze heranwachsen
Friesenwall = 70 cm hoch
Nun stehen die Bäume auf dem frisch errichteten Friesenwall (sprich 2,70m hoch?), welcher Erdboden zählt denn nun? Das kann ja nicht sinnvoll sein, wenn A seinen Boden beliebig erhöht und dort dann Bäume pflanzt?!??
Vielen Dank im Voraus!!
Bäume auf Friesenwall - zulässige Höhe?
Moderator: Klaus
Bäume auf Friesenwall - zulässige Höhe?
Zuletzt geändert von BONZOL am 12.03.2008, 17:22, insgesamt 1-mal geändert.