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Wandbegrünung

Verfasst: 27.05.2007, 17:44
von Schlafwandler
Hallo - mich interessiert folgendes Problem:
Nachbar A hat ein Grundstück, bei dem die rechte Grundstücksgrenze fast vollständig durch eine Mauer (Stall- und Garagenrückwand) des Nachbarn B begrenzt ist. Da diese Bauwerke bereits standen, als Nachbar A das Grundstück erwarb, ist da auch kein Problem. Nachbarn A störte jedoch das Aussehen der Wand, deshalb begrünte er diese mit wildem Wein.
Nachbar B hat nun den wilden Wein vom Dach aus heruntergebrochen und auf die Beete von Nachbar A geworfen, wobei einige Pflanzen zerstört wurden. Darf er das - und wenn nicht, welche Möglichkeiten hat nun Nachbar A??
2. Problem, gleiches Grundstück,
Nachbar A hat im Bereich eines Zaunes einen 2. stabileren Zaun ca. 20 cm neben den Zaun des Nachbarn B gestellt und diesen ebenfalls mit wildem Wein begrünt. Nachbar B hat nun auch dort Pflanzentriebe herunter gerissen bzw. abgeschnitten. Darf Nachbar B das? und wer ist für die Entsorgung der Pflanzen zuständig?? Ich danke Euch schon jetzt für Euren Rat....

Verfasst: 27.05.2007, 20:54
von Klaus
Also niemand darf an Nachbars Mauer irgendwas anpflanzen was daran höcht wächst. Daher kann der Nachbar das beseitigen. Da er die Pflanzen ja nicht ausbuddeln kann wirf er Sie eben auf den Boden zurück.

Der Nachbar hat einen Beseitigungsanspruch den er Problemlos per Gericht durchsetzen kann. Da ist doch das Abreissen für den A das kleiner Problem.

Vor die Wand einfach eine Spalierhilfe stellen und statts Wein nicht selbstrankende Pflanzen pflanzen.

Klaus

A kann wohl nicht sein Grundstück von das des Nachbarn unterscheiden.
Sonst setzt C eine Pflanze vor A Frau, den Anblick kann C nicht ertragen :-)

Verfasst: 28.05.2007, 09:13
von Rainer
Man kann in seinem eigenen Garten pflanzen was man will. Dabei darf man Nachbars Garagenwand aber nicht als Rankhilfe benutzen. Dagegen ist es uninteressant, wenn sich Pfanzen und die Garagenwand berühren - denn der Nachbar hat keinen Anspruch darauf, dass man zwischen der Garagenwand und den Pflanzen einen "Freiraum" läßt.

Der Nachbar darf alles, was zu seinem Grundstück herüberwächst, (nach Fristsetzung) abschneiden und behalten. Er darf es nicht auf das andere Grundstück werfen.

Geregelt ist dieses im BGB

§ 910 BGB
Überhang

(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten. Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt.

(2) Dem Eigentümer steht dieses Recht nicht zu, wenn die Wurzeln oder die Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen.


Wer sich damit eingehend beschäftigen will, kann die großen BGB Kommentare, wie z.B. Münchner Kommentar usw, lesen nebst den dort aufgeführten Urteilen.

Verfasst: 28.05.2007, 09:30
von Klaus
Die Kosten im Auge behalten.

Der Nachbar braucht nicht selber zu schneiden. Er kann

1. Den Störer auf Beseitigung verklagen
2. Schneiden lassen die und die Kosten einklagen

Da wäre mir lieber er wirft alles zu mir in den Garten

Der mit seinen Pflanzen Beworfene könnte natürlich auf Unterlassung klagen

Klaus

Ich könnte gerne zwei Anwälte nennen die sich ne goldene Nase daran verdienen wollen

Verfasst: 28.05.2007, 09:53
von Rainer
Der Nachbar hat hier den Fehler gemacht, dass er keine Frist zur Beseitigung gesetzt hat und darüberhinaus den Fehler, dass er den Verschnitt auf das Nachbargrundstück geworfen hat.

Ich würde das als Hausfriedenbruch und Sachbeschädigung bezeichnen.

Wenn er eine Frist gesetzt hätte, hätte Zeit bestanden, die Rechtslage zu erkunden. So hat Nachbar "Grobian" das Recht nach "Gutsherrenart" selbst in die Hand genommen und Straftaten begangen. Derartigen Zeitgenossen muß das Handwerk gelegt werden :twisted:

Verfasst: 28.05.2007, 10:26
von Klaus
Das muss man doch realistisch sehen. Jetzt verklagt man den Grobian, der reicht Widerklage ein (auf Rückschnitt und Beseitigung). Vor Gericht vergleicht man sich. Und die Anwälte verdienen sich dumm.

Die "Straftat" wird eingestellt.

Also Recht haben ist ja ganz nett, nur bringen muss es was.

Klaus

Verfasst: 28.05.2007, 11:58
von Rainer
Die Frage ist doch, wie verhindere ich in der Zukunft, dass mich Grobian weiterhin belästigt. Eine "Tracht Prügel" würde sicherlich wirksam sein, ist aber strafbar.

Beim nächsten mal alles per Foto festhalten und eine Strafanzeige. Kopien davon an alle Nachbarn, den Bürgermeister (Ordnungsamt) und darin noch die Befürchtuing aussprechen, dass man Angst vor dem Nachbarn habe, weil dieser vermutlich Aids habe, was sich durch die Pflanzen übertragen kann :twisted:

Verfasst: 01.06.2007, 22:27
von Schlafwandler
Ich danke Euch für Eure Infos - Nachbar A hat erstmal einen freundlichen Brief an Nachbarn B geschrieben, in dem er ihm empfiehlt, den Rat eines Rechtsanwalts zu holen und sich ewt. in psychotherapeutische Behandlung zu begeben..... mal sehen, was da rauskommt......
Ihr habt schon Recht - diese ewige Klagerei macht nur die Anwälte reich.... vielleicht bekommt man ja auch mal so eine Lösung hin.... wünschenswert wäre es!!
Also nochmals "vielen Dank" - ich halt Euch auf dem Laufenden.. :wink:

Verfasst: 03.06.2007, 09:59
von Klaus
Ich würde eher die Fremdbepflanzung an Nachbars Wand entfernen.

Klaus