Bäume auf Friesenwall - zulässige Höhe?

Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

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BONZOL
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Bäume auf Friesenwall - zulässige Höhe?

Beitrag von BONZOL »

Hallo Allerseits,

folgende Problemstellung:

A hat vor kurzem an der gemeinsamen Grundstücksgrenze von A+B, einen Friesenwall errichtet und dort drauf 2m hohe Kiefern gepflanzt. Nun kann B nicht mehr auf das Watt schauen.

Nach dem Nachbarrechtsgesetz Schleswig Holstein heisst es:

Bei Anpflanzungen von über 1,20 m Höhe muss mit jedem Teil ein Grenzabstand eingehalten werden, der mindestens einem Drittel seiner Höhe über dem Erdboden entspricht. Vgl. § 37 Abs. 1 Nachbarrechtsgesetz Schleswig-Holstein.
Die Spitze eines 6 m hohen Baums muss einen Grenzabstand von 2 m einhalten; ein Zweig in Höhe von0,90 m darf nicht näher als 0,30 m an die Grenze heranwachsen

Friesenwall = 70 cm hoch


Nun stehen die Bäume auf dem frisch errichteten Friesenwall (sprich 2,70m hoch?), welcher Erdboden zählt denn nun? Das kann ja nicht sinnvoll sein, wenn A seinen Boden beliebig erhöht und dort dann Bäume pflanzt?!??

Vielen Dank im Voraus!!
Zuletzt geändert von BONZOL am 12.03.2008, 17:22, insgesamt 1-mal geändert.
Klaus
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Beitrag von Klaus »

Es zählt das vorhandene Bodenniveo, sonst wäre das Gesetz ja sinnlos wenn jeder so die Pflanzhöhen überbrücken könnte.

Klaus
BONZOL
Beiträge: 2
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Beitrag von BONZOL »

Vielen Dank :)
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