Grenzmauer auf meiner Sichtseite mit Bitumen angestrichen
Verfasst: 30.04.2012, 00:12
Auch A hat das Vergnügen sich mit meinem Nachbarn über unsinnige Dinge des Lebens aussenander zusetzen.
Währen des Bauens an A Doppelhaushälfte wurde vom Nachbarn zugewilligt, eine Grenzwandverlängerung auf seinem Grundstück zu errichten.
Einen Teil der Mauer (ca. 1,5 m lang und 2,5 m hoch) wurde von B ein Jahr davor errichtet. Um ein identisches Bild auf dem Grundstück zu bekommen und um eine parallel Mauer sich zu sparen,
wurde seine Wand einfach verlänger um ca. weitere 2,0 m.
Ein Teil seiner Mauerhöhe von ca. 1,5 m (ca. 2/3 der Mauer) auf A Sichtseite, die sich im Erdreich vor dem Beginn meiner Bauphase befand, war mit Bitumen angestrichen.
(Was auch ok. war, da er ja nicht wuste wann und wie jemand weiter macht).
Dieser Bitumen-Anstrich wurde nach mündlicher Absprache mit dem Nachbarn von uns Abgemacht. Später hat dieser dies bemängelt und meinte dies wurde nie besprochen...
Obwohl A und mein RA uns ziehmlich sicher waren, er kann hier kein Recht bekommen, kam es zum Gericht an dem A nicht mal Teilnehmen durften.
Und jetzt kommt der Urteil:
Der Nachbar B hat das Recht bekommen seine Mauer die er erstellt hatte und die Mauer die A erstellt hatte die allerdigs auch zu seinem Eingentum jetzt zählt mit Bitumen (d.h SCHWARZ) anzustreichen.
(Diese Grenzwand dient als Trennwand zum Eingand in den Kellerbereich bei B sowie auch bei A).
Seit zwei Tagen ist diese Genzmauer nur auf meiner Sichtseite SCHWARZ!!!!
Hat jemand ähniche erfahrungen?
Kann man dagegen was machen?
Währen des Bauens an A Doppelhaushälfte wurde vom Nachbarn zugewilligt, eine Grenzwandverlängerung auf seinem Grundstück zu errichten.
Einen Teil der Mauer (ca. 1,5 m lang und 2,5 m hoch) wurde von B ein Jahr davor errichtet. Um ein identisches Bild auf dem Grundstück zu bekommen und um eine parallel Mauer sich zu sparen,
wurde seine Wand einfach verlänger um ca. weitere 2,0 m.
Ein Teil seiner Mauerhöhe von ca. 1,5 m (ca. 2/3 der Mauer) auf A Sichtseite, die sich im Erdreich vor dem Beginn meiner Bauphase befand, war mit Bitumen angestrichen.
(Was auch ok. war, da er ja nicht wuste wann und wie jemand weiter macht).
Dieser Bitumen-Anstrich wurde nach mündlicher Absprache mit dem Nachbarn von uns Abgemacht. Später hat dieser dies bemängelt und meinte dies wurde nie besprochen...
Obwohl A und mein RA uns ziehmlich sicher waren, er kann hier kein Recht bekommen, kam es zum Gericht an dem A nicht mal Teilnehmen durften.
Und jetzt kommt der Urteil:
Der Nachbar B hat das Recht bekommen seine Mauer die er erstellt hatte und die Mauer die A erstellt hatte die allerdigs auch zu seinem Eingentum jetzt zählt mit Bitumen (d.h SCHWARZ) anzustreichen.
(Diese Grenzwand dient als Trennwand zum Eingand in den Kellerbereich bei B sowie auch bei A).
Seit zwei Tagen ist diese Genzmauer nur auf meiner Sichtseite SCHWARZ!!!!
Hat jemand ähniche erfahrungen?
Kann man dagegen was machen?