Hallo,
wer trägt eigentlich die Gerichts- / Prozess- / Anwaltskosten wenn A unberetigterweise B das Leiterrecht / Hammerschlagsrecht verweigert,
und B dies einklagen muss und vor Gericht dieses zugesprochen bekommt?
Danke vorab Brakelmann.
Moderator: Klaus
Das Hammerschlagsrecht erlaubt es einem Grundbesitzer, das Grundstück des Nachbarn zu betreten, um an seinem eigenen Gebäude Reparaturarbeiten auszuführen.
z.B. Wie soll man die Abdichtug fuers angrenzende Erdreich erstellen z.B. einer Grenzgarage... das geht einfach nicht.
Zurück zu Bauen, Umbauen, Aufbauen
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast