Nachbar versetzt Grenze...Rückbau?
Moderator: Klaus
Nachbar versetzt Grenze...Rückbau?
Nachbarn A und B leben in Schleswig-Holstein
A hat 2006 eine alte (1932) Doppelhaushälfte gekauft, damals bestand ein kleiner Entwässerungsgraben (ca.30 cm breit) der die Grundstücke teilen sollte. A wurde von der Stadtentwässerung in der Baugenehmigung vorgeschrieben, das Regenwasser da einzuleiten, damit es in einen größeren Entwässerungsgraben abfließen kann. Ein Zaun als Grenze bestand nicht.
Dann sind die alten Eigentümer der anderen DHH verstorben und C hat die DHH gekauft und umgebaut. Danach hat C das fertige Objekt an B vermietet (in 2013).
B und C haben dann ziemlich zügig und unter A's Protest den Graben einfach zugeschüttet. Es war ihnen auch egal, das A's Wasser dann nicht mehr ablaufen kann.
B hat dann auf einer Länge von 19m einen Sichtschutzzaun (185 cm hoch) errichtet und man konnte von oben sehen, dass er immer weiter auf A's Grundstück zog. Damit er nicht so einen häßlichen Zaun weiterzieht hat A 3 180cm hohe Weidenzaunelemente gesetzt, sowie anschließend ca. 12 m lang einen 80cm hohen Zaun weitergeführt. Anschließend hat B dann eine Totholzhecke gebaut, die weitere 5 m geht.
Direkt an die Zäune hat B Buchsbaum, Nussbäume und Kirschlorbeer gepflanzt, die dann in 2016 eine Höhe von über 2m erreichte und die Zäune überragte.
A hat dann im August B aufgefordert die Büsche auf Zaunhöhe zu stutzen, bzw auf 120cm zurückzuschneiden (Vorschrift in Schleswig-Holstein)
B kam dem nicht nach, sondern teilte in dem 3. Gespräch in 3 Jahren mit, dass er jetzt hinten bei dem 80cm hohen Zaun einen 150 cm hohen setzen möchte.
Dafür kam er am nächsten Tag mit einer schriftlichen Vereinbarung vorbei, die A unterzeichnen sollte.
A teilte B mit, dass er in 2 Tagen in den Urlaub fährt und sich danach (1 Woche) die Vereinbarung in Ruhe anschaut.
B sollte so lange warten. B erklärte sich damit einverstanden.
Am letzten Urlaubstag bekam A eine WhatsApp Nachricht von seinem anderen Nachbarn (F).
B hat anscheinend Vermessungen vorgenommen und das Grundstück von A betreten und dort Metallpfosten in den Boden gerammt.
A's Urlaub war im Eimer...
Als A am nächsten Tag zurück war und sich das ganze anschauen wollte, gab der Briefträger A ein Einschreiben von B ab.
In dem Schreiben wurde unter anderem mitgeteilt, daß A seinen Zaun auf das Grundstück von B gesetzt hat und A 2 Wochen Zeit hat diesen zu entfernen.
A hat dann C angerufen, um mitzuteilen, was sich deren Mieter B aneignet.
In einem Gespräch zwischen A B und C wurde sich geeinigt, dass ein Vermessungsbüro eine Grenzanzeige macht, damit die Grenze festgelegt werden kann.
Bei dem Termin wurde von dem Vermessungstechniker das Rohr gefunden, was unter dem Grenzstein war, die Position war auch die, die im Kataster eingetragen ist.
Das Ergebnis ist, das B seinen Zaun am Anfang um 39cm und am Ende um 90 cm auf das Grundstück von A gesetzt hat.
B redet seitdem gar nicht mehr mit A, C meint, da sie grad ein Haus bauen sind für sie andere Termine wichtiger, als sich das Ergebnis vor Ort anzuschauen, und A solle sich wegen den paar cm nicht so anstellen.
Diese paar cm sind auf die Fläche gerechnet ca. 25 m"...
A ist jetzt sauer und möchte das B seinen kompletten (und laut LBO) zu hohen Sichtschutz zusammen mit den zu hohen Büschen von A's Grundstück entfernt.
