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Fenster in Grenzwand

Verfasst: 02.05.2007, 20:50
von ucho
Hallo Forum!
Hier zur Sache Herr A hat Herr B beim Bauamt angezeigt ,daß er Bauten auf dem Hof stehen hat die eine Baugenehmigung haben müssen. Beim Überprüfen des Bauamtes wurde festgestellt,daß Herr B 13 Meter Grenzbebaung hat somit musste Herr B sein gartenhaus um drei Meter verstellen. Bei der selben Überprüfung wurde festgestellt ,daß Herr A einige Glasbausteinfenster mit Lüftungsflügel in einer Brandwand hat und wurde vom Bauamt veranlasst,daß diese geschlossen werden. Für diese Glasbausteinfenster hat Herr B auch keine Baugenhmigung vom Bauamt.
Herr B hat die Fenster jetzt in durchsichtigen Klarglas erneuert. Herr B hat Herr A jetzt bei Gericht angezeigt,daß er Blumen vor das Fenster stellt um den Lichteinfall zu verhindern. Woher nimmt sich Herr A das Recht einen Lichteinfall zu beklagen wo normaalerweise kein Fenster mit Baugenehmigung ist. Hat Herr A das Recht auf Lichteinfall. Das Fenster ist bei einer Grenzbebauung noch nicht mal 20 cm vom Nachbargrundstück zu seinem Hof entfernt.?
Gruß Ucho

Verfasst: 02.05.2007, 21:59
von Klaus
Also eigentlich sollten Blumen das Fenster kaum stören. Da wird man kaum gegen gewinnen können. Jedoch ist man vor Gericht wie auf hoher See in Gottes Hand.

Bei Gericht zeigt man nichts an. Selbst ich könnte A verklagen mir 100 Euro zu zahlen. Jedoch würde ich kaum gewinnen.

Klaus

Verfasst: 04.05.2007, 19:59
von Der Amtsschimmel
In welchem Bundesland ist das den passiert?
Gruß
Der Amtsschimmel

Fenster in Grenzwand

Verfasst: 04.05.2007, 20:32
von ucho
In Rheinland- Pfalz

Verfasst: 06.05.2007, 10:00
von Der Amtsschimmel
Fenster in eine Brandschutzwand zu bauen ist schon heftig.
Ich würde mal an die Gebäudeversicherung der Nachbarn herantreten.
Die freuen sich über solche Hinweise, damit erlischt so weit ich weiß der Versicherungsschutz.
Gruß
Der Amtsschimmel

Verfasst: 08.05.2007, 21:31
von ucho
Ich habe vergessen daß er vom Bauamt Brandschutzfenster einbauen hat müssen. Das Bauamt hat mir gegenüber aber erklärt ,daß er keine Baugenehmigung für das Fenster besitzt.
Gruß Ucho

Verfasst: 09.05.2007, 07:01
von Klaus
Die Frage wäre ob das was bringt. Ich kann ja auch nicht auf Nachbarbs Auto drauffahren nur weil der keinen Tüv hat.

Ein lustiger Richter kann das so sehen das man nun Abstand einhalten muss.

Man sollte sich überlegen ob es nicht direkt einfacher wäre dem Nachbarn auf den Kopf zu hauen. Dann bekommt der kräftige Kopfschmerzen und danach Angst vor dem Agressor. Der Schläger bekommt eine solche böse Strafe das er nie wieder was macht.
Das wirkt beruhigender als ständige Sticheleien wegen Nichts.

Klaus

Verfasst: 01.06.2007, 19:16
von ucho
Wieso wegen nichts ?
Wer will sich denn den ganzen Tag in den Hof schauen lassen .
Wir werden auf Schritt und Tritt beobachtet, auch unser Besuch.
Gruß

Verfasst: 01.06.2007, 20:05
von Klaus
Tja wenn da ein Fenster ist wird man es nicht zumauern dürfen.

Klaus

Verfasst: 07.06.2007, 15:12
von ucho
Bei Grenzbebauung ?