Hallo zusammen! Wegen des nachfolgenden Sachverhalts bitte ich euch um eure Einschätzung:
Zu Lasten von Grundstück A ist für das dahinterliegende Grundstück B ein Wege- und Fahrrecht im Grundbuch eingetragen. Es gibt keinen anderen Weg das Grundstück des B mit dem PKW zu erreichen, als über Grundstück A. Im Grundbuch selbst wird auf eine notarielle Bewilligungsurkunde verwiesen, welche definiert, wo das Wege- und Fahrrecht verläuft. Zur Klarstellung wird in der Bewilligungsurkunde wiederrum auf einen Lageplan verwiesen, wo das genaue Wege- und Fahrrecht eingezeichnet ist. Der Lageplan ist Bestandteil der Bewilligungsurkunde.
Jetzt stellt sich aber heraus, dass der Lageplan so nie umgesetzt worden ist.De facto ist die Straße viel schmaler errichtet worden. Bei der Straße handelt es sich um eine Privatstraße, die im Eigentum von A steht. Da wo nach dem Lageplan die Straße in der Breite weiter langführen sollte, ist jetzt ein unbebauter Hang. Im Ergebnis verläuft das eingetragene Wegerecht nach dem Lageplan auf einem unbebeauten Hang und nicht auf der daneben befindlichen Straße. Weiter gesponnen ist damit das Wegerecht über 40 Jahre nie so genutzt worden, wie im Grundbuch bzw. in der Bewilligungsurkunde eingetragen. Die Immobilien auf Grundstück A und B sind 1978 errichtet worden.Ebenfalls ist das Wegerecht 1978 im Grundbuch, wie oben geschrieben, eingetragen worden. Ich bin Eigentümerin von Grundstück A und würde das Fahr- und Wegerecht löschen lassen wollen und ggf. neu verhandeln,da es nur Ärger mit Nachbar B gibt. Jetzt überlege ich, wie hier weiter zu verfahren ist. Wäre in einer solchen Konstellation das Wegerecht vom Grundbuchamt auf meinen Antrag hin zu löschen oder müsste ich Eigentümer B auf Zustimmung zur Löschung verklagen? Ohne gerichtliches Verfahren wird es dann nicht gehen, da B sicher keine Zustimmung erteilen wird...
Ich danke euch für eure Hilfe!
Wegerecht aus Grundbuch löschen
Moderator: Klaus
Re: Wegerecht aus Grundbuch löschen
Oder es wurde verlegt ??? Üblichweise trägt man ein Wegerecht auf einen (vorhandenen) Weg ein, nicht auf einen "Hang".Im Ergebnis verläuft das eingetragene Wegerecht nach dem Lageplan auf einem unbebeauten Hang und nicht auf der daneben befindlichen Straße.
Dann bekommt der Hinterlieger ein Notweegrecht, genau auf dem bereits vorhandenen Weg.Man bekäme aber eine Notwegerente, statt der einem jetzt zustehenden Unterhaltskosten. Wenn das Wegerecht unmöglich ist kann man es löschen lassen, aber das wird nix werden. Wie sollen denn A danach zu seinem Grundstück ???Es gibt keinen anderen Weg das Grundstück des B mit dem PKW zu erreichen, als über Grundstück A.
Besser ist es den Weg so zu gestalten das man ihn nicht mehr sieht. Dann ist auch Ruhe.
Ich vermute eher einen falschen Lageplan, das kommt öfters vor als man denkt
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Wegerecht aus Grundbuch löschen
Nene, verlegt wurde er definitiv nicht.