Auch möchte A, dass der Graben, der einfach zugeschüttet wurde, wieder ordentlich hergestellt wird.
Langer Text, kurze Fragen:
- wen muss A anschreiben um die Entfernung und Wiederherstellung zu verlangen? Den Mieter oder den Eigentümer?
- kann A verlangen, dass auf die Grenze ein 1,20 hoher Zaun gesetzt wird?
Den Sichtschutzzaun möchte A nicht als Grenzzaun, da B nicht duldete, daß A Blumentöpfe an die Pfosten hängt. Auch durfte der Zaun von A's Seite nicht gestrichen/lasiert werden und die Kinder dürfen nicht mit dem Fußball dagegenschiessen, da der Zaun kaputtgehen könnte (bei B's Kindern durften die das).
A würde B allerdings gestatten den Sichtschutzzaun mit einer gewissen Entfernung zum Grenzzaun zu setzen (allein um B nicht sehen zu müssen.
- Welche Frist muss A dem B einräumen, damit er seinen Kram entfernt und den Graben herrichtet?
A hat 2006 eine alte (1932) Doppelhaushälfte gekauft, damals bestand ein kleiner Entwässerungsgraben (ca.30 cm breit) der die Grundstücke teilen sollte. A wurde von der Stadtentwässerung in der Baugenehmigung vorgeschrieben, das Regenwasser da einzuleiten, damit es in einen größeren Entwässerungsgraben abfließen kann. Ein Zaun als Grenze bestand nicht.
Dann sind die alten Eigentümer der anderen DHH verstorben und C hat die DHH gekauft und umgebaut. Danach hat C das fertige Objekt an B vermietet (in 2013).
B und C haben dann ziemlich zügig und unter A's Protest den Graben einfach zugeschüttet. Es war ihnen auch egal, das A's Wasser dann nicht mehr ablaufen kann.
B hat dann auf einer Länge von 19m einen Sichtschutzzaun (185 cm hoch) errichtet und man konnte von oben sehen, dass er immer weiter auf A's Grundstück zog. Damit er nicht so einen häßlichen Zaun weiterzieht hat A 3 180cm hohe Weidenzaunelemente gesetzt, sowie anschließend ca. 12 m lang einen 80cm hohen Zaun weitergeführt. Anschließend hat B dann eine Totholzhecke gebaut, die weitere 5 m geht.
Direkt an die Zäune hat B Buchsbaum, Nussbäume und Kirschlorbeer gepflanzt, die dann in 2016 eine Höhe von über 2m erreichte und die Zäune überragte.
A hat dann im August B aufgefordert die Büsche auf Zaunhöhe zu stutzen, bzw auf 120cm zurückzuschneiden (Vorschrift in Schleswig-Holstein)
B kam dem nicht nach, sondern teilte in dem 3. Gespräch in 3 Jahren mit, dass er jetzt hinten bei dem 80cm hohen Zaun einen 150 cm hohen setzen möchte.
Dafür kam er am nächsten Tag mit einer schriftlichen Vereinbarung vorbei, die A unterzeichnen sollte.
A teilte B mit, dass er in 2 Tagen in den Urlaub fährt und sich danach (1 Woche) die Vereinbarung in Ruhe anschaut.
B sollte so lange warten. B erklärte sich damit einverstanden.
Am letzten Urlaubstag bekam A eine WhatsApp Nachricht von seinem anderen Nachbarn (F).
B hat anscheinend Vermessungen vorgenommen und das Grundstück von A betreten und dort Metallpfosten in den Boden gerammt.
A's Urlaub war im Eimer...
Als A am nächsten Tag zurück war und sich das ganze anschauen wollte, gab der Briefträger A ein Einschreiben von B ab.
In dem Schreiben wurde unter anderem mitgeteilt, daß A seinen Zaun auf das Grundstück von B gesetzt hat und A 2 Wochen Zeit hat diesen zu entfernen.
A hat dann C angerufen, um mitzuteilen, was sich deren Mieter B aneignet.
In einem Gespräch zwischen A B und C wurde sich geeinigt, dass ein Vermessungsbüro eine Grenzanzeige macht, damit die Grenze festgelegt werden kann.
Bei dem Termin wurde von dem Vermessungstechniker das Rohr gefunden, was unter dem Grenzstein war, die Position war auch die, die im Kataster eingetragen ist.
Das Ergebnis ist, das B seinen Zaun am Anfang um 39cm und am Ende um 90 cm auf das Grundstück von A gesetzt hat.
B redet seitdem gar nicht mehr mit A, C meint, da sie grad ein Haus bauen sind für sie andere Termine wichtiger, als sich das Ergebnis vor Ort anzuschauen, und A solle sich wegen den paar cm nicht so anstellen.
Diese paar cm sind auf die Fläche gerechnet ca. 25 m"...
A ist jetzt sauer und möchte das B seinen kompletten (und laut LBO) zu hohen Sichtschutz zusammen mit den zu hohen Büschen von A's Grundstück entfernt.
Auch möchte A, dass der Graben, der einfach zugeschüttet wurde, wieder ordentlich hergestellt wird.
Langer Text, kurze Fragen:
- wen muss A anschreiben um die Entfernung und Wiederherstellung zu verlangen? Den Mieter oder den Eigentümer?
- kann A verlangen, dass auf die Grenze ein 1,20 hoher Zaun gesetzt wird?
Den Sichtschutzzaun möchte A nicht als Grenzzaun, da B nicht duldete, daß A Blumentöpfe an die Pfosten hängt. Auch durfte der Zaun von A's Seite nicht gestrichen/lasiert werden und die Kinder dürfen nicht mit dem Fußball dagegenschiessen, da der Zaun kaputtgehen könnte (bei B's Kindern durften die das).
A würde B allerdings gestatten den Sichtschutzzaun mit einer gewissen Entfernung zum Grenzzaun zu setzen (allein um B nicht sehen zu müssen.
- Welche Frist muss A dem B einräumen, damit er seinen Kram entfernt und den Graben herrichtet?
Re: Nachbar versetzt Grenze...Rückbau?
So eine lange Geschichte.
1. Vom Grundstückseigentümer verlangen den Zaun auf sein Grundstück zu versetzen. 4 Wochen Fristsetzung sollten reichen, danach Schiedsverfahren beantragen
2. Vom "Zuschütter" verlangen den Graben wieder zu öffnen, ich würde den Eigentümer anschreiben. A kann durch sein "Unterlassen" Ärger von der Stadtentwässerung bekommen, denn das war ja ein Auflage.
Das man weder mit dem Ball auf einen fremden Zaun schießen darf, den auch nicht lackieren oder was dran hängen darf, sollte klar sein.
Wenn es im Nachbarrecht des Bundesland eine Vorschrift für Zäune gibt muss diese eingehalten werden. Steht da nichts kann der Nachbar machen was er will
Macht der Nachbar nicht was mir zusteht, bleibt nur der Rechtsweg. Ein Schiedsverfahren kann man auch ohne Anwalt beantragen
1. Vom Grundstückseigentümer verlangen den Zaun auf sein Grundstück zu versetzen. 4 Wochen Fristsetzung sollten reichen, danach Schiedsverfahren beantragen
2. Vom "Zuschütter" verlangen den Graben wieder zu öffnen, ich würde den Eigentümer anschreiben. A kann durch sein "Unterlassen" Ärger von der Stadtentwässerung bekommen, denn das war ja ein Auflage.
Das man weder mit dem Ball auf einen fremden Zaun schießen darf, den auch nicht lackieren oder was dran hängen darf, sollte klar sein.
Wenn es im Nachbarrecht des Bundesland eine Vorschrift für Zäune gibt muss diese eingehalten werden. Steht da nichts kann der Nachbar machen was er will
Macht der Nachbar nicht was mir zusteht, bleibt nur der Rechtsweg. Ein Schiedsverfahren kann man auch ohne Anwalt beantragen
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Nachbar versetzt Grenze...Rückbau?
Also das Nachbarschaftsrecht in SH schreibt als Einfriedung einen 120cm Maschnedrahtzaun vor, wenn es keine ortsüblichkeit gibt, und die gibt es laut Aussage der Stadt nicht.
Laut LBO dürfen Sichtschutzzäune in SH ohne Genehmigung nicht höher als 150cm sein. Allerdings darf man auf einer Länge von 5 m 200cm Höhe haben. Nur B's Zaun ist ja 19 m lang....
Und da kleine Kinder beim Spielen immer mal gegen den Zaun schiessen möchte A auch nicht den Sichtschutz als Grenzzaun, sondern würde evtl. auf seiner Seite Kirschlorbeer pflanzen...
Muss A mit seinem Sichtschutz eigentlich einen bestimmten Abstand zu dem zu errichtenden Grenzzaun einhalten?
Als B und C den Graben zugeschüttet haben war einer der Leute der Stadtentwässerung da, und denen war es auf einmal egal.
Warum auch immer.... Aber A ist es ja nicht egal, da bei starkem Regen der Garten ganz schön unter Wasser steht.
Laut LBO dürfen Sichtschutzzäune in SH ohne Genehmigung nicht höher als 150cm sein. Allerdings darf man auf einer Länge von 5 m 200cm Höhe haben. Nur B's Zaun ist ja 19 m lang....
Und da kleine Kinder beim Spielen immer mal gegen den Zaun schiessen möchte A auch nicht den Sichtschutz als Grenzzaun, sondern würde evtl. auf seiner Seite Kirschlorbeer pflanzen...
Muss A mit seinem Sichtschutz eigentlich einen bestimmten Abstand zu dem zu errichtenden Grenzzaun einhalten?
Als B und C den Graben zugeschüttet haben war einer der Leute der Stadtentwässerung da, und denen war es auf einmal egal.
Warum auch immer.... Aber A ist es ja nicht egal, da bei starkem Regen der Garten ganz schön unter Wasser steht.
Re: Nachbar versetzt Grenze...Rückbau?
Ich hatte verstanden das der Graben auf dem Grundstück von A ist, inkl. der Böschung. Ist das ein gemeinsamer Graben dann müsste B eine Mauer ziehen damit der Graben bei A bleibt. Gibt es die Vorschrift der Baubehörde nicht mehr dann braucht es ja keinen Gaben. Für Entwässerung gibt es andere Möglichkeiten.
Wegen des Zaun gibt es Nachbarrecht-Vorschriften verstößt man kann der NACHBAR klagen. Dann gibt es Bauvorschriften gegen die kann das Bauamt klagen. Das sind zweierlei Dinge. Also wenn der Nachbar einversanden ist kann man über das Nachbarrecht gehen und das laschere Baurecht wäre die nächse Grenze
So wie ich da verstanden habe ich das ein Maschendrahtzaun mit 1,2 Höhe. Ist der Zaun höher muss man eben klagen.
Abstand müsste der Nachbar nur halten wenn er höher will. Also je weiter Weg desto höher.
Kirschlorbeer !! Echt wegen der Kinder. Warum pflanzt man dann giftige Pflanzen ?!?! Hier muss man übrigens Abstand einhalten. Statt dessen einfach ein Tor kaufen und auf die andere Seite stellen.
Wegen des Zaun gibt es Nachbarrecht-Vorschriften verstößt man kann der NACHBAR klagen. Dann gibt es Bauvorschriften gegen die kann das Bauamt klagen. Das sind zweierlei Dinge. Also wenn der Nachbar einversanden ist kann man über das Nachbarrecht gehen und das laschere Baurecht wäre die nächse Grenze
So wie ich da verstanden habe ich das ein Maschendrahtzaun mit 1,2 Höhe. Ist der Zaun höher muss man eben klagen.
Abstand müsste der Nachbar nur halten wenn er höher will. Also je weiter Weg desto höher.
Kirschlorbeer !! Echt wegen der Kinder. Warum pflanzt man dann giftige Pflanzen ?!?! Hier muss man übrigens Abstand einhalten. Statt dessen einfach ein Tor kaufen und auf die andere Seite stellen.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Nachbar versetzt Grenze...Rückbau?
Der Graben war nach der Grenzanzeige voll auf dem Grundstück von A, inkl der Böschung.
Es wurde damals wohl nur (von den alten Eigentümern) angenommen, dass der Graben ein Grenzgraben ist.
Warum die Stadtentwässerung auf einmal meinte er sei nicht mehr nötig, hat sich A nie erschlossen.
Allerdings läuft (über einen angeordneten Sandabscheider) das gesamte Regenwasser aller Fallrohre dahin...
An den 2009 neugebauten Regenwasserkanal wurde A nicht angeschlossen, da das Wasser ja nach hinten geleitet wurde.
Man müsste schon das gesamte Grundstück aufgraben, um das alles wieder rückgängig zu machen...
Warum pflanzt man Kirschlorbeer? Weil die Kinder wissen, dass man ihn nicht anknabbern darf und die Beeren gifitg sind.
Das Tor (A hat 2 Stück) kann nicht auf die andere Seite, da dort die Spielgeräte aufgebaut sind.
Es wird auch nicht in Richtung Zaun gespielt, sondern parallel dazu. Allerdings schiessen Kinder nicht immer geradeaus.
Es wurde damals wohl nur (von den alten Eigentümern) angenommen, dass der Graben ein Grenzgraben ist.
Warum die Stadtentwässerung auf einmal meinte er sei nicht mehr nötig, hat sich A nie erschlossen.
Allerdings läuft (über einen angeordneten Sandabscheider) das gesamte Regenwasser aller Fallrohre dahin...
An den 2009 neugebauten Regenwasserkanal wurde A nicht angeschlossen, da das Wasser ja nach hinten geleitet wurde.
Man müsste schon das gesamte Grundstück aufgraben, um das alles wieder rückgängig zu machen...
Warum pflanzt man Kirschlorbeer? Weil die Kinder wissen, dass man ihn nicht anknabbern darf und die Beeren gifitg sind.
Das Tor (A hat 2 Stück) kann nicht auf die andere Seite, da dort die Spielgeräte aufgebaut sind.
Es wird auch nicht in Richtung Zaun gespielt, sondern parallel dazu. Allerdings schiessen Kinder nicht immer geradeaus.
Re: Nachbar versetzt Grenze...Rückbau?
Na wenn auf meinem Grundstück einer meinen Graben zuschüttet dann wäre mir klar da der dann den Handwerker bezahlt der den Graben wieder aufmacht
Übrigens gibt es auch einheimische Pflanzen die sehr schön sind.
Übrigens gibt es auch einheimische Pflanzen die sehr schön sind.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Nachbar versetzt Grenze...Rückbau?
B treibt A mittlerweile zum Herzinfarkt, oder einer unüberlegten Handlung
A musste gestern feststellen, dass B sämtliche neuen Markierungspfähle entfernt hat, auch den der den fehlenden Grenzstein markiert...
Dafür hat er an der Stelle einen riesigen Zaunpfosten aufgestellt...
Selbst der Vermieter von B, der von A darüber unterrichtet wurde, war ziemlich sprachlos...
Jetzt darf B auf eigene Kosten nochmal das Vermessungsbüro kommen lassen, um die Markierungen neu setzen zu lassen...
A musste gestern feststellen, dass B sämtliche neuen Markierungspfähle entfernt hat, auch den der den fehlenden Grenzstein markiert...
Dafür hat er an der Stelle einen riesigen Zaunpfosten aufgestellt...
Selbst der Vermieter von B, der von A darüber unterrichtet wurde, war ziemlich sprachlos...
Jetzt darf B auf eigene Kosten nochmal das Vermessungsbüro kommen lassen, um die Markierungen neu setzen zu lassen...
Re: Nachbar versetzt Grenze...Rückbau?
Warum muss man denn das Vermessungsbüro anrufen, man wird ja wohl sehen wo die Pfosten waren und kann die einfach wieder einstecken.
Man muss übrigens gesehen haben das eine Person die Pfosten herausgezogen hat. Es reicht nicht zu erkären: Wer solls sonst gewesen sein.
Man muss übrigens gesehen haben das eine Person die Pfosten herausgezogen hat. Es reicht nicht zu erkären: Wer solls sonst gewesen sein.
Mehrere Pfähle durch einen Zaunpfosten. Oder baute der einfach einen Zaun an die Grenze ?A musste gestern feststellen, dass B sämtliche neuen Markierungspfähle entfernt hat, auch den der den fehlenden Grenzstein markiert...
Dafür hat er an der Stelle einen riesigen Zaunpfosten aufgestellt...
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Nachbar versetzt Grenze...Rückbau?
B hat an die Stelle des Markierungspfahls einen langen Metallpfosten gesetzt.
Die anderen Markierungspflöcke (3 weitere) sollten den neuen Grenzverlauf kennzeichnen, damit A und C danach beschliessen, wie weiter vorgegangen wird...
Einen Holzpfosten des vorhandenen Sichtschutzes hat B ca auf die Position eines dieser Pfähle gesetzt. und dadurch den Sichtschutz nur "rübergezogen"...d.h. das letzte Feld steht jetzt schräg...
Warum soll das vom Vermessungsbüro gemacht werden?
Weil A und sogar C dem B zutrauen, dass er mit dem Entfernen der Grenzmarkierung auch wieder die Grenze verschieben möchte... Dabei hat B als Mieter sich komplett da rauszuhalten...
Außerdem hat B die Löcher, wo die Pfähle standen verfüllt, so dass man nicht mehr sehen kann, wo sie standen.
Und durch das Versetzen des Pfostens für den Sichtschutzzaun hat er den Poften entfernt, der für die Entfernungsberechnung notwendig war...
Die anderen Markierungspflöcke (3 weitere) sollten den neuen Grenzverlauf kennzeichnen, damit A und C danach beschliessen, wie weiter vorgegangen wird...
Einen Holzpfosten des vorhandenen Sichtschutzes hat B ca auf die Position eines dieser Pfähle gesetzt. und dadurch den Sichtschutz nur "rübergezogen"...d.h. das letzte Feld steht jetzt schräg...
Warum soll das vom Vermessungsbüro gemacht werden?
Weil A und sogar C dem B zutrauen, dass er mit dem Entfernen der Grenzmarkierung auch wieder die Grenze verschieben möchte... Dabei hat B als Mieter sich komplett da rauszuhalten...
Außerdem hat B die Löcher, wo die Pfähle standen verfüllt, so dass man nicht mehr sehen kann, wo sie standen.
Und durch das Versetzen des Pfostens für den Sichtschutzzaun hat er den Poften entfernt, der für die Entfernungsberechnung notwendig war...
Re: Nachbar versetzt Grenze...Rückbau?
Na dann, evtl sollte der Eigentümer B und A nun nicht mehr ewig rummachen. Die beiden einigen sich einfach, dazu sollte es ja erst einmal reichen wenn A erklärt wo die Grenze ist.
Der Nachbar gibt dann dem Mieter Anweisungen was er zu tun und lassen hat.
Es wäre ja auch ausreichend wenn B den neuen Zaun mit 20cm Abstand setzt, da braucht man keine Vermesseung. Er geht ja nicht um Millimeter.
Man kann aber auch ewig rummachen
Der Nachbar gibt dann dem Mieter Anweisungen was er zu tun und lassen hat.
Es wäre ja auch ausreichend wenn B den neuen Zaun mit 20cm Abstand setzt, da braucht man keine Vermesseung. Er geht ja nicht um Millimeter.
Man kann aber auch ewig rummachen
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Nachbar versetzt Grenze...Rückbau?
ja man kan ewig rummachen...
Gestern morgen wurde von Vermieter C ein Treffen für den Nachmittag angefragt.
Mittags fuhr A nach Hause und hörte B im Garten mit seinem Häcksler arbeiten...
Navhmittags kam dann C vorbei und bat A nach hinten (B war auch anwesend)
A hatte dann "Puls" (hat er noch immer)...
Die entfernten Markierungspfähle steckten wieder im Boden....nur an falscher Position.
