Hallo,
ich bin heute das erste Mal auf dieser Seite, im Forum.
Unseren Nachbarn A haben B im Jahr 1998 als Bewohner eines Sommergrundstücks bekommen.
B haben unser Grundstück gekauft und haben ein Wohnhaus auf dem Grundstück.
Der Nachbar und sine Frau klagen täglich an Unannehmlichkeiten durch uns.
Dazu gehörte auch ein Baum an der Grundstücksgrenze. Als Mann A unser Grundstück verlassen hat, haben unsere "neuen" Nachbarn die Äst des Baumes zu deren Grundstück zeigend, vollständig abgeschnitten. Der Baum hatte keine Standfestigkeit mehr, B müssten den Baum letztendlich entsorgen.
Ein weiterer Baum folgte... genau soll.
Begründung: der Baum 1 hatte auf dem später errichteten Carportdach des Nachbarn von unsern Baum Harzflecke bekommen. Der Baum 2 hatte Schatten erzeugt. Das Nachbargrundstück ist im Südosten….
A.H.
Baum soll gefällt werden, weil "er macht zu viel Schatten"
Moderator: Klaus
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- Registriert: 19.05.2011, 10:02
Artikel lesen
Keine Entschädigung für Leitungsführung
In diesem Fall klagte die Eigentümerin des Grundstücks A und verlangte vom Grundstücksnachbarn B eine Entschädigung dafür das Leitungen über ihr Grundstück geführt wurden. Grundstück B hatte selber keine Anbindung an die öffentliche Straße. .....
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Re: Baum soll gefällt werden, weil "er macht zu viel Schatte
Eine Frage finde ich nicht.
Im Fall A+B hätte man A die Bäume in Rechnung stellen können, wenn man "Beweise" hatte wer der "Täter" war.
Uwe
Die Regeln und den Unterschied zwischen "Neuem Thema" und "Antworten" sollte man doch mal lesench bin heute das erste Mal auf dieser Seite, im Forum.
Im Fall A+B hätte man A die Bäume in Rechnung stellen können, wenn man "Beweise" hatte wer der "Täter" war.
Uwe
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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