Hallo
A habe folgendes Problem:
A haben ein altes Haus gekauft.
Auf dem Grundstück ist auch ein Schuppen.
Den Schuppen möchte aber der Verkäufer noch bis an sein Lebensende nutzen.
A haben damit kein Problem, weil der Zugang von außen über öffentliches Grundstück möglich ist.
Nun sind A beim Grunstück vermessen,und beim Bauantrag für einen Anbau auf ein Problem gestoßen.
Der Schuppen wurde zu DDR Zeit 1 Meter auf Gemeinde Grundstück gebaut.
A sind Eigentümer von dem Schuppen, im Grundbuch ist der Schuppennutzen nicht eingetragen.
A sind Eigentümer. Einen Mietvertrag hat der Nutzen abgelehnt,es besteht nur eine mündliche Vereinbahrung.
Der Bürgermeister hätte den Fall auch gern gelöst.
A würde dem Vorbesitzer sogar einen neuen Schuppen auf dem Grundstück bauen.
Er weigert sich aber ,er will seinen alten schwarzbau Schuppen behalten.
A möchten keinen Streit mit dem Mann.
Was können A tun ????
An das Bauamt wenden ?
Bekommt man eine Abrissverfügung für den Schuppen ?
Schuppen über Grenze gebaut
Moderator: Klaus
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Konnte nicht zum Datenbankserver verbinden
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