Grenzwand verputzen oder reicht Anstrich
Verfasst: 02.05.2012, 13:28
Hallo !
A hat zu B eine Grenzwand (gehoert A).
Zur Bauzeit wurde die von A (weil aus Porenbetonsteinen) mit Dichtschlaemme "gestrichen" (Wetterseite).
auf der Seite von B wurden direkt davor nun Kirschlorbeerpflanzen gesetzt (30 cm abstand). Da diese ja noch ein paar Jahre brauchen bis sie die Hoehe von der Wand erreicht haben, meint B nun A muesste diese Wand verputzen (der Rest wird gerade verputzt bzw. das Geruest dafuer steht bereits). Wenn A das nicht machen wuerde, wuerde B das in die Hand nehmen.
Wie ist das die Lage (wobei ich draus net schlau werde da die Mauer in ein paar Jahren eh niemand mehr sieht weil die pflanzen hochgewachsen sind)
Muss A verputzen ?
Darf B verputzen ? und wenn ja welche mitspracherechte hat A ?
gruss goerdi
A hat zu B eine Grenzwand (gehoert A).
Zur Bauzeit wurde die von A (weil aus Porenbetonsteinen) mit Dichtschlaemme "gestrichen" (Wetterseite).
auf der Seite von B wurden direkt davor nun Kirschlorbeerpflanzen gesetzt (30 cm abstand). Da diese ja noch ein paar Jahre brauchen bis sie die Hoehe von der Wand erreicht haben, meint B nun A muesste diese Wand verputzen (der Rest wird gerade verputzt bzw. das Geruest dafuer steht bereits). Wenn A das nicht machen wuerde, wuerde B das in die Hand nehmen.
Wie ist das die Lage (wobei ich draus net schlau werde da die Mauer in ein paar Jahren eh niemand mehr sieht weil die pflanzen hochgewachsen sind)
Muss A verputzen ?
Darf B verputzen ? und wenn ja welche mitspracherechte hat A ?
gruss goerdi