Durch den Plan des Vermessungsbüros und Vergleichsfotos konnten A und C feststellen, das was mit den Pfählen angestellt wurde, da sie falsch standen, auf Pfotos nicht zu sehen waren und letztendlich die neongelbe Farbe nicht mit den Fotos übereinstimmte...
B : "Das war ich nicht, die standen immer da..."
A: "Nein, ich hab das fotografiert, gestern waren sie nicht da"
B: "Doch, da war nur was drübergewachsen"
A: sprachlos....
Vermieter C war dann auch sauer auf seinen Mieter und teilte ihm (und A) mit, dass er nochmal das Vermessungsbüro kommen lässt, und wenn die feststellen sollten, das die Pfähle versetzt sind es eine Anzeige geben wird....
B hat mit seinem Gehäckselten übrigens auch die Bodenhöhe verändert, und meint das ist dann der gewachsene Boden...der braucht dringend Hilfe...
Und der Sichtschutz soll direkt an dem Grenzzaun stehen.
A hat ihn auf die 1/3 Regelung für Grenzabstände für Hecken in S-H hingewiesen...
"Aber das ist keine Hecke, sondern zählt zu Gebäudeteilen"
"Ist auch OK, dann musst Du halt 3 Meter Abstand halten"
Schweigen....
Der Graben von A soll auch wieder hergestellt werden (Von der Seite B's aus)....doof wenn der Bagger ihm den Garten zerpflügt....
Abends hat Vermieter C noch eine Mail geschrieben:
"Wir verstehen die Welt hier nicht mehr. Wenn es nicht so unnütz und zeitraubend wäre, könnte man denken, es ist "Verstehen Sie Spaß"...
Er hats also verstanden was für eine Hohlfrucht sein Mieter ist....
Aber A hat seit dem Nachmittag echt die Faxen dicke...
Gestern morgen wurde von Vermieter C ein Treffen für den Nachmittag angefragt.
Mittags fuhr A nach Hause und hörte B im Garten mit seinem Häcksler arbeiten...
Navhmittags kam dann C vorbei und bat A nach hinten (B war auch anwesend)
A hatte dann "Puls" (hat er noch immer)...
Die entfernten Markierungspfähle steckten wieder im Boden....nur an falscher Position.
Durch den Plan des Vermessungsbüros und Vergleichsfotos konnten A und C feststellen, das was mit den Pfählen angestellt wurde, da sie falsch standen, auf Pfotos nicht zu sehen waren und letztendlich die neongelbe Farbe nicht mit den Fotos übereinstimmte...
B : "Das war ich nicht, die standen immer da..."
A: "Nein, ich hab das fotografiert, gestern waren sie nicht da"
B: "Doch, da war nur was drübergewachsen"
A: sprachlos....
Vermieter C war dann auch sauer auf seinen Mieter und teilte ihm (und A) mit, dass er nochmal das Vermessungsbüro kommen lässt, und wenn die feststellen sollten, das die Pfähle versetzt sind es eine Anzeige geben wird....
B hat mit seinem Gehäckselten übrigens auch die Bodenhöhe verändert, und meint das ist dann der gewachsene Boden...der braucht dringend Hilfe...
Und der Sichtschutz soll direkt an dem Grenzzaun stehen.
A hat ihn auf die 1/3 Regelung für Grenzabstände für Hecken in S-H hingewiesen...
"Aber das ist keine Hecke, sondern zählt zu Gebäudeteilen"
"Ist auch OK, dann musst Du halt 3 Meter Abstand halten"
Schweigen....
Der Graben von A soll auch wieder hergestellt werden (Von der Seite B's aus)....doof wenn der Bagger ihm den Garten zerpflügt....
Abends hat Vermieter C noch eine Mail geschrieben:
"Wir verstehen die Welt hier nicht mehr. Wenn es nicht so unnütz und zeitraubend wäre, könnte man denken, es ist "Verstehen Sie Spaß"...
Er hats also verstanden was für eine Hohlfrucht sein Mieter ist....
Aber A hat seit dem Nachmittag echt die Faxen dicke...