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Grenzmauer auf meiner Sichtseite mit Bitumen angestrichen

Verfasst: 30.04.2012, 00:12
von ralex
Auch A hat das Vergnügen sich mit meinem Nachbarn über unsinnige Dinge des Lebens aussenander zusetzen. :shock: :shock: :shock:
Währen des Bauens an A Doppelhaushälfte wurde vom Nachbarn zugewilligt, eine Grenzwandverlängerung auf seinem Grundstück zu errichten.
Einen Teil der Mauer (ca. 1,5 m lang und 2,5 m hoch) wurde von B ein Jahr davor errichtet. Um ein identisches Bild auf dem Grundstück zu bekommen und um eine parallel Mauer sich zu sparen,
wurde seine Wand einfach verlänger um ca. weitere 2,0 m.
Ein Teil seiner Mauerhöhe von ca. 1,5 m (ca. 2/3 der Mauer) auf A Sichtseite, die sich im Erdreich vor dem Beginn meiner Bauphase befand, war mit Bitumen angestrichen.
(Was auch ok. war, da er ja nicht wuste wann und wie jemand weiter macht).
Dieser Bitumen-Anstrich wurde nach mündlicher Absprache mit dem Nachbarn von uns Abgemacht. Später hat dieser dies bemängelt und meinte dies wurde nie besprochen...
Obwohl A und mein RA uns ziehmlich sicher waren, er kann hier kein Recht bekommen, kam es zum Gericht an dem A nicht mal Teilnehmen durften.
Und jetzt kommt der Urteil:
Der Nachbar B hat das Recht bekommen seine Mauer die er erstellt hatte und die Mauer die A erstellt hatte die allerdigs auch zu seinem Eingentum jetzt zählt mit Bitumen (d.h SCHWARZ) anzustreichen. :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock:
(Diese Grenzwand dient als Trennwand zum Eingand in den Kellerbereich bei B sowie auch bei A).

Seit zwei Tagen ist diese Genzmauer nur auf meiner Sichtseite SCHWARZ!!!!
Hat jemand ähniche erfahrungen?
Kann man dagegen was machen?

Re: Grenzmauer auf meiner Sichtseite mit Bitumen angestriche

Verfasst: 30.04.2012, 08:30
von Klaus
Bitte Regeln lesen !!! und beachten
kam es zum Gericht an dem A nicht mal Teilnehmen durften.
Das kann kaum sein ?!?!? Oder war das eine einstweilige Verfügung ?

Die Mauer des Nachbar darf der gestalten wie er will. Am besten davor eine eigene Suchtmauer setzen, oder ein anderes Gestaltungselement. Jedoch nicht daran befestigen.
Dieser Bitumen-Anstrich wurde nach mündlicher Absprache mit dem Nachbarn von uns Abgemacht. Später hat dieser dies bemängelt und meinte dies wurde nie besprochen...
Warum sollte der Nachbar dem zugestimmen, kein Mensch lässt sich den Schutz der Mauer wegmachen.....

Klaus

Re: Grenzmauer auf meiner Sichtseite mit Bitumen angestriche

Verfasst: 03.05.2012, 22:58
von ralex
Dieser Bitumen Anstrich befand sich unter dem Erdreich, bevor A mit ihrem Bau angefangen haben.
Soweit A bekannt ist, muss keine Außenmauer mit Bitumen vor Feuchte geschüzt werde, es sei den diese befindet sich im Erdreich.
Die Rückseite dieser Mauer ist ja auch nicht mit Bitumen angestrichen...

Re: Grenzmauer auf meiner Sichtseite mit Bitumen angestriche

Verfasst: 04.05.2012, 07:13
von Klaus
Letzter Hinweis auf die Regeln !!!

Klar muss man seine Außenwand nicht mit Bitumen streichen - kann man aber.
Man muss Sie aber aber auch nicht nach den Wünschen des Nachbarn streichen.

Es gibt keinen Anspruch auf eine "schöne" Nachbarwand.

Klaus

Re: Grenzmauer auf meiner Sichtseite mit Bitumen angestriche

Verfasst: 04.05.2012, 21:45
von ralex
Sind Sie zufällig mein B????

Re: Grenzmauer auf meiner Sichtseite mit Bitumen angestriche

Verfasst: 05.05.2012, 07:32
von Klaus
Nein, aber ich schau auf eine alte bröckelnde 2,8 hohe 7 Meter lange Wand eines Schuppens die langsam zerfällt.

Klaus

Re: Grenzmauer auf meiner Sichtseite mit Bitumen angestriche

Verfasst: 05.05.2012, 08:58
von ralex
Dann schreib hier auch kein Quark, wenn du keine Ahnung hast was sache ist. Es ist tüpisch deutsch, wenn ich das mache, dann soll die Welt es nicht besser haben

Re: Grenzmauer auf meiner Sichtseite mit Bitumen angestriche

Verfasst: 05.05.2012, 09:20
von Klaus
Was für einen Quark - nenn einfach das Urteil das Gesetz oder die Vorschrift die dem Nachbar eine schöne Wand beschafft.

Übrigens ist es äußerst unfreundlich Fremde anzuscheißen die einem helfen - aber nur zu.
Das war wohl auch der Grund warum man dich bei der Verhandlung ausgeschlossen hat :-)
Es ist tüpisch deutsch, wenn ich das mache, dann soll die Welt es nicht besser haben
In den meisten Ländern entscheidet der Eigentümer einer Sache was er damit macht, nicht der Nachbar. Wenn dann wäre es typisch Deutsch wenn es eine Vorschrift über die Farbe und das Putzmaterial gäbe - gibts aber nicht.

Evtl. könntest A im Bebauungsplan eine Vorschrift über Außenwände finden die dir hilft.

Klaus

Re: Grenzmauer auf meiner Sichtseite mit Bitumen angestriche

Verfasst: 05.05.2012, 14:02
von ralex
Schön das du mir helfen willst.....