Grenzwand verputzen oder reicht Anstrich

Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

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goerdi
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Grenzwand verputzen oder reicht Anstrich

Beitrag von goerdi » 02.05.2012, 13:28

Hallo !

A hat zu B eine Grenzwand (gehoert A).
Zur Bauzeit wurde die von A (weil aus Porenbetonsteinen) mit Dichtschlaemme "gestrichen" (Wetterseite).
auf der Seite von B wurden direkt davor nun Kirschlorbeerpflanzen gesetzt (30 cm abstand). Da diese ja noch ein paar Jahre brauchen bis sie die Hoehe von der Wand erreicht haben, meint B nun A muesste diese Wand verputzen (der Rest wird gerade verputzt bzw. das Geruest dafuer steht bereits). Wenn A das nicht machen wuerde, wuerde B das in die Hand nehmen.
Wie ist das die Lage (wobei ich draus net schlau werde da die Mauer in ein paar Jahren eh niemand mehr sieht weil die pflanzen hochgewachsen sind)
Muss A verputzen ?
Darf B verputzen ? und wenn ja welche mitspracherechte hat A ?

gruss goerdi



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Klaus
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Re: Grenzwand verputzen oder reicht Anstrich

Beitrag von Klaus » 02.05.2012, 22:31

A als Eigentümer kann mit der Wand machen was er will. Braucht er dazu das Leiter und Hammerschlagrecht kann er das Grundstück des Nachbarn nutzen. Ist dort der Weg versperrt oder verbaut, dann hat er Pech. Wobei ein Gärtner den Baum abbinden kann und mit Plane schützen um dann zu verputzen.

B hat dabei kaum was zu sagen. Er kann nur bei triftigen Gründen das Leiter und Hammerschlagrecht verschieben.
B kann aber einen eigene Mauer davor setzen.

A muss nix - warum auch.

Klaus
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jp10686
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Re: Grenzwand verputzen oder reicht Anstrich

Beitrag von jp10686 » 09.05.2012, 20:10

A muss nicht, aber es ist nicht einzusehen, warum er B nicht verputzen lässt, weil das ja nur B sieht und weil ein Verputz eine Mauer nicht entwertet.

Klaus
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Re: Grenzwand verputzen oder reicht Anstrich

Beitrag von Klaus » 09.05.2012, 20:17

Weil er über sein Eigentum selber entscheiden will - und nach dem Ärger -um B eine aus zu wischen.

Am einfachsten davor eine eigene Wand setzen.

Klaus
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