Die Häuser sind 1978 errichtet worden. Im Zuge dessen ist die Privatstraße errichtet worden, damit überhaupt eine Anbindung zur öffentlichen Straße erfolgt. Die Privatstraße ist also mit dem Bau der Häuser errichtet worden. So wie ich der Bauakte entnehmen kann, ist das Wegerecht eingetragen worden, als noch gar nicht alles fertig gestellt war. Ich denke, dass der ursprüngliche Lageplan tatsächlich nicht umgesetzt wurde. Denn so wie ursprünglich geplant, hätte alles mehr Sinn gemacht. Den Weg anders zu gestalten ist nicht möglich.Sie müssen es sich so vorstellen, dass die asphaltierte Privatstraße direkt vor unserer Haustür lang geht. Links von uns sind zwei weitere Reihenhäuser errichtet worden. Es ist so eng, dass unsere vor der Haustür befindliche Fußmatte regelmäßig überfahren wird. Wäre die Straße breiter, wäre das alles kein Problem. Wir hatten bis dato keine Probleme, jetzt sind aber in das letzte Haus Mieter gezogen, die regelmäßig durch diese enge Straße heitzen. Mir macht das deshalb sehr große Kopfschmerzen, weil wir zwei kleine Kinder haben. Man macht einen Schritt vor die Haustür und läuft ohne zu übertreiben Gefahr, überfahren zu werden. Als Erwachsene hat man das auf dem Schirm, aber bei einer Zweijährigen keine Chance. Ich bringe meine Tochter morgens in die Kita. In einer Hand hab ich einen Maxi Cosi mit Baby, an der anderen Hand meine Tochter. Nun muss ich sie aber 'los lassen', um die Tür zu öffnen. Sie läuft dann regelmäßig raus und ich habe jedes Mal Angst, dass was passiert... Die Nachbarn neben uns üben ihr Fahrrecht schonend aus, sodass das kein Problem ist. Es wird mit Schrittgeschwindigkeit gefahren. Aber die Mieter in dem dahinterliegenden Haus machen uns das Leben wirklich schwer mit ihrer Fahrweise. Vernünftig reden kann man mit denen leider nicht. Als wir das Haus gekauft haben, hatten wir keine Kinder und es gab mit den Nachbarn auch diese Probleme nicht. Daher würde ich gerne erreichen, dass das Fahrt und Wegerecht aus dem Grundbuch kommt. Mir ist klar, dass dann ein Notwegerecht unumgänglich ist. Das ist auch okay. Aber da ist die Frage, ob wir nur über ein Wegerecht sprechen, oder auch ein Fahrrecht. Auf der in wenigen Metern zu er reichenden öffentlichen Straße sind genug Parkplätze. Außerdem bewegt die Möglichkeit einer Wegerente die Eigentümerin des letzten Grundstücks vielleicht endlich dazu, ihre Mieter ggf. durch eine Abmahnung anzuhalten, ein mögliches (Not) Fahrrecht auch schonend auszuüben.Momentan kümmert sich die Eigentümerin leider um nichts und es interessiert sie alles nichts. Ein Tor zu errichten würde ich gerne vermeiden wollen, da die Nachbarn im Reihenmittelhaus überhaupt keine Probleme machen und wir ein gutes Verhältnis haben. Sie würde ich daher gerne aus der Sache raus halten.
PS: sollte der Lageplan tatsächlich falsch sein,würde sich dann was ändern? Denn dieser möglicherweise falsche Lageplan ist ja nun Bestandteil des im Grundbuch eingetragenen Fahr-und Wegerechts.Das Wegerecht kann aber so wie eingetragen nicht genutzt werden, weil da der Hang ist. Der Hang kann nicht beseitigt bzw. aufgeschüttet werden, da mittlerweile unterhalb des Hangs weitere Häuser gebaut wurden. Würden wir aufschütten, hätten es die unter uns befindlichen Häuser stockeduster.
