Vom gemeinsam erteilten Auftrag zurücktreten?

Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

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Josefine
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Vom gemeinsam erteilten Auftrag zurücktreten?

Beitrag von Josefine »

Hallo, nach Jahren der Gerichtsverhandlungen hat A jetzt das Urteil: A's Nachbarn müssen die Hälfte der Kellertrockenlegung zahlen. Gemeinsam haben A+B jetzt 2 Firmen beauftragt. Die erste legt die Kelleraußenwände frei, die zweite beschichtet die Wände mit Bitumdickbeschichtung und Parimeterdämmplatten. In allen Angeboten waren diese Maßnahmen aufgelistet. Nun wollen B , dass A die Parimeterdämmung selbst zahle, weil B meinen, dass wäre eine Wärmedämmung. Aber dem ist ja nicht so. Die Platten müssen an die Wand, damit das Erdreich nicht die Bitumschicht zerstört. B wollen gegebenenfalls einen Baustopp herbeiführen. Meine Frage nun: Können B so ohne weiteres die Sanierung stoppen, obwohl B den Auftrag unterschrieben haben?

Danke für Eure Antworten, aber bitte nur ernstgemeinte. Josefine
Klaus
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Beitrag von Klaus »

A+B treten als Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegenüber dem Bauunternehmen auf. Im Außerverhältnis können nur beide zusammen sprechen. Dies gibt bei der Auftragsvergabe genau so wie bei einer Stornierung.

Die Frage wird sein ob der Bauunternehmer bei unklarem Zahlungswillen weitermachen will.

Was das soll ist mir auch unklar.

Wenn A ein Urteil gegen B hat das der die Trockenlegung zu 50% zahlen muss dann würde ich als A loslegen. Hinterher wird man das Geld dan ggf einklagen müssen und irhendwin Gutachter bestimmt was im ersten Urteil genau gemeint war mit "Trockenlegung"

Wer seine Klage unklar formuliert muss eben nochmals vor Gericht

Klaus

P.S. In Zukunft Regeln lesen !!!
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