Die Häuser sind 1978 errichtet worden. Im Zuge dessen ist die Privatstraße errichtet worden, damit überhaupt eine Anbindung zur öffentlichen Straße erfolgt. Die Privatstraße ist also mit dem Bau der Häuser errichtet worden. So wie ich der Bauakte entnehmen kann, ist das Wegerecht eingetragen worden, als noch gar nicht alles fertig gestellt war. Ich denke, dass der ursprüngliche Lageplan tatsächlich nicht umgesetzt wurde. Denn so wie ursprünglich geplant, hätte alles mehr Sinn gemacht. Den Weg anders zu gestalten ist nicht möglich.Sie müssen es sich so vorstellen, dass die asphaltierte Privatstraße direkt vor unserer Haustür lang geht. Links von uns sind zwei weitere Reihenhäuser errichtet worden. Es ist so eng, dass unsere vor der Haustür befindliche Fußmatte regelmäßig überfahren wird. Wäre die Straße breiter, wäre das alles kein Problem. Wir hatten bis dato keine Probleme, jetzt sind aber in das letzte Haus Mieter gezogen, die regelmäßig durch diese enge Straße heitzen. Mir macht das deshalb sehr große Kopfschmerzen, weil wir zwei kleine Kinder haben. Man macht einen Schritt vor die Haustür und läuft ohne zu übertreiben Gefahr, überfahren zu werden. Als Erwachsene hat man das auf dem Schirm, aber bei einer Zweijährigen keine Chance. Ich bringe meine Tochter morgens in die Kita. In einer Hand hab ich einen Maxi Cosi mit Baby, an der anderen Hand meine Tochter. Nun muss ich sie aber 'los lassen', um die Tür zu öffnen. Sie läuft dann regelmäßig raus und ich habe jedes Mal Angst, dass was passiert... Die Nachbarn neben uns üben ihr Fahrrecht schonend aus, sodass das kein Problem ist. Es wird mit Schrittgeschwindigkeit gefahren. Aber die Mieter in dem dahinterliegenden Haus machen uns das Leben wirklich schwer mit ihrer Fahrweise. Vernünftig reden kann man mit denen leider nicht. Als wir das Haus gekauft haben, hatten wir keine Kinder und es gab mit den Nachbarn auch diese Probleme nicht. Daher würde ich gerne erreichen, dass das Fahrt und Wegerecht aus dem Grundbuch kommt. Mir ist klar, dass dann ein Notwegerecht unumgänglich ist. Das ist auch okay. Aber da ist die Frage, ob wir nur über ein Wegerecht sprechen, oder auch ein Fahrrecht. Auf der in wenigen Metern zu er reichenden öffentlichen Straße sind genug Parkplätze. Außerdem bewegt die Möglichkeit einer Wegerente die Eigentümerin des letzten Grundstücks vielleicht endlich dazu, ihre Mieter ggf. durch eine Abmahnung anzuhalten, ein mögliches (Not) Fahrrecht auch schonend auszuüben.Momentan kümmert sich die Eigentümerin leider um nichts und es interessiert sie alles nichts. Ein Tor zu errichten würde ich gerne vermeiden wollen, da die Nachbarn im Reihenmittelhaus überhaupt keine Probleme machen und wir ein gutes Verhältnis haben. Sie würde ich daher gerne aus der Sache raus halten.
PS: sollte der Lageplan tatsächlich falsch sein,würde sich dann was ändern? Denn dieser möglicherweise falsche Lageplan ist ja nun Bestandteil des im Grundbuch eingetragenen Fahr-und Wegerechts.Das Wegerecht kann aber so wie eingetragen nicht genutzt werden, weil da der Hang ist. Der Hang kann nicht beseitigt bzw. aufgeschüttet werden, da mittlerweile unterhalb des Hangs weitere Häuser gebaut wurden. Würden wir aufschütten, hätten es die unter uns befindlichen Häuser stockeduster.
Re: Wegerecht aus Grundbuch löschen
Schonend bedeutet nicht für die Nerven sondern den Fahrbahnbelag.
Egal was ihr unternehmen werden, das Fahrrecht wird nicht verschwinden. Not oder Wegerecht sind am Ende das selbe.
Wenn man richtig Spaß will errichtet man ein Tor an der Straßenseite, das die Berechtigten nach jeder Durchfahrt schließen müssen. Sollte dann aber auch noch einen Fußgängertürchen haben. Wenn ich an meinem Nachts ne halbe Stunde mein Mototrad laufen lies und es laut auf und zu machte war die ganze Straße wach
Eher würde ich den Weg vom Grundstück trennen und nicht mehr hinsehen !!! Oder wie ich wegziehen (nach 20 Jahren)
Egal was ihr unternehmen werden, das Fahrrecht wird nicht verschwinden. Not oder Wegerecht sind am Ende das selbe.
Wenn man richtig Spaß will errichtet man ein Tor an der Straßenseite, das die Berechtigten nach jeder Durchfahrt schließen müssen. Sollte dann aber auch noch einen Fußgängertürchen haben. Wenn ich an meinem Nachts ne halbe Stunde mein Mototrad laufen lies und es laut auf und zu machte war die ganze Straße wach
Eher würde ich den Weg vom Grundstück trennen und nicht mehr hinsehen !!! Oder wie ich wegziehen (nach 20 Jahren)